Top 15aEntfernungsabhängige Maut

Foto: Ein Verkehrsschild weist auf die Mautpflicht hin

© dpa | Jens Büttner

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Beschluss

Maut umweltfreundlicher gestalten

Der Bundesrat hat am 15. Dezember 2017 zu EU-Plänen Stellung genommen, die Mautsysteme auf europäischen Straßen zu ändern. Er unterstützt das Ziel der EU-Kommission, durch eine breitere Anwendung des Verursacher- und Nutzerprinzips die verkehrsbedingten CO2-Emissionen zu senken, eine angemessene Qualität der Straßeninfrastruktur zu gewährleisten und die Luftverschmutzung und Staubildung zu verringern. Externe Kosten für Luftschadstoffe und Lärm bei der Erhebung der Mautgebühren einzubeziehen, sei ein wichtiges Instrument, um die Fahrzeugflotte zu modernisieren und rascher die Vorgaben bei der Feinstaubbelastung einhalten zu können, betonen die Länder in ihrer Stellungnahme.

Umweltfreundliches Fahren wird honoriert

Nach dem Richtlinienvorschlag sollen auf Europas Straßen keine Vignetten mehr ausgegeben, sondern die Maut nach gefahrenen Kilometern abgerechnet werden. Konkret schlägt die Kommission vor, zeitabhängige Benutzungsgebühren für Lkws und Busse bis 2023 abzuschaffen. Anschließend entfiele sie für Pkws und Kleintransporter. Ab dem 1. Januar 2028 wären dann nur noch entfernungsabhängige Gebührensysteme zulässig. Umweltfreundliche Fahrzeuge sollen honoriert und deshalb die CO2-Emissionen bei der Erhebung der Gebühr berücksichtigt werden. Eine grundsätzliche Verpflichtung der Staaten zur Einführung einer Maut besteht jedoch weiterhin nicht.

Ganz neu: Staugebühren

Darüber hinaus ermöglicht der Richtlinienvorschlag die Erhebung von Staugebühren im außerstädtischen Verkehr. Sie soll für alle Fahrzeugklassen gleichermaßen gelten. In Regionen, die besonders unter Stau oder verkehrsbedingte Umweltschäden leiden, sind Aufschläge möglich. Der Vorschlag ist Teil der neuen Mobilitätsstrategie, mit der die Kommission Mobilität in der EU sauberer, sozial gerechter und wettbewerbsfähig machen möchte.

Stand: 15.12.2017

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