Top 50§ 175 StGB

Foto: Mann vor einem vergitterten Fenster

© dpa | Daniel Naupold

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Beschluss

Rehabilitierung Homosexueller

Der Bundesrat unterstützt die Pläne der Bundesregierung zur Rehabilitierung von Männern, die nach dem früheren Paragrafen 175 des Strafgesetzbuchs wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen unter Erwachsenen verurteilt worden waren.

Finanzielle Entschädigungen

Der Regierungsentwurf sieht die Aufhebung der Urteile sowie finanzielle Entschädigungen vor. Neben einem Pauschalbetrag von 3000 Euro und weiteren 1500 Euro für jedes angefangene Jahr erlittener Freiheitsentziehung soll es auch eine Kollektiventschädigung geben: die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld erhält eine jährliche Förderung in Höhe von 500.000 Euro. Der Entwurf greift frühere Initiativen des Bundesrates auf: Bereits mehrmals hatten die Länder die Bundesregierung zum Handeln aufgefordert, zuletzt im Jahr 2015 (BR-Drs. 189/15(B)).

Positives Votum der Länder

In seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf begrüßt der Bundesrat ausdrücklich den Vorschlag und bittet um Prüfung, ob die Entschädigungsregeln auf Personen erweitert werden können, die seinerzeit Opfer von staatlichen Ermittlungen oder Disziplinarmaßnahmen waren. Außerdem befürwortet er eine Zuständigkeitskonzentration beim Bundesamt für Justiz und Änderungen bei den Tilgungsvorschriften.

Der Bundestag hat bereits am 28. April 2017 in erster Lesung über den Regierungsentwurf beraten. Die Stellungnahme des Bundesrates wird in den nächsten Wochen zusammen mit der Gegenäußerung der Bundesregierung in das laufende Verfahren eingebracht. Spätestens drei Wochen, nachdem der Bundestag das Gesetz verabschiedet hat, befasst sich der Bundesrat noch einmal abschließend damit.

Abrechnung mit der Vergangenheit

Der frühere § 175 StGB galt seit der Kaiserzeit. In verschärfter Fassung bildete er die Grundlage für die Verfolgung und Ermordung Homosexueller in der NS-Zeit. In dieser Form bestand er noch bis Ende der sechziger Jahre in der Bundesrepublik und in veränderter Version auch in der DDR fort. Auch nach der Abschaffung des Straftatbestands behielten die früheren Schuldsprüche ihre Rechtskraft. Dies soll nun verändert werden.

Stand: 12.05.2017

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