Schnellere und effizientere Asylverfahren
Hamburg, Berlin, Brandenburg und Bremen sprechen sich dafür aus, dass Oberverwaltungsgerichte in Asylverfahren Leitentscheidungen treffen können und dadurch zu einer Beschleunigung der Verfahren insgesamt beitragen. In einem gemeinsamen Gesetzesantrag schlagen sie deshalb die erweiterte Möglichkeit von Rechtsmitteln vor. Die Vorlage wurde am 2. März 2018 im Plenum vorgestellt und zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse überwiesen.
Verfahren nicht mehr zu bewältigen
Zur Begründung ihres Vorstoßes verweisen die Antragsteller auf die in den vergangenen Jahren erheblich gestiegene Anzahl von Asylverfahren. So seien bei den Verwaltungsgerichten mittlerweile 324.000 Verfahren anhängig, was verglichen mit den Zahlen aus dem Jahr 2012 eine Steigerung um das 10-Fache bedeute. Allein durch die Schaffung zusätzlicher Richterstellen oder eine gerichtsinterne Umstrukturierung seien die Verfahren nicht mehr zu bewältigen.
Obergerichtliche Klärung
Die erweiterte Zulassung von Rechtsmitteln soll ermöglichen, dass zahlreiche Rechts- und Tatsachenfragen durch Grundsatzentscheidungen der Oberverwaltungsgerichte geklärt werden, auf die sich die Verwaltungsgerichte der ersten Instanz wiederum berufen könnten. Die Grundsatzentscheidungen führten so zu einer Beschleunigung der erstinstanzlichen Verfahren und zugleich zu mehr Rechtssicherheit.
Orientierung fürs BAMF
Darüber hinaus könne sich auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge an der obergerichtlichen Klärung orientieren, führen die Antragsteller weiter aus. So ließen sich Prozesse gänzlich vermeiden.
Hintergrund
Das aktuelle Asylgesetz lässt Rechtsmittel nur sehr eingeschränkt zu. Anders als im allgemeinen Verwaltungsprozess sind sie weder im Hauptsacheverfahren noch im einstweiligen Rechtsschutz möglich. Dies hat zu einer Uneinheitlichkeit der Rechtsprechung geführt, die aus Sicht der Länder nicht mehr hinnehmbar ist.
Stand: 02.03.2018