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  1. Beschluss

Beschluss

Abschaffung der Majestätsbeleidigung

Die Zeit der Majestätsbeleidigung ist vorbei. Der Bundesrat hat am 7. Juli 2017 einen Gesetzesbeschluss des Bundestages gebilligt, der die Abschaffung des entsprechenden Straftatbestands in § 103 Strafgesetzbuch vorsieht. Das Gesetz wurde am 21. Juli im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.

Die Initiative kam von den Ländern

Es waren zunächst die Länder, die sich Ende letzten Jahres mit einem Gesetzentwurf für die Abschaffung der Majestätsbeleidigung stark gemacht hatten. Bei den parlamentarischen Beratungen im Bundestag setzte sich jedoch die fast identische Initiative der Bundesregierung durch.

Zum Fall Böhmermann

Der Straftatbestand der Majestätsbeleidigung in § 103 Strafgesetzbuch stellt die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten unter Strafe. Er war in die Schlagzeilen geraten, nachdem der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan ein Strafverfahren gegen den Satiriker und Moderator Jan Böhmermann forderte. Dieser hatte in seiner Sendung ein sogenanntes "Schmähgedicht" auf den türkischen Präsidenten vorgetragen. Ein "Sonderstrafrecht" wie Paragraf 103 sei nicht mehr zeitgemäß, heißt es in dem nunmehr beschlossenen Gesetz. Die normalen Strafvorschriften für Beleidigung seien für den Ehrschutz von Organen und Vertretern ausländischer Staaten ausreichend. So hatten auch die Länder argumentiert.

Stand: 21.07.2017

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