BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 965. Sitzung am 02.03.2018

Bundesrat bringt zahlreiche Initiativen auf den Weg

Bundesrat bringt zahlreiche Initiativen auf den Weg

Der Bundesrat hat den Bundestagsbeschluss zum Familiennachzug gebilligt, der auf einen Kompromiss von CDU/CSU und SPD in den Koalitionsverhandlungen zurückgeht. Außerdem beschlossen die Länder in ihrer Sitzung am 2. März 2018 zahlreiche eigene Gesetzentwürfe, die sie nun dem Deutschen Bundestag zur Entscheidung vorlegen.

Darin fordern sie unter anderem die Ausweitung der Strafbarkeit für Gaffer und volksverhetzende Internetpropaganda, einen effektiven Schutz vor digitalem Hausfriedensbruch durch Cyberkriminalität und Verschärfungen des Waffenrechts gegenüber Extremisten. Weitere Gesetzentwürfe beschloss der Bundesrat zur Einführung englischsprachiger Gerichtskammern für internationale Handelssachen, Verbesserungen für den Beruf des OP-Assistenten und zur Entsorgung von Rüstungsaltlasten. Die Länder bekräftigen damit Forderungen, die sie bereits in der letzten Legislatur in den Bundestag eingebracht hatten.

Mehr Geld für Jobcenter

Handlungsbedarf sieht der Bundesrat auch bei den Themen Finanzierung der Jobcenter, Abwicklung der Bodenrechtsreform der ehemaligen DDR und EEG-Umlagen-Befreiung von KWK-Anlagen. Hierzu fasste er jeweils Entschließungen, die er nun an die Bundesregierung weiterleitet.

Personalschlüssel in der Pflege

Neu vorgestellt wurden Gesetzesanträge zur Beschleunigung von Gerichtsprozessen und zum Waffenrecht sowie eine Entschließung zur Einführung verbindlicher Personalschlüssel für Pflegekräfte.

Gegen rescEU

Eindeutig ablehnend äußerten sich die Länder zu den Plänen der Kommission, eine eigene Katastrophenschutzreserve aufzubauen. Darüber hinaus nahmen sie zum europäischen Mehrwertsteuer-Aktionsplan Stellung und befassten sich mit der Plastikstrategie der Kommission, nach der sämtliche Kunststoffverpackungen ab 2030 recyclingfähig sein sollen.

Bekämpfung der afrikanischen Schweinepest

Einer Verordnung der Bundesregierung zur Prävention gegen die afrikanische Schweinepest erteilte der Bundesrat grundsätzlich seine Zustimmung. In einer Entschließung betonte er jedoch, dass die damit einhergehenden Änderungen im Jagdrecht Ausnahmen bleiben müssen.

Alle Videos in der Mediathek

Die Videos der Redebeiträge und ein Gesamtmitschnitt der Plenarsitzung stehen in PlenumKOMPAKT und in der Mediathek zum Download bereit. Sämtliche Beschlüsse finden Sie in der Tagesordnung.

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 1Familiennachzug

Foto: Familiennachzug

© dpa | Patrick Pleul

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat billigt Aussetzung des Familiennachzugs bis Juli 2018

Der Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus bleibt bis Ende Juli 2018 ausgesetzt. Der Bundesrat billigte am 2. März 2018 einen entsprechenden Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages vom 1. Februar 2018. Dieser geht auf einen Kompromiss von CDU, CSU und SPD aus den Koalitionsverhandlungen zurück.

Aufenthaltserlaubnisse aus humanitären Gründen

Bis zum 31. Juli 2018 bleibt es dabei, dass Flüchtlinge, die keinen vollen, sondern nur einen so genannten subsidiären Schutz in Deutschland erhalten, ihre nahen Angehörigen nicht nachholen dürfen. Ab dem 1. August 2018 sollen monatlich insgesamt 1000 Ehepartner und minderjährige Kinder subsidiärer Flüchtlinge oder Eltern minderjähriger Flüchtlinge eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen erhalten. Die Einzelheiten dazu sollen in einem weiteren Bundesgesetz geregelt werden.

Die Aussetzung des Familiennachzugs hatte der Bundestag 2016 auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise beschlossen – damals eigentlich befristet bis zum 16. März 2018. Diese Frist wird nun um viereineinhalb Monate verlängert.

