Umfassende und angemessene Personalschlüssel in der Pflege
Berlin möchte darauf hinwirken, dass die zum 1. Januar 2019 einzuführenden Personalschlüssel in der Pflege umfassend gelten. Ein entsprechender Entschließungsantrag wurde am 2. März 2018 im Plenum vorgestellt und anschließend zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse überwiesen.
Für eine bedarfsgerechte Versorgung
In der Vorlage unterstreicht Berlin, dass die Personaluntergrenzen für alle Stationen und Notaufnahmen gelten müssten, in denen Pflegepersonal tätig ist. Keinesfalls dürfe es dazu kommen, dass die Mindestvorgaben lediglich in den pflegeintensiven Bereichen greifen. Ansonsten drohe die Gefahr, dass Personal von Stationen ohne Personalschlüssel abgezogen würde. Wichtig sei außerdem, dass die Vereinbarung 24 Stunden gilt und eine bedarfsgerechte Versorgung sowie Pflege der Patientinnen und Patienten sicherstellt.
Keine Aushebelung durch Hilfskräfte
Darüber hinaus dürfe der Personalschlüssel nur durch Fachpersonal und nicht etwa Auszubildende oder Hilfskräfte erfüllt werden. Damit die zusätzlichen Personalkosten die Krankenhäuser nicht über Gebühr belasten, müsse die Gesetzliche Krankenversicherung für deren Finanzierung aufkommen.
Geltung auch im Kreißsaal
Der Entschließungsantrag enthält auch einen Passus zur stationären Hebammenbetreuung: Hier erwartet Berlin ebenfalls die Festsetzung eines angemessenen Personalschlüssels.
Zum Hintergrund
Das SGB V verpflichtet den Spitzenverband der Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft, unter Beteiligung des Verbandes der Privaten Krankenversicherung zum 1. Januar 2019 Personaluntergrenzen für alle pflegeintensiven Bereiche einzuführen. Die Definition des pflegeintensiven Bereichs obliegt den Vertragsparteien. Sollte die Vereinbarung nicht zustande kommen, muss das Bundesgesundheitsministerium die Personalschlüssel per Verordnung zeitnah regeln.
Stand: 02.03.2018