Thüringen wendet sich gegen den Einsatz von Glyphosat
Nach der jüngst auf EU-Ebene beschlossenen Neuzulassung des umstrittenen Herbizids Glyphosat hat Thüringen am 15. Dezember 2017 im Bundesrat einen Entschließungsantrag für einen eingeschränkten Gebrauch des Unkrautbekämpfungsmittels vorgestellt. Konkret spricht sich das Land dafür aus, Glyphosat im Haus- und Kleingartenbereich, an öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in öffentlichen Einrichtungen wie Kindergärten und bei der Vorerntebehandlung nicht mehr zu verwenden.
Anwendungsregeln zum Schutz der Biodiversität
Außerdem solle die Bundesregierung Regeln für die Anwendung des Herbizids erlassen, die den Schutz der Biodiversität gewährleisten. Das Votum für die Neuzulassung sei auf der Grundlage eines von Deutschland erstellten Prüfberichts getroffen worden. Dieser verlange im Falle einer erneuten Genehmigung entsprechende Maßnahmen, begründet Thüringen seine Forderung.
Mit dem Entschließungsantrag macht das Land außerdem deutlich, dass es dem deutschen Abstimmungsprozess zur Verlängerung der EU-Genehmigung kritisch gegenüber steht.
Zum Hintergrund
Die EU-Kommission hatte die Zulassung von Glyphosat am 27. November 2017 nach wiederholten Anläufen um weitere fünf Jahre verlängert. Deutschland votierte dabei für die Genehmigung, obwohl zu der Frage innerhalb der Bundesregierung ein Dissens zwischen dem Umwelt- und dem Landwirtschaftsministerium bestand. Bislang hatte sich Deutschland bei der Abstimmung deshalb enthalten.
In der EU wird seit Jahren über den weit verbreiteten Unkrautvernichter gestritten. Eine Studie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) stuft Glyphosat als wahrscheinlich krebserregend ein. Untersuchungen von europäischen Lebensmittelsicherheits- und Chemiebehörden sowie aus Kanada und Japan bestätigen diesen Verdacht allerdings nicht.
Wie es weitergeht
Nach der Vorstellung im Plenum befassen sich nun die zuständigen Fachausschüsse mit dem Entschließungsantrag. Zu dem Thema liegt ihnen ein weiterer Entschließungsantrag aus dem Saarland vor (sh. PlenumKOMPAKT TOP 32). Sobald die Empfehlungen der Ausschüsse vorliegen, entscheidet der Bundesrat, ob und in welcher Version er die Entschließung fassen möchte.
Stand: 15.12.2017