BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 958. Sitzung am 02.06.2017

Bund-Länder-Finanzen neuordnen, Kitas ausbauen, Fake News unterbinden

Bund-Länder-Finanzen neuordnen, Kitas ausbauen, Fake News unterbinden

Am 2. Juni brachte der Bundesrat eines der größten Reformprojekte dieser Legislaturperiode zum Abschluss: Einstimmig beschloss er umfangreiche Grundgesetzänderungen und das Begleitgesetz zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Vorangegangen war eine mehrstündige Debatte. Insgesamt standen über 50 Vorlagen auf der Tagesordnung der Plenarsitzung.

Geldwäsche und Steuerbetrug bekämpfen, Radschnellwege fördern

Die Länder billigten Gesetze zur erleichterten Durchsetzung der Ausreisepflicht, zur Förderung des elektronischen Personalausweises, zur Umsetzung der europäischen Geldwäscherichtlinie und zu Verbesserungen im Hochwasser- und Tierschutz. Gleiches gilt für den geplanten Kita-Ausbau, die Änderungen bei der Bekämpfung der Steuerumgehung und schädlichen Steuerpraktiken sowie den Bau von Radschnellwegen mit Bundesmitteln.

Länder fordern mehr Rechte für Transsexuelle

Außerdem fordern sie in einer Entschließung die Aufhebung des Transsexuellengesetzes.

Soziale Netzwerke in die Pflicht nehmen

Umfangreich nahm der Bundesrat zum Regierungsentwurf für ein Kinder- und Jugendstärkungsgesetz Stellung. Bei den Entwürfen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes sowie zur Förderung von Solarstrom formulierten die Länder ebenfalls zahlreiche Änderungsvorschläge. Die Verschärfungen beim Wohnungseinbruchdiebstahl unterstützen sie hingegen so gut wie unverändert.

Brüssel für mehr Privatsphäre bei Emails

Auch zu drei Vorlagen aus Brüssel nahmen die Länder Stellung. Sie äußerten sich unter anderem zu einer Verordnung für wirksameren Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation.

Schutz vor Legionellen

Abschließend befasste sich der Bundesrat mit 12 Verordnungen. Umfangreiche Maßgaben beschloss er vor allem bei der Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, die die Ausbreitung von Legionellen verhindern soll.

Alle Videos in der Mediathek

Die Videos der Redebeiträge und ein Gesamtmitschnitt der Plenarsitzung stehen in PlenumKOMPAKT und in der Mediathek zum Download bereit. Sämtliche Beschlüsse finden Sie in der Tagesordnung.

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 1Futtermittelgesetz

Foto: Pelzmäntel

© panthermedia | Mythja Photography

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Einschränkungen für Pelztierhaltung und Schlachtverbot trächtiger Tiere

Ohne behördliche Erlaubnis ist die Pelztierhaltung in Deutschland künftig verboten. Der Bundesrat billigte am 2. Juni 2017 einen entsprechenden Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages.

Vorläufige Erlaubnis für bestehende Pelzfarmen

Eine Erlaubnis erhält nur, wer gesetzlich festgelegte Mindestanforderungen an die artgerechte Haltung von Pelztieren wie Nerze, Rotfuchs oder Chinchilla einhält. Für bestehende Pelzfarmen soll die nach bisheriger Rechtslage erteilte Erlaubnis mit Inkrafttreten des Gesetzes in eine vorläufige Erlaubnis umgewandelt werden. Diese wird ungültig, wenn der Halter nicht innerhalb von fünf Jahren nach Verkündung des Gesetzes eine Erlaubnis nach neuem Recht beantragt.

Forderung der Länder nur teilweise erfüllt

Der Bundesrat hatte in der Vergangenheit bereits mehrfach - zuletzt vor zwei Jahren - ein grundsätzliches Verbot der Pelztierhaltung gefordert (BR-Drs. 217/15). Mit dem vom Bundestag verabschiedeten „Verbot mit Erlaubnisvorbehalt“ bleibt die Pelztierhaltung dagegen auch in Zukunft unter Einschränkungen möglich.