Härtefallregeln unberührt

Die Härtefallregelungen des Aufenthaltsgesetzes, die eine Aufenthaltserlaubnis aus dringenden humanitären Gründen zulassen, bleiben unberührt. Gleiches gilt für die Möglichkeit für oberste Landesbehörden, aus humanitären Gründen die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis anzuordnen. Sie werden nicht auf das Kontingent angerechnet.

Wer ist „subsidiär Schutzberechtigter“?

Nach dem Asylgesetz erhält eine Person dann subsidiären Schutz, wenn sie stichhaltige Gründe für die Annahme vorgebracht hat, dass ihr in ihrem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht. Als ernsthafter Schaden gilt die Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe, Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung oder eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts.

Das Gesetz wurde am 15. März 2018 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt einen Tag später in Kraft.

Stand: 15.03.2018

Video

Landesinitiativen

Top 2Rüstungsaltlasten

Foto: ausgegrabene Kriegsbombe

© PantherMedia | taviphoto

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Rüstungsaltlasten verbindlich regeln

Der Bundesrat möchte die Verantwortung für die Beseitigung von Rüstungsaltlasten gesetzlich regeln und den Bund dabei stärker finanziell beteiligen. Am 2. März 2018 beschloss die Länderkammer einen entsprechenden Gesetzentwurf, der nun dem Bundestag zur Entscheidung vorgelegt wird. Er betrifft ein Thema, das schon seit vielen Jahren zwischen Bund und Ländern diskutiert wird.

Angemessene Kostenverteilung

Nach dem Vorschlag des Bundesrates soll der Bund den Ländern die Kosten der Kampfmittelräumung auch alliierter Munition sowie solcher Altlasten in Boden oder Gewässern erstatten, die in Vorbereitung und in Folge des Zweiten Weltkrieges entstanden sind. Dies soll gesetzlich festgeschrieben werden. Derzeit erfolgt die Kostenerstattung nur nach der so genannten Staatspraxis.

Bisher nur teilweise Erstattung

Der Bund erstattet den Ländern bisher lediglich die Kosten für die Beseitigung ehemals „reichseigener“ Kampfmittel, nicht aber von Munition der früheren Alliierten. Von alten Fliegerbomben, Kriegsmunition oder rüstungsspezifischen Stoffen im Boden oder Gewässern gehen aber weiterhin erhebliche Gefahren für Mensch und Natur aus. Besonders stark betroffene Länder seien mit dieser Situation finanziell überfordert, heißt es zur Begründung.

Der Gesetzentwurf will klarstellen, dass nicht nur Kampfmittel und Gegenstände zu beseitigen sind, sondern auch kontaminierte Grundstücke zu den kriegsspezifischen Altlasten zählen, für die der Bund die Sanierungsverantwortung trägt. Zu den Gefahren von Personen- und Sachschäden komme hinzu, dass die aus Geldmangel verzögerte Beseitigung der Kampfmittel die Nutzung der betroffenen Flächen häufig verhindert - auch dies eine Folge der derzeitigen unzureichenden Rechtslage.

Wiederholte Forderung

Die Vorlage entspricht wortgleich einem Gesetzentwurf, den der Bundesrat bereits 2011 und noch einmal 2014 in den Bundestag eingebracht hatte (533/11 (B) [PDF, 110KB], 282/14 (B) [PDF, 84KB]).

Beide Entwürfe waren in der 17. und 18. Wahlperiode vom Bundestag jeweils nicht abschließend beraten worden und der Diskontinuität unterfallen. Zudem hatte der Bundesrat in einer Entschließung zum Haushaltsgesetz 2015 nochmals deutlich gemacht, dass die Kampfmittelbeseitigung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei. Er bat die Bundesregierung nachdrücklich, die notwendige Haushaltsvorsorge zu treffen. Die Vorschläge des Bundesrates wurden allerdings bislang nicht umgesetzt.

Dritter Anlauf

Der Gesetzentwurf wird nun zum dritten Mal in den Deutschen Bundestag eingebracht. Zuvor soll die geschäftsführende Bundesregierung innerhalb von sechs Wochen ihre Stellungnahme dazu abgeben. Dann legt sie beide Dokumente den Abgeordneten vor. Feste Fristen für die Beratung im Bundestag gibt es allerdings nicht.

Stand: 02.03.2018

Video

Top 3Waffenrecht

Foto: Hand mit Pistole

© Panther Media | Dietrich Pietsch

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat für Verschärfung des Waffenrechts

Der Bundesrat plädiert für eine Verschärfung des Waffenrechts. Mit einem am 2. März 2018 beschlossenen Gesetzentwurf möchte er verhindern, dass Extremisten legal an Waffen kommen.

