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Beschluss

Zustimmung im Bundesrat: Beitragssatz zur Rentenversicherung sinkt

Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung sinkt ab dem 1. Januar 2018 von derzeit 18,7 auf 18,6 Prozent. Der Bundesrat stimmte am 15. Dezember 2017 einem entsprechenden Verordnungsentwurf der geschäftsführenden Bundesregierung zu. Die Beitragssatzanpassung kann daher wie geplant zum neuen Jahr in Kraft treten.

Entlastung für Beschäftigte

Nach Angaben der Bundesregierung werden durch die Absenkung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Wirtschaft um jeweils rund 600 Millionen Euro pro Jahr entlastet. Auch in der knappschaftlichen Rentenversicherung sinkt der Beitragssatz zum 1. Januar 2018 von 24,8 auf 24,7 Prozent.

Rücklage übersteigt Ausgaben

Die Absenkung der Beiträge ist möglich, weil die so genannte Nachhaltigkeitsrücklage zum Jahresende 2017 geschätzt 32,9 Milliarden Euro beträgt. Nach den Vorgaben des Sechsten Sozialgesetzbuches wird der Beitragssatz zur Rente gesenkt, wenn diese Rücklage zum Ende des Folgejahres das 1,5-fache der Monatsausgaben der Rentenkasse voraussichtlich übersteigt. Derzeit liegt sie bei 1,59 Monatsausgaben.

Stand: 15.12.2017

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