Top 32Glyphosat II

Foto: Unkraut besprühen

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Beschluss

Saarland will Glyphosat-Einsatz einschränken

Ähnlich wie Thüringen (sh. PlenumKOMPAKT TOP 26) wendet sich auch das Saarland mit einem Entschließungsantrag gegen den uneingeschränkten Einsatz des Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat. Die Vorlage wurde am 15. Dezember 2017 im Plenum vorgestellt und anschließend zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen.

Zum Schutz der Biodiversität

Aktuelle Studien zum Insektensterben belegten, dass Europas biologische Vielfalt stark gefährdet sei. Der Schutz der Biodiversität müsse bei der erneuten Zulassung von Pflanzenschutzmitteln deshalb besonders berücksichtigt werden, erläutert das Land seinen Antrag. Dabei spricht es sich insbesondere dafür aus, den Einsatz von Glyphosat in der Landwirtschaft zu verringern und auf das absolut notwendige Maß zu reduzieren.

Kein Glyphosat in Kitas und Parkanlagen

Weiter möchte das Saarland erreichen, dass die Bundesregierung die Anwendung von Glyphosat enthaltenden Pflanzenschutzmitteln im Haus- und Kleingartenbereich verbietet. Die Spätanwendung vor der Ernte sollte weiter eingeschränkt und gegebenenfalls ebenso verboten werden. Auch auf öffentlichen Verkehrsflächen sowie auf Flächen öffentlicher Einrichtungen dürfe es nicht mehr zum Einsatz des Unkrautvernichtungsmittels kommen.

Weiteres Verfahren

Im Januar werden die Fachausschüsse über den saarländischen und den Thüringer Antrag beraten und Empfehlungen an das Plenum erarbeiten. Der Bundesrat entscheidet dann, ob und in welcher Version er die Entschließung fassen will.

Stand: 15.12.2017

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