Top 98§ 175

Foto: Mann vor einem vergitterten Fenster

© dpa | Daniel Naupold

  1. Beschluss

Beschluss

Rehabilitierung Homosexueller

Strafrechtliche Verurteilungen wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen aufgrund des früheren Strafrechtsparagrafen 175 werden pauschal aufgehoben, die Verurteilten finanziell entschädigt. Der Bundesrat stimmte am 7. Juli 2017 einem entsprechenden Bundestagsbeschluss zu.

Die Länder hatten sich schon seit vielen Jahren und mit mehreren Initiativen für das Thema eingesetzt, der Bundestag folgte nun mit seinem Beschluss vom 22. Juni 2017.

Makel der Verurteilung tilgen

Das Gesetz gilt für Strafurteile, die nach 1945 in beiden deutschen Staaten ergingen. Davon ausgenommen sind Verurteilungen wegen sexueller Handlungen, die auch unter Heterosexuellen strafbar sind oder waren. Dies sind insbesondere Handlungen mit Kindern und unter Missbrauch von Abhängigkeiten.

Finanzielle Entschädigung für Betroffene

Die Verurteilten erhalten wegen des durch die Verurteilung oder die strafgerichtliche Unterbringungsanordnung erlittenen Strafmakels eine Entschädigung. Sie beträgt 3.000 Euro je aufgehobene Verurteilung plus 1.500 Euro je angefangenes Jahr.

Grundrechtswidrige Urteile

Frühere, unter nationalsozialistischer Herrschaft ergangene Urteile sind bereits aufgehoben. Die normalerweise dem Rechtsstaatsprinzip widersprechende Aufhebung späterer rechtskräftiger Urteile wird damit begründet, dass das strafrechtliche Verbot homosexueller Handlungen nach heutigem Verständnis in besonderem Maße grundrechtswidrig sei.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 21. Juli im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 22. Juli 2017 in Kraft.

Stand: 21.07.2017

Glossary

Hinweis zum Datenschutz

Sie können hier entscheiden, ob Sie neben technisch notwendigen Cookies erlauben, dass wir statistische Informationen vollständig anonymisiert mit der Webanalyse-Software Matomo erfassen und analysieren. Statistische Informationen erleichtern uns die Bereitstellung und Optimierung unseres Webauftritts.

Die statistischen Cookies sind standardmäßig deaktiviert. Wenn Sie mit der Erfassung und Analyse statistischer Informationen einverstanden sind, aktivieren Sie bitte das Häkchen in der Checkbox „Statistik“ und klicken oder tippen Sie auf den Button „Auswahl bestätigen“. Anschließend wird in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.