Deutschlandweit einheitliche Strompreise
In Deutschland gilt auch künftig eine einheitliche Stromgebotszone. Der Bundesrat hat am 15. Dezember 2017 einer Verordnung der geschäftsführenden Bundesregierung zugestimmt, die eine Aufteilung des deutschen Strommarktes in unterschiedliche Preiszonen verhindern soll. Die Änderung der so genannten Stromnetzzugangsverordnung kann damit im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Sie tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Praxis gesetzlich verankern
Die Novelle soll sicherstellen, dass Netzbetreiber die sogenannten Stromgebotszonen in Deutschland künftig nicht ändern können, ohne staatliche Stellen einzubeziehen. Sie dürfen insbesondere kein Engpassmanagement bei Netzüberlastungen einführen, das eine Aufteilung der innerdeutschen Strompreiszone zur Folge hätte.
Die einheitliche Stromgebotszone stellt sicher, dass Strompreis und Netzzugang bundesweit gleichermaßen gelten. Sie ist historisch gewachsen, aber bislang nicht gesetzlich verankert. Um die Handlungsspielräume für die nächste Bundesregierung zu erhalten, will die geschäftsführende Bundesregierung diese einheitliche Stromgebotszone absichern und den Status quo festschreiben.
Nord-Süd-Gefälle bei Strompreisen
Hintergrund ist, dass die Preisentwicklung zwischen den Regionen innerhalb Deutschlands weiter auseinanderzudriften droht. Ursache dafür sind nach Angaben der Bundesregierung Schwierigkeiten beim Netzausbau: Im Norden sinken bei immer preiswerterem Strom aus Windenergie und einer geringen Nachfrage die Preise. Im windschwächeren Süden steigen sie dagegen, weil der Bestand an Windrädern dort für den Verbrauch zu gering ist.
Stand: 15.12.2017