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Foto: Unkraut besprühen

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Beschluss

Thüringen und Bremen wollen Einsatz von Glyphosat einschränken

Nach der Ende letzten Jahres auf EU-Ebene beschlossenen Neuzulassung des umstrittenen Herbizids Glyphosat fordern Thüringen und Bremen einen eingeschränkten Gebrauch des Unkrautbekämpfungsmittels. In einem Entschließungsantrag sprechen sich beide Länder dafür aus, Glyphosat im Haus- und Kleingartenbereich, an öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in öffentlichen Einrichtungen wie Kindergärten und bei der Vorerntebehandlung nicht mehr zu verwenden.

Anwendungsregeln zum Schutz der Biodiversität

Außerdem solle die Bundesregierung Regeln für die Anwendung des Herbizids erlassen, die den Schutz der Biodiversität gewährleisten. Das Votum für die Neuzulassung sei auf der Grundlage eines von Deutschland erstellten Prüfberichts getroffen worden. Dieser verlange im Falle einer erneuten Genehmigung entsprechende Maßnahmen.

Mit dem Entschließungsantrag machen die Länder außerdem deutlich, dass sie dem deutschen Abstimmungsprozess zur Verlängerung der EU-Genehmigung kritisch gegenüber stehen.

Zum Hintergrund

Die EU-Kommission hatte die Zulassung von Glyphosat am 27. November 2017 nach wiederholten Anläufen um weitere fünf Jahre verlängert. Deutschland votierte dabei für die Genehmigung, obwohl zu der Frage innerhalb der Bundesregierung ein Dissens zwischen dem Umwelt- und dem Landwirtschaftsministerium bestand. Bislang hatte sich Deutschland bei der Abstimmung deshalb enthalten.

In der EU wird seit Jahren über den weit verbreiteten Unkrautvernichter gestritten. Eine Studie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) stuft Glyphosat als wahrscheinlich krebserregend ein. Untersuchungen von europäischen Lebensmittelsicherheits- und Chemiebehörden sowie aus Kanada und Japan bestätigen diesen Verdacht allerdings nicht.

Fortsetzung der Beratung

Der Entschließungsantrag war am 15. Dezember 2017 im Plenum vorgestellt und anschließend an die Ausschüsse überwiesen worden. Die Beratungen dort sind noch nicht abgeschlossen. Thüringen hatte dennoch beantragt, die Vorlage auf die Tagesordnung vom 2. Februar 2018 zu setzten und darüber abstimmen zu lassen. Der Antrag auf sofortige Sachentscheidung erhielt jedoch keine Mehrheit. Die Beratung in den Fachausschüssen wird nun fortgesetzt.

Stand: 02.02.2018

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