Schlachtverbot trächtiger Tiere

Das vom Bundesrat gebilligte Gesetz enthält zudem das Verbot, hochträchtige Säugetiere zu schlachten. Davon ausgenommen sind allerdings Schafe und Ziegen. Zur Bekämpfung von Tierseuchen ist jedoch das so genannte Keulen weiter erlaubt, ebenso wie Notschlachtungen.

Tierisches Fett darf wieder verfüttert werden

Außerdem hebt das Gesetz das derzeit geltende Fettverfütterungsverbot auf. Futtermittel aus Fettgewebe tierischen Ursprungs sowie Mischfuttermittel dürfen damit wieder an Rinder verfüttert werden. Es bestehe kein erhöhtes BSE-Risiko für Verbraucher mehr, heißt es zur Begründung.

Mehr Tierschutz gefordert

In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, für ein sofortiges Verbot der Pelztierhaltung zu sorgen. Pelztiere in Gefangenschaft zu halten und sie allein zur Pelzgewinnung zu töten, verstoße gegen das Tierschutzgesetz, betonen die Länder. Der Bundesrat fordert zudem eine Deklarationspflicht für Pelze und Pelzprodukte, um Verbraucherinnen und Verbrauchern eine bewusste Kaufentscheidung zu ermöglichen.
Außerdem kritisiert er die Ausnahmen beim Schlachtverbot trächtiger Tiere als zu weitgehend und zu unbestimmt. Er verlangt ein grundsätzliches Schlachtverbot sämtlicher trächtiger Nutztiere. Die Entschließung geht an die Bundesregierung, die sich damit befassen wird.

Inkrafttreten

Das Gesetz ist am 1. September 2017 in Kraft getreten.

Stand: 01.09.2017

Video

Top 2Kita-Ausbau

Foto: Kinder im Kindergarten

© panthermedia | Christa Eder

  1. Beschluss

Beschluss

Milliarden für den Kita-Ausbau

Die 100.000 zusätzlichen Kita-Plätze sind beschlossene Sache. Der Bundesrat hat dem Gesetz zum Kita-Ausbau am 2. Juni 2017 zugestimmt. Danach kann der Bund weitere 1,126 Milliarden Euro zur Finanzierung der Kinderbetreuung zur Verfügung stellen. Er entspricht damit einer Finanzierungsvereinbarung mit den Ländern.

Mehr Plätze und bessere Qualität

Mit dem Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung" soll sich auch die Qualität der Kinderbetreuung verbessern, insbesondere bei der räumlichen Gestaltung. Die Bundesgelder können deshalb für Neu-, Aus- und Umbauten sowie für Sanierungen und als Investitionen in die Ausstattung von Kitas eingesetzt werden. Die konkrete Verwendung liegt in den Händen der Länder.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Es soll rückwirkend zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Die Länder haben dann bis Ende 2019 Zeit, um die Bundesmittel für den Kita-Ausbau abzurufen.

Stand: 02.06.2017

Top 3Transparenzregister

Foto: Schild mit der Aufschrift Panama Papers und ein Richterhammer

© panthermedia | Kagenmi

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat stimmt Maßnahmen gegen Briefkastenfirmen zu

Der Steuerbetrug über Briefkastenfirmen soll künftig gezielter bekämpft werden. Der Bundesrat hat am 2. Juni dem Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz zugestimmt. Dies hatte die Bundesregierung als Konsequenz aus den bekannt gewordenen Panama Papers Ende letzten Jahres auf den Weg gebracht.

Transparenz im Geschäft

Das Gesetz sorgt für mehr Transparenz bei den grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen ins Drittland: Steuerpflichtige haben Beziehungen zu Gesellschaften im Nicht-EU-Ausland künftig anzuzeigen. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch die Finanzinstitute verpflichtet, den Finanzbehörden Geschäftsbeziehungen zu Drittstaat-Gesellschaften mitzuteilen. Bei einem Verstoß gegen diese Pflichten können Bußgelder verhängt werden.

Bankgeheimnis adé

Eine wesentliche Neuerung ist auch die Aufhebung des steuerlichen Bankgeheimnisses: Danach unterliegen Kreditinstitute bei der Aufklärung von steuerlichen Sachverhalten künftig keiner gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht mehr. Zudem erhält die Finanzverwaltung erweiterte Möglichkeiten im so genannten Kontenabrufverfahren. Sofern es für die Besteuerung erforderlich ist, können die Identitäten der Kontoinhaber leichter ermittelt werden. Auch Sammelauskunftsverfahren werden möglich.

