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  1. Beschluss
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Beschluss

Neue Instrumente für Strafermittler

Der Bundesrat hat am 7. Juli umfangreiche Änderungen im Straf- und Strafprozessrecht gebilligt, die der Bundestag am 22. Juni 2017 verabschiedet hatte.

Quellen-TKÜ und Onlinedurchsuchung

Durch Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung können Strafermittler künftig verschlüsselte Kommunikation von Verdächtigen abfangen und die Speicher ihrer Rechner unbemerkt durchsuchen. Sie dürfen dafür eine Spionagesoftware verwenden.

Die Online-Durchsuchung erlaubt es, unbemerkt aus der Ferne den Computer eines Verdächtigen nach Hinweisen auf Straftaten zu untersuchen. Für die Zulassung gelten nach dem neuen Gesetz vergleichbar strenge Voraussetzungen wie für die schon jetzt unter Richtervorbehalt erlaubte akustische Wohnraumüberwachung. So müssen Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand Täter oder Teilnehmer einer schweren Straftat ist.

Führerscheinentzug als Nebenstrafe

Außerdem beschloss der Bundestag eine Erweiterung des Fahrverbots als Nebenstrafe auch für Taten, die keinen Zusammenhang mit dem Straßenverkehr haben. Dies war nach bisher geltendem Recht Voraussetzung für einen Führerscheinentzug. Die Höchstdauer des Fahrverbots wird auf sechs Monate verdoppelt. Richter können es zusätzlich zu einer Geld- oder Haftstrafe verhängen. Dabei kann die Hauptstrafe gemindert werden – bei geringeren Vergehen lässt sich dadurch der Haftvollzug vermeiden.

Blutprobe ohne Richtervorbehalt

Zudem schränkt der Bundestagsbeschluss den Richtervorbehalt für die Entnahme von Blutproben ein. Künftig können auch Staatsanwaltschaft oder Polizei beim Verdacht bestimmter Verkehrsdelikte eine Blutprobe zur Beweissicherung anordnen.

Videovernehmungen

Zahlreiche weitere Änderungen sollen Gerichte und Staatsanwaltschaften entlasten, um eine funktionstüchtige Strafrechtspflege zu gewährleisten. Grundlage hierfür waren Empfehlungen einer vom Bundesjustizministerium 2014 eingesetzten Expertenkommission. Unter anderem sollen Vernehmungen zur besseren Dokumentation vermehrt als Video aufgezeichnet werden.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Stand: 07.07.2017

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