Rehabilitierung von DDR-Unrecht ohne Befristung
Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR sollen zeitlich unbegrenzt Anträge auf Rehabilitierung stellen können. Dies fordern die ostdeutschen Bundesländer in einem Entschließungsantrag, der am 15. Dezember 2017 im Bundesrat vorgestellt und anschließend in die Fachausschüsse überwiesen wurde. Die Bundesregierung solle die rechtlichen Voraussetzungen für die Aufhebung der Antragsfristen im Strafrechtlichen, Verwaltungsrechtlichen und im Beruflichen Rehabilitierungsgesetz schaffen.
Weiterhin Bedürfnis nach Unrechts-Ausgleich
Nach derzeitiger Rechtslage sind Anträge auf Rehabilitierung von staatlich veranlasstem Unrecht in der DDR nur bis zum 31. Dezember 2019 möglich, Anträge auf Folgeleistungen bis zum 31. Dezember 2020.
Die Praxis habe jedoch gezeigt, dass die Opfer politischer Verfolgung immer noch neue Anträge auf Rehabilitierung stellen, heißt es im Entschließungsantrag. Das Bedürfnis nach Ausgleich des erlittenen Unrechts bestehe weiterhin. Nicht alle Betroffenen konnten wegen ihrer erlittenen Traumatisierung bisher über das Erlebte sprechen. Erst mit großem zeitlichem Abstand sind sie in der Lage, sich damit zu befassen und eine Rehabilitierung oder eine Folgeleistung zu beantragen. Die derzeitige Befristung diene in erster Linie administrativen bzw. fiskalischen Zwecken – vorrangig sei jedoch der Anspruch der Opfer auf dauerhafte Rehabilitierung, begründen die Ost-Länder ihre Initiative.
Wie es weitergeht
Im neuen Jahr werden die Fachausschüsse über den Entschließungsantrag beraten. Sobald alle Ausschüsse ihre Empfehlung für das Plenum erarbeitet haben, stimmt der Bundesrat darüber ab, ob er die Entschließung fassen möchte. Feste Fristen gibt es dafür nicht.
Stand: 15.12.2017