Top 21Überwachung der Trinkwasserqualität

Foto: Glas Wasser aus der Leitung

© panthermedia | jurisam

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat fordert Verbot bleihaltiger Trinkwasserleitungen

Der Bundesrat will Trinkwasserleitungen aus Blei verbieten lassen. In einer am 15. Dezember 2017 gefassten Entschließung bittet er die Bundesregierung, dafür zu sorgen, dass Bleileitungen baldmöglichst stillgelegt werden. Erforderlich sei eine klare Verbotsregelung zu einem bestimmten Stichtag. Die Länder bitten zudem um Prüfung, ob der Austausch alter Leitungen mit Fördermitteln des Bundes unterstützt werden kann.

Gesundheitsgefahren abbauen

Blei im Trinkwasser berge gesundheitliche Gefahren – insbesondere für Ungeborene, Säuglinge und Kleinkinder, heißt es zu Begründung. Trotz der aktuell geltenden niedrigen Grenzwerte für Blei stellten die Gesundheitsämter fest, dass es immer noch eine relevante Anzahl an Bleileitungen in Trinkwasser-Installationen und Hausanschlüssen gibt. Es sei anzunehmen, dass dadurch Kontaminationen mit dem toxischen Schwermetall entstünden. Entsprechend zeigten Untersuchungen erhöhte Konzentrationen von Blei im Trinkwasser; die Gesundheitsämter erreichten zahlreiche Verbraucherbeschwerden.

Der Bundesrat bittet zudem um Prüfung, ob bei der nächsten Verordnungsnovelle der Grenzwert für Chrom im Trinkwasser abgesenkt werden kann, um die Bevölkerung vor dessen krebserregender Wirkung zu schützen.

Zustimmung zur Novelle der Trinkwasserverordnung

Anlass für die Entschließung war die Novelle der Trinkwasserverordnung, die die geschäftsführende Bundesregierung dem Bundesrat vorgelegt hatte. Er stimmt ihr am 15. Dezember 2017 mit einigen redaktionellen und präzisierenden Änderungen zu. Die Novelle ist am 9. Dezember 2018 in Kraft getreten.

Mehr Verbraucherinformation

Mit der Verordnung setzt die Bundesregierung europäische Vorgaben zu Qualitätskontrollen und Analyseverfahren für Trinkwasser in deutsches Recht um. Verfahren und Häufigkeit von Probenentnahmen bei Wasserversorgungsunternehmen werden neu geregelt, ebenso die hygienerechtlichen Grundlagen für die Verwendung von Wasser in Lebensmittelzubereitungen. Die Novelle enthält Verbesserungen beim Verbraucherschutz zum Beispiel durch schärfere Meldepflichten bei Legionellenbefund, erweitert Verbraucherinformationsrechte zu Untersuchungsergebnissen und reduziert Verwaltungsaufwände. So werden unter anderem Inhaber von Hausbrunnen bei der Untersuchung des Trinkwassers für den Eigengebrauch entlastet.

Stand: 09.01.2018

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