Kindergeldanspruch zeitlich begrenzt

Darüber hinaus sorgt das Gesetz dafür, dass das Kindergeld nur noch sechs Monate rückwirkend beantragt werden kann. Dieser Aspekt wurde auf Beschluss des Bundestages aufgenommen.

Ehegatten automatisch in Steuerklasse IV

Gleiches gilt für eine Anpassung der Steuerklassen von Ehegatten: Künftig erfolgt die Einstufung beider Ehegatten nach der Heirat automatisch in Steuerklasse IV. Dies gilt auch, wenn nur einer der beiden ein Gehalt bezieht. Die Änderung geht auf eine Forderung der Länder zurück. Zur Begründung hatten sie auf die erheblichen Probleme bei der bisherigen Einstufung in die Klassen III und IV verwiesen.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Briefkastenfirmen sowie die Aufhebung des Bankgeheimnisses sollen am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Die Änderungen beim Kindergeld und bei der steuerlichen Eingruppierung von Ehegatten hingegen werden zum 1. Januar 2018 wirksam.

Länder halten weitere Schritte für erforderlich

Die Länder begrüßen die Maßnahmen für mehr Transparenz bei grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen ausdrücklich. In einer das Gesetz begleitenden Entschließung erneuern sie jedoch ihre Forderung nach weiteren Schritten zur Bekämpfung internationaler Steuerumgehung. Dabei unterstreichen sie die Notwendigkeit einer gesetzlichen Anzeigepflicht für Steuergestaltungen, um Steuervermeidungspraktiken effektiv und frühzeitig bekämpfen zu können.

Stand: 02.06.2017

Top 6Geldwäsche

Foto:  Geldscheine in Waschmaschine

© panthermedia | Sirozha

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bekämpfung von Geldwäsche wird effektiver

Die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung soll effektiver werden. Der Bundesrat hat am 2. Juni der vom Bundestag bereits beschlossenen Umsetzung der europäischen Geldwäscherichtlinie zugestimmt.

Einrichtung eines elektronischen Transparenzregisters

Kern des Vorhabens ist die Einrichtung eines elektronischen Transparenzregisters, welches insbesondere Briefkastenfirmen das Geschäft erschweren soll. Es enthält die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen, also vor allem die tatsächlichen Eigentümer. Einsicht in das Register haben in erster Linie Behörden und die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen. Bei berechtigtem Interesse erhalten auch NGOs und Journalisten Zugang. Das Register ist von allen 28 EU-Staaten einzurichten. Sämtliche Register sollen dann miteinander vernetzt werden.

Schärfere Auflagen für Glückspielanbieter

Außerdem verschärft das Gesetz die Auflagen für Güterhändler sowie Glückspielanbieter und sieht schärfere Sanktionen gegen Geldwäsche vor. Neu ist auch, dass über Spielbanken und Online-Glückspieler hinaus sämtliche Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen geldwäscherechtlich verpflichtet werden.

Baldiges Inkrafttreten

Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten soll das Gesetz bereits Ende Juni 2017 in Kraft treten.

Länder für ein öffentlicheres Transparenzregister

Die Länder sprechen sich in einer das Gesetz begleitenden Entschließung vom 2. Juni nachdrücklich für einen öffentlichen Zugang zum Transparenzregister aus. Damit wiederholen sie eine zentrale Forderung aus der Stellungnahme des Bundesrates vom 31. März 2017. Bei der Aufdeckung von Briefkastenfirmen seien nicht nur Behörden, sondern eine Vielzahl anderer Personen, insbesondere Journalisten, beteiligt. Die im Gesetz vorgesehene Abwägung, ob man anderen Personengruppen wie Journalisten Einsicht in das Register gewährt, sei zeitaufwändig und könne die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erschweren oder gar vereiteln. Das Ziel, die Transparenz zu erhöhen, dürfe nicht durch unnötige Bürokratie unterlaufen werden, betont die Länderkammer. Dabei verweist sie auf das Handelsregister, welches öffentlich zugänglich und mit dem Transparenzregister vergleichbar sei. Sie bittet deshalb die Bundesregierung, sich im Rahmen der laufenden Verhandlungen zur Änderung der Vierten Geldwäscherichtlinie auf europäischer Ebene für einen öffentlichen Zugang zum Transparenzregister einzusetzen.

