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Foto: EU-Fahne mit Aufschrift Brexit

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Beschluss

Bundesrat äußert sich zu Brexit-Verhandlungen auf EU-Ebene

Der Bundesrat hat am 15. Dezember 2017 zu den Brexit-Verhandlungen der EU mit Großbritannien Stellung genommen. Dabei unterstrich er, dass ein in geordneten Bahnen verlaufender Austritt enorm wichtig sei. Dazu gehöre auch eine rechtzeitige und tragfähige Verständigung über die finanzielle Entflechtung.

Zügige Einigung erforderlich

Die seit dem Referendum bestehende Ungewissheit über die künftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich stelle für alle Betroffenen eine erhebliche Belastung dar. Eine Einigung über die Abwicklung des Austritts und das künftige Verhältnis müsse deshalb zügig erreicht werden, heißt es in der Stellungnahme weiter. Die Errungenschaften der europäischen Einigung dürften dabei nicht gefährdet werden. Ein Nicht-EU-Mitglied könne nicht über die gleichen Rechte und Vorteile wie ein EU-Mitglied verfügen.

Interesse an Zusammenarbeit besteht fort

Zugleich unterstreichen die Länder ihr Interesse an einer weiterhin engen Zusammenarbeit mit dem Vereinigten Königreich. Die gegenseitigen tiefen gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Beziehungen seien historisch gewachsen. Von besonderer Bedeutung sei auch die deutsch-britische Zusammenarbeit im Bereich Forschung und Wissenschaft. Gleiches gelte für den Bildungsbereich. Die grenzüberschreitende Kooperation und Mobilität zwischen Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden solle deshalb unbürokratisch möglich bleiben.

Künftige Handelsbeziehungen

Mit Blick auf künftige Handelsbeziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich erklärt der Bundesrat, dass ein möglichst freier Austausch von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen gewährleistet sein müsse. Dabei betont er, dass der Erhalt der hohen EU-Standards beispielsweise im Umwelt- und Verbraucherschutz oder in den Bereichen Soziales und Gesundheit sicherzustellen ist.

An die Bundesregierung richtet sich der Appell, die Länder in der zweiten Verhandlungsphase enger einzubeziehen als bisher.

Verhandlungen in zwei Phasen

Die Vorlage an den Rat der Europäischen Union ermächtigt die Kommission, die Brexit-Verhandlungen mit Großbritannien aufzunehmen. Vorgesehen sind zwei Phasen: In der ersten Phase geht es um die Fragen des Austritts, wobei die die künftigen Rechte der EU-Bürger in Großbritannien und der Briten in der EU sowie finanzielle Fragen im Mittelpunkt stehen. In der sich anschließenden zweiten Phase verhandelt die EU mit Großbritannien über die zukünftige Zusammenarbeit. Der Europäische Rat hat am 15. Dezember ausreichende Fortschritte in der ersten Phase festgestellt und damit die zweite Verhandlungsphase eingeläutet.

Die wichtigsten Grundsätze

Wichtigste Grundsätze der Verhandlungen: Vereinbarungen gibt es grundsätzlich nur als Gesamtpaket und Großbritannien wird als künftiges Drittland nicht mehr die gleichen Rechte haben wie die Mitgliedstaaten. Außerdem stellt die Empfehlung klar, dass Großbritannien sich künftig nur dann am Binnenmarkt beteiligen darf, wenn es alle vier Freiheiten akzeptiert. Eine britische Beteiligung an nur einzelnen Sektoren des Binnenmarktes wird ausgeschlossen.

Stand: 15.12.2017

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