Berlin und Brandenburg fordern Änderungen an der Mietpreisbremse
Berlin und Brandenburg sehen Verbesserungsbedarf an der seit 2015 geltenden Mietpreisbremse und haben deshalb einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht. Er wurde am 22. September 2017 im Plenum vorgestellt und anschließend zur Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Mit der Initiative möchten die Länder insbesondere die Position der Mieterinnen und Mieter stärken.
Auskunftspflicht für Vermieter
Anders als nach bisherigen Regelungen sollen Vermieterinnen und Vermieter verpflichtet werden, bei Mietbeginn sämtliche Informationen zur Zulässigkeit der Miethöhe mitzuteilen. Bislang müssen sich Mieter und Mieterinnen aktiv an die Vermieter und Vermieterinnen wenden, wenn sie die Miethöhe hinterfragen möchten. Aus Angst vor einer Verschlechterung des Verhältnisses nähmen viele dieses Recht nicht wahr, heißt es zur Begründung des Änderungsvorschlags.
Erweiterter Rückzahlungsanspruch für Mieter
Außerdem fordern die antragstellenden Länden, den Rückforderungsanspruch auf zu viel gezahlter Miete zu erweitern. So sollen Betroffene die Miete für den gesamten Zeitraum zurückbekommen und nicht wie derzeit nur bis zum Zeitpunkt ihrer offiziellen Beschwerde. Hat die Vermieterseite den Verstoß gegen die Mietpreisbremse hingegen nicht zu vertreten, soll die alte Regelung gelten.
Weiteres Verfahren
In den nächsten Wochen werden die Fachausschüsse über den Vorschlag beraten. Feste Fristen gibt es hierfür nicht. Sobald sie ihr Votum an das Plenum erarbeitet haben, kommt der Gesetzesantrag auf die Tagesordnung der folgenden Plenarsitzung.
Stand: 22.09.2017