Stand: 02.06.2017

Video

Top 7Ausreisepflicht

Foto: Aktenordner mit Aufschrift Asylanträge Abschiebungen

© panthermedia | Randolf Berold

  1. Beschluss

Beschluss

Bessere Durchsetzung der Ausreisepflicht

Ausreisepflichtige Ausländer können künftig leichter abgeschoben werden. Der Bundesrat hat einem entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages vom 18. Mai 2017 am 2. Juni 2017 zugestimmt. Nach Unterzeichnung des Bundespräsidenten wurde es am 28. Juli im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 29. Juli 2017 in Kraft.

Verstärkt in Abschiebehaft und Fußfessel

Danach können Ausreisepflichtige, von denen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben oder die innere Sicherheit geht, einfacher in Abschiebehaft genommen und vor ihrer Abschiebung überwacht werden. Vorgesehen ist zudem die Möglichkeit, Gefährder, die nicht sofort abgeschoben werden können, zum Tragen einer elektronischen Fußfessel zu verpflichten.

Eingeschränkter Bewegungsspielraum

Darüber hinaus schränkt das Gesetz den Bewegungsspielraum von geduldeten Ausländern ein, die versuchen, ihre Rückführung durch falsche Angaben oder durch Täuschung über ihre Identität zu verhindern: Sie müssen sich künftig im Bezirk ihrer Ausländerbehörde aufhalten. Außerdem kann die Residenzpflicht von Asylbewerbern, bei denen es sich um Gefährder handelt, nach Ablauf der drei Monate verlängert oder erneut angeordnet werden. Diese Änderung geht auf eine Forderung der Länder zurück.

BAMF darf Handys auswerten

Neu ist auch die Regelung, wonach das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zur Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit unter bestimmten Voraussetzungen die Herausgabe von Mobiltelefonen und anderen Datenträgern verlangen und diese auswerten kann.

Stand: 28.07.2017

Top 8Elektronischer Identitätsnachweis

Foto: Muster elektronischer Personalausweis

© dpa | Stephanie Pilick

  1. Beschluss

Beschluss

Mehr Online-Funktionen für den elektronischen Personalausweis

Die Online-Ausweisfunktion des elektronischen Personalausweises wird leichter zu handhaben und attraktiver: Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Personalausweises am 2. Juni zugestimmt.

Anstelle des persönlichen Erscheinens

Danach wird künftig jeder neue Personalausweis mit einer einsatzbereiten Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis ausgegeben. Unternehmen erhalten leichter eine Berechtigung, um Online-Ausweisfunktionen anzubieten. Ist das persönliche Erscheinen bei Behörden oder Banken unumgänglich, kann die Onlinefunktion des Personalausweises eingesetzt werden, um das Verfahren zu beschleunigen.

Für eine digitale Verwaltung

Der Personalausweis mit eID-Funktion wurde bereits 2010 eingeführt. Er ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern, aber auch Unternehmen und Behörden, sich gegenüber ihrem Kommunikationspartner im Netz auszuweisen. Die Nutzung der Online-Funktion blieb jedoch bisher deutlich hinter den Erwartungen zurück. Der nunmehr vorgesehen Abbau gesetzlicher Hürden und die Erweiterung der bisherigen Anwendungsmöglichkeiten der eID-Funktion soll dazu beitragen, dass sie vor allem in der Verwaltung stärker genutzt wird. Damit ist das Vorhaben Teil des Regierungsprogramms „Digitale Verwaltung 2000“.

Gesetz bereits verkündet

Das Gesetz wurde mittlerweile im Bundesgesetzblatt verkündet und ist überwiegend bereits am 15. Juli 2017 in Kraft getreten. Die Verpflichtung der Personalausweis- und Passbehörden, den automatisierten Lichtbildabruf gewährleisten zu können, gilt allerdings erst ab dem 15. Mai 2018.

