Top 25Pflege

Foto: Pflegerin und eine ältere Dame im Rollstuhl

© panthermedia | gilles lougassi

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Umfassende und angemessene Personalschlüssel in der Pflege

Berlin möchte darauf hinwirken, dass die zum 1. Januar 2019 einzuführenden Personalschlüssel in der Pflege umfassend gelten. Ein entsprechender Entschließungsantrag wurde am 2. März 2018 im Plenum vorgestellt und anschließend zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse überwiesen.

Für eine bedarfsgerechte Versorgung

In der Vorlage unterstreicht Berlin, dass die Personaluntergrenzen für alle Stationen und Notaufnahmen gelten müssten, in denen Pflegepersonal tätig ist. Keinesfalls dürfe es dazu kommen, dass die Mindestvorgaben lediglich in den pflegeintensiven Bereichen greifen. Ansonsten drohe die Gefahr, dass Personal von Stationen ohne Personalschlüssel abgezogen würde. Wichtig sei außerdem, dass die Vereinbarung 24 Stunden gilt und eine bedarfsgerechte Versorgung sowie Pflege der Patientinnen und Patienten sicherstellt.

Keine Aushebelung durch Hilfskräfte

Darüber hinaus dürfe der Personalschlüssel nur durch Fachpersonal und nicht etwa Auszubildende oder Hilfskräfte erfüllt werden. Damit die zusätzlichen Personalkosten die Krankenhäuser nicht über Gebühr belasten, müsse die Gesetzliche Krankenversicherung für deren Finanzierung aufkommen.

Geltung auch im Kreißsaal

Der Entschließungsantrag enthält auch einen Passus zur stationären Hebammenbetreuung: Hier erwartet Berlin ebenfalls die Festsetzung eines angemessenen Personalschlüssels.

Zum Hintergrund

Das SGB V verpflichtet den Spitzenverband der Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft, unter Beteiligung des Verbandes der Privaten Krankenversicherung zum 1. Januar 2019 Personaluntergrenzen für alle pflegeintensiven Bereiche einzuführen. Die Definition des pflegeintensiven Bereichs obliegt den Vertragsparteien. Sollte die Vereinbarung nicht zustande kommen, muss das Bundesgesundheitsministerium die Personalschlüssel per Verordnung zeitnah regeln.

Stand: 02.03.2018

Video

Glossary

Hinweis zum Datenschutz

Sie können hier entscheiden, ob Sie neben technisch notwendigen Cookies erlauben, dass wir statistische Informationen vollständig anonymisiert mit der Webanalyse-Software Matomo erfassen und analysieren. Statistische Informationen erleichtern uns die Bereitstellung und Optimierung unseres Webauftritts.

Die statistischen Cookies sind standardmäßig deaktiviert. Wenn Sie mit der Erfassung und Analyse statistischer Informationen einverstanden sind, aktivieren Sie bitte das Häkchen in der Checkbox „Statistik“ und klicken oder tippen Sie auf den Button „Auswahl bestätigen“. Anschließend wird in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.