Abfrage beim Verfassungsschutz

Danach sollen Waffenbehörden vor der Erteilung eines Waffenscheins auch Auskünfte von Verfassungsschutzbehörden abfragen. Dies sei insbesondere dann sinnvoll, wenn der Antragsteller bisher polizeilich noch nicht in Erscheinung getreten ist, aber die Verfassungsschützer eventuell schon Erkenntnisse haben, die gegen seine Zuverlässigkeit sprechen, begründen die Länder ihren Vorstoß. Bislang prüfen die Waffenbehörden lediglich das Bundeszentralregister, das zentrale staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister und die Auskünfte der örtlichen Polizeidienststellen. Insbesondere die Ermittlungen gegen die NSU-Terrorzelle hätten gezeigt, dass der legale Waffenbesitz von Extremisten ein erhebliches sicherheitspolitisches Problem darstelle, unterstreicht der Bundesrat. Aktuell haben zudem gewaltbereite „Reichsbürger“ für Aufsehen gesorgt, die über legale Waffenarsenale verfügen.

Dritter Anlauf

Der Gesetzesentwurf wird nun über die geschäftsführende Bundesregierung an den Bundestag weitergeleitet. Damit bringt die Länderkammer das Thema bereits zum dritten Mal in den Bundestag ein: Bereits 2012 und 2014 hatte sie gleichlautende Initiativen beschlossen. Beide Male unterfielen die Gesetzesentwürfe jedoch mit Ablauf der jeweiligen Legislatur dem Grundsatz der Diskontinuität. Der Bundestag ist bei der Beratung von Länderinitiativen nicht an Fristen gebunden.

Stand: 02.03.2018

Video

Top 4Gaffervideos

Foto: Schaulustige bei einem Unfall

© panthermedia | Christian Peters

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat will Strafen für Gaffer ausweiten

Gaffer, die Videos oder Fotos von Unfällen, Anschlägen oder Naturkatastrophen aufnehmen oder im Netz verbreiten sollen künftig auch dann bestraft werden, wenn sie damit tödlich verunglückte Opfer bloßstellen. Dies fordert der Bundesrat mit einem Gesetzentwurf, den er am 2. März 2018 beschlossen hat.

Verbreitung in sozialen Netzwerken

Immer häufiger fotografieren oder filmen Schaulustige mit ihren stets griffbereiten Smartphones die Opfer von Unglücken. Die so entstandenen Bild- und Videoaufnahmen werden oft in sozialen Netzwerken verbreitet oder an Fernsehsender sowie Zeitungen weitergegeben. Dies verstößt gegen die Persönlichkeitsrechte der Opfer und ist auch für die Angehörigen unzumutbar. Der strafrechtliche Schutz gegen ein solches Verhalten ist derzeit jedoch lückenhaft, da er nur lebende Personen erfasst, begründet der Bundesrat seinen Gesetzentwurf.

Diese Lücke will er schließen, indem der Anwendungsbereich von § 201a Strafgesetzbuch auf Verstorbene erweitert wird. Unbefugte Aufnahmen von Toten und deren Verbreitung könnten dann mit Geldstrafen oder Freiheitsentzug von bis zu zwei Jahren geahndet werden. Auch der Versuch soll strafbar sein – zum Beispiel, wenn Einsatzkräfte noch rechtzeitig einschreiten konnten.

Neuer Versuch

Einen gleichlautenden Vorschlag hatte der Bundesrat bereits 2016 in den Deutschen Bundestag eingebracht – zusammen mit der Forderung, Gaffen insgesamt besser zu bekämpfen (BR-Drs. 226/16 [PDF, 277KB]).

Der Bundestag griff diese Anliegen nur teilweise auf: Schaulustige, die den Einsatz von Rettungskräften behindern, können seit Sommer letzten Jahres wegen unterlassener Hilfeleistung bestraft werden. Das Herstellen und Verbreiten von bloßstellenden Fotos und Videos Verstorbener ist jedoch nach wie vor straffrei. Daher möchte der Bundesrat das Thema erneut in den Bundestag bringen.

Entscheidung liegt beim Bundestag

Zunächst kann die geschäftsführende Bundesregierung zu den Entwurf Stellung nehmen. Anschließend leitet sie ihn an den Bundestag weiter. Wann und ob dieser sich mit dem Vorschlag des Bundesrates beschäftigt, entscheidet der allein Bundestag. Feste Fristvorgaben gibt es dazu nicht.