Stand: 17.07.2017

Top 15Radschnellwege

Foto: Fahrradweg

© panthermedia | mikdam

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Erstmals Bundesmittel für Radschnellwege

Der Bund kann sich künftig am Bau von Radschnellwegen der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände finanziell beteiligen. Der Bundesrat hat einem entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages vom 27. April am 2. Juni 2017 zugestimmt.

Viele und schnelle Fahrten

Förderungsfähig sind allerdings nur solche Radschnellwege, die einen schnellen und möglichst störungsfreien Verkehr ermöglichen. Dafür müssen sie über rund 2000 Fahrradfahrten pro Tag aufweisen und ca. vier Meter breit sein. Außerdem dürfen sie nicht in erster Linie touristischen Zwecken dienen, sondern müssen wichtig für den Berufs- und Pendelverkehr sein.

Radschnellwege für den Berufs- und Pendlerverkehr

Radschnellwege sind ein relativ neues Instrument der Verkehrsplanung. Sie sollen dazu beitragen, dass sich der Pendlerverkehr verstärkt auf das Fahrrad verlagert und sich dadurch Staus sowie Schadstoffbelastung verringern. Damit sind die Radschnellwege insbesondere in Städten und Metropolregionen Teil eines nachhaltigen Verkehrssystems.

Inkrafttreten nach Verkündung

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Die neuen Regelungen sollen am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft treten.

Stand: 02.06.2017

Video

Top 51aBund-Länder-Finanzen

Foto: Eine Hand legt eine Euro-Münze auf eine Waage

Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen

© dpa | Armin Weigel | 2014

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen kommt

Einstimmig hat der Bundesrat am 2. Juni 2017 die insgesamt 13 Grundgesetzänderungen zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen sowie das Begleitgesetz zur Regelung der Details beschlossen (siehe TOP 51b). Beide Gesetze hatte am Tag zuvor der Bundestag verabschiedet. Der lange Kompetenzstreit zwischen Bund und Ländern ist damit beendet und eines der größten Reformprojekte dieser Legislatur verabschiedet.

Abschaffung des Länderfinanzausgleichs

Kern der Neuregelungen ist die Abschaffung des bislang geltenden Länderfinanzausgleichs. Stattdessen ist der Bund ab 2020 dafür verantwortlich, einheitliche Lebensverhältnisse in den Ländern sicherzustellen. Die Finanzkraft der Länder wird dann über Ab-und Zuschläge bei der Umsatzsteuerverteilung angeglichen, wobei die unterschiedliche Steuerkraft der Länder stärker berücksichtigt wird als bisher. Insgesamt stellt der Bund den Ländern ab 2020 9,7 Milliarden Euro zur Verfügung. Dem Saarland und Bremen kann er zur besonderen Entlastung jährlich weitere 400 Millionen Euro als Sanierungshilfen gewähren.

Infrastrukturgesellschaft

Im Gegenzug erhält der Bund mehr Kompetenzen. So wird die Auftragsverwaltung der Länder für die Autobahnen abgeschafft. Für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung und Finanzierung der Bundesautobahnen ist künftig der Bund zuständig. Hierfür kann er eine Infrastrukturgesellschaft einrichten, die auf Beschluss des Bundestages allerdings im Eigentum des Bundes bleiben muss.

Direkte Investitionshilfen

Zudem ist vorgesehen, dass der Bund mit Zustimmung des Bundesrates oder durch Verwaltungsvereinbarung Grundzüge von Länderprogrammen regeln kann, wenn er Finanzhilfen gibt. Auch darf er künftig Investitionen finanzschwacher Kommunen in die kommunale Bildungsinfrastruktur mitfinanzieren. Damit wird das Kooperationsverbot deutlich gelockert und der Bund erhält erstmals direkte Durchgriffsrechte bei Finanzhilfen an die Kommunen. Gestärkt werden auch die Kompetenzen des Bundes bei der Steuerverwaltung und die Kontrollrechte des Bundesrechnungshofes.

Ausweitung des Unterhaltsvorschusses

Ebenfalls Teil des Gesetzespakets ist die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende auf alle minderjährigen Kinder. Bund und Länder hatten sich Ende Januar darauf geeinigt, diese Zahlungen über das zwölfte Lebensjahr des Kindes hinaus bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zu gewähren.

Verkündung und Inkrafttreten

Die Grundgesetzänderung ist am 19. Juli 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 20. Juli 2017 in Kraft.

