Top 7Zahlungsdiensterichtlinie

Foto: Tastatur mit Geldscheinen und EC-Karte und Liste TAN

© panthermedia | Thomas Klee

  1. Beschluss

Beschluss

Keine Gebühren mehr bei Kartenzahlung

Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften werden verbraucherfreundlicher. Der Bundesrat hat am 7. Juli die vom Bundestag am 1. Juni 2017 beschlossene Abschaffung von gesonderten Gebühren bei diesen Zahlungen gebilligt. Die Regelung hat europaweite Geltung und geht auf die Zweite Zahlungsdiensterichtlinie zurück.

Verbesserungen für den Verbraucher

Durch die Umsetzung der europäischen Richtlinie soll sich auch der Wettbewerb im Bereich der Zahlungsdienste verbessern. Außerdem sind weitere verbraucherschützende Maßnahmen vorgesehen. So wird die Haftung der Verbraucher für nicht autorisierte Zahlungen von derzeit höchstens 150 auf 50 Euro herabgesetzt. Bei Betrug oder grober Fahrlässigkeit verbessern sich die Rechte der Verbraucher. Fehlüberweisungen von Kunden können einfacher zurückgeholt werden.

Mehr Aufsicht

Darüber hinaus unterstellt das Gesetz Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdienstleister der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Bislang bewegten sich diese beiden Dienste aufsichtsrechtlich in einem Graubereich.

Forderung des Bundesrates zu Immobiliar-Verbraucherdarlehen aufgegriffen

Der Bundestag hat den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung in einigen Punkten verändert. Dabei hat er unter anderem die Vorschriften zur Absicherung im Haftungsfall bei Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdiensten präzisiert.

Außerdem griff er eine Forderung des Bundesrates aus seiner Entschließung zum Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz vom 12. Mai 2017 auf. Darin hatten die Länder die rechtsichere Klarstellung gefordert, dass eine Kreditwürdigkeitsprüfung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen im Falle einer Anschlussfinanzierung und Umschuldung nicht erforderlich ist. Es sei denn, die Darlehenssumme ist deutlich erhöht. Mit der Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie führt der Bundestag nunmehr eine solche Sonderregelung ein.

Verkündung und Inkraftreten

Das Gesetz wurde am 21. Juli 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Sonderregelung zur Kreditwürdigkeitsprüfung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen ist am 22. Juli 2017 in Kraft getreten. Der Wegfall der gesonderten Gebühren bei Kartenzahlungen tritt am 13. Januar 2018 in Kraft, ebenso ein Großteil der weiteren Vorschriften.

Stand: 21.07.2017

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