Stand: 02.03.2018

Video

Top 5Cyberkriminalität

Foto: Krimineller am Computer

© panthermedia | AndreyPopov

  1. Beschluss

Beschluss

Schutz vor digitalem Hausfriedensbruch

Der Bundesrat möchte Computer und IT-Systeme besser vor Hackerangriffen und unbefugter Benutzung schützen. Am 2. März 2018 verabschiedete er einen Gesetzentwurf zur wirksameren Bekämpfung von Cyberkriminalität.

Neuer eigener Straftatbestand

Der Entwurf enthält einen ganz neuen Straftatbestand: Den "digitalen Hausfriedensbruch". Die Vorschrift stellt den unerlaubten Zugriff auf fremde Computer, Smartphones, Webcams und Navigationssysteme mit einem Freiheitsentzug von bis zu zehn Jahren unter Strafe. Die Regelung ist bewusst technikoffen formuliert, um sie auch in Zukunft gut handhaben zu können. Ziel ist ein lückenloser strafrechtlicher Schutz aller Systeme und die Strafbarkeit nahezu aller Angriffsarten.

Vernetzter Alltag birgt Gefahren

Die bestehenden Strafvorschriften sind nach Ansicht der Länder nicht geeignet, die modernen Erscheinungsformen der Kriminalität in der digitalen Welt zu erfassen. So werden derzeit nur Daten geschützt, nicht aber IT-Systeme selbst. Gegen die massenhaften unbemerkten Infiltrationen durch Botnetze und Schadsoftware, DDos-Attacken und das Ausspähen von Daten durch international agierende Cyber-Kriminelle können sich selbst aufmerksamste Nutzer nicht wehren. So geht die Entwurfsbegründung davon aus, dass bis zu 40 Prozent aller internetfähigen informationstechnischen Systeme in Deutschland mit Schadsoftware verseucht sind. Die neue Strafvorschrift soll vor allem auch Bürgerinnen und Bürger schützen, die keine Technik-Experten sind.

Nach wie vor Handlungsbedarf

Der Entwurf entspricht wortgleich einem Vorschlag, den der Bundesrat im September 2016 schon einmal in den Bundestag eingebracht hatte (338/16 (B) [PDF, 253KB]). Weil dieser ihn nicht aufgegriffen hat, fiel er mit Ende der Legislaturperiode in die Diskontinuität. Der Bundesrat hält jedoch an seiner Forderung fest und bringt seinen Gesetzentwurf nun erneut in den Bundestag ein.

Zeitplan noch nicht absehbar

Zunächst befasst sich die geschäftsführende Bundesregierung mit dem Vorschlag. Sie leitet ihn innerhalb von sechs Wochen an den Bundestag weiter. Wann dieser über den Gesetzentwurf berät, ist noch nicht absehbar: es gibt keine festen Fristvorgaben.

Stand: 02.03.2018

Top 6Jobcenter

Foto: Logo Jobcenter

© dpa | Stefan Sauer

  1. Beschluss

Beschluss

Länder fordern mehr Geld für Jobcenter

Die Länder möchten, dass der Bund Jobcentern mehr Geld zur Bewältigung ihrer Aufgaben und für Personal zur Verfügung stellt. Seit Jahren seien mehr als 90 Prozent der Jobcenter gezwungen, Mittel umzuschichten, da sie andernfalls ihre Verwaltungskosten nicht decken können. Dies führe dazu, dass immer weniger Geld für die eigentliche Vermittlung von beispielsweise Langzeitarbeitslosen zur Verfügung stehe, heißt es in einer Entschließung, die der Bundesrat am 2. März 2018 gefasst hat.

Massive Einschränkung der Handlungsfähigkeit

Trotz einer grundsätzlich guten Arbeitsmarktlage in Deutschland sei die Integration von Langzeitarbeitslosen und Geflüchteten zeit- und kostenintensiv. Durch die wiederholten Mittelkürzungen der Vergangenheit seien die Jobcenter in ihrer Handlungsfähigkeit jedoch massiv eingeschränkt, begründen die Länder ihre Forderung. Allein im Jahr 2016 erfolgten Umschichtungen in Höhe von 764 Millionen Euro.

Erhöhung der Gelder bereits für 2018

Damit die Jobcenter ihre Arbeit wieder gut bewältigen können, solle die Bundesregierung sie im Bundeshaushalt 2018 deshalb mit deutlich mehr Geld berücksichtigen. Außerdem müssten die Mittelansätze in Bezug