Die tatsächliche Umstellung des Länderfinanzausgleichs auf den bundesstaatlichen Finanzausgleich erfolgt allerdings erst zum 1. Januar 2020. Die Änderung zum Unterhaltsvorschuss soll rückwirkend zum 1. Juli 2017 wirksam werden. Weitere Änderungen in den Begleitgesetzen sollen am Tag nach der Verkündung bzw. zum 1. Januar 2020 oder zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Stand: 19.07.2017

Video

Landesinitiativen

Top 23Transsexuellengesetz

Foto: Schild mit Zeichnung Frau Mann Transgender

© panthermedia | karenr

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat fordert mehr Rechte für Transsexuelle

Der Bundesrat setzt sich für die Rechte transsexueller Personen ein. In einer am 2. Juni 2017 gefassten Entschließung fordert er die Bundesregierung auf, das geltende Transsexuellengesetz (TSG) aufzuheben und durch ein modernes Gesetz zu ersetzen. Wichtig sei insbesondere, die Selbstbestimmung bei der Geschlechterzuordnung zu stärken.

Nicht nur Mann und Frau

In Deutschland werde bisher noch nicht hinreichend anerkannt, dass es neben den Geschlechtskategorien Mann und Frau auch andere Geschlechtsidentitäten gibt - sogenannte Inter- und Transsexualität beziehungsweise Transidentität. Der Bundesrat bedauert, dass es an gesellschaftlicher Akzeptanz gegenüber diesen Menschen mangelt, ebenso an ausreichender gesundheitlicher Versorgung und angemessenen Regelungen. Noch immer werden ungeachtet der Bedenken des Deutschen Ethikrates medizinisch nicht indizierte Operationen an intersexuellen Kindern durchgeführt.

Begutachtungspflicht vor Namensänderung abschaffen

Die Länder wollen vor allem die teure Begutachtungspflicht vor einer Vornamens- oder Personenstandsänderung abschaffen und durch ein Verwaltungsverfahren zur Anerkennung der Geschlechtsidentität ersetzen.
Das Transsexuellengesetz ist seit seinem Inkrafttreten 1981 noch nie grundlegend reformiert worden. Teile davon wurden jedoch vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt.

Bundesregierung am Zug

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Ob und wie schnell sich die Bundesregierung mit den Forderungen des Bundesrates befasst, ist offen.

Stand: 02.06.2017

Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Top 25Netzwerkdurchsetzungsgesetz

Foto: Namen von sozialen Netzwerken

© panthermedia | patronestaff

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Länder warnen vor Unverhältnismäßigkeit bei Netzwerkdurchsetzungsgesetz

Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung mit dem geplanten Netzwerkdurchsetzungsgesetz verstärkt gegen Hetze und Fake News im Internet vorgehen möchte. Soziale Netzwerke würden zunehmend als rechtsfreier Raum verstanden. Freiwillige Selbstverpflichtungen, konsequenter gegen rechtswidrige Inhalte vorzugehen, zeigten keine ausreichende Wirkung, heißt es in der umfassenden Stellungnahme der Länder vom 2. Juni 2017.

Clearingstelle statt Overblocking

Zugleich betonen sie, dass die geplanten Maßnahmen verhältnismäßig sein müssen und warnen vor einem so genannten Overblocking. Die drohenden hohen Bußgelder könnten dazu führen, dass soziale Netzwerke Inhalte vorschnell löschten. Der Bundesrat regt deshalb an, über die Einrichtung einer Cleraringstelle nachzudenken. Hier könnten sich Betroffene beschweren, wenn eine Äußerung gelöscht wurde, die gar nicht rechtswidrig war. Darüber hinaus spricht er sich dafür aus, das Beschwerde-Management weiter zu konkretisieren. Da die Betroffenen bei einer Zuwiderhandlung im Zweifel mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen müssen, sollten sie genau wissen, was sie zu tun haben.

Strafrechtliche Bekämpfung von Hasskriminalität erleichtern

Bei den Straftatbeständen, die einen rechtswidrigen Inhalt begründen, halten die Länder eine Erweiterung für möglich. Dabei plädieren sie dafür, die strafrechtliche Verfolgung zu vereinfachen, indem die Zusammenarbeit der sozialen Netzwerke mit den Strafverfolgungsbehörden verbindlich geregelt wird.

Löschungspflichten für soziale Netzwerke

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz soll Betreiber sozialer Netzwerke wie Facebook, Twitter und YouTube verpflichten, offensichtlich strafrechtlich relevante Inhalte innerhalb von 24 Stunden nach Eingang einer Nutzerbeschwerde zu löschen oder zu sperren. Nicht offensichtlich rechtswidrige Inhalte sind innerhalb von 7 Tagen zu löschen.

Effizientes Beschwerdemanagement

Der Gesetzentwurf verlangt von den Betreibern verbindliche Standards für ihr Beschwerde-Management: Sie müssen den Nutzern ein einfaches und ständig verfügbares Verfahren anbieten. Alle Entscheidungen über eine Beschwerde einschließlich der Begründung sind dem jeweiligen Beschwerdeführer mitzuteilen.

Saftige Bußgelder

Außerdem verpflichtet der Entwurf die sozialen Netzwerke, über ihren Umgang mit den Beschwerden zu strafrechtlich relevanten Inhalten zu berichten. Der Bericht soll im elektronischen Bundesanzeiger und auf der Homepage des jeweiligen Betreibers einsehbar sein. Bei Verstößen gegen die Lösch- oder Berichtspflichten drohen Bußgelder bis zu 5 Millionen Euro, in bestimmten Fällen sogar bis zu 50 Millionen Euro.

Beginn der Beratung im Bundestag

Der Bundestag hat seine Beratungen zum Gesetzentwurf bereits am 19. Mai aufgenommen.

Stand: 02.06.2017

Video

Top 26Wohnungseinbruchdiebstahl

Foto: maskierter Einbrecher am Fenster

© panthermedia | Olaf von Lieres

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat unterstützt härtere Strafen bei Wohnungseinbrüchen

Der Bundesrat hat keine Einwände gegen die beabsichtigte Strafverschärfung beim Wohnungseinbruchdiebstahl. Er warnt allerdings davor, dass sich mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung die strafrechtliche Ermittlung beim bandenmäßig begangenen Wohnungseinbruchsdiebstahl verschlechtern könnte. Ein solcher Rückschritt gegenüber der geltenden Rechtslage sei sicher nicht beabsichtigt. In seiner Stellungnahme vom 2. Juni 2017 schlägt er deshalb eine Änderung vor, wonach die Telekommunikationsüberwachung und akustische Wohnraumüberwachung bei der bandenmäßigen Begehung des Wohnungseinbruchsdiebstahls weiterhin möglich sind.

Bundesrat für härtere Strafen bei Wohnungseinbrüchen

Nach den Plänen der Bundesregierung droht beim Wohnungseinbruchdiebstahl künftig künftig eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren. Bislang müssen Einbrecher Haftstrafen von sechs Monaten bis zu 10 Jahren fürchten. Den minder schweren Fall soll es beim Einbruch in Privatwohnungen gar nicht mehr geben. Mit der Neuregelung gilt der Einbruchdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung nicht mehr als Vergehen, sondern als Verbrechen. Ein Aussetzen der Strafe zur Bewährung ist damit ausgeschlossen, die Haft muss in jedem Fall angetreten werden.

Wegen der gravierenden Auswirkungen für den Bürger

Zur Begründung der Strafverschärfung verweist die Bundesregierung auf die erheblichen Auswirkungen von Wohnungseinbrüchen. Neben dem finanziellen Schaden könnten sie gravierende psychische Folgen und eine massive Beeinträchtigung des Sicherheitsgefühls bewirken.

Vorratsdatenspeicherung kommt zum Einsatz

Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf bei der strafrechtlichen Ermittlung gegen Wohnungseinbruchsdiebstähle die Nutzung der so genannten Vorratsdatenspeicherung vor. Dadurch können Daten herangezogen werden, die die Telekommunikationsanbieter speichern müssen. Bislang ist das nur bei Straftaten wie der Bildung einer terroristischen Vereinigung oder Mord möglich.

Parallele Beratungen im Bundestag

Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD haben einen gleichlautenden Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der dort am 19. Mai 2017 erstmals beraten wurde.

Stand: 02.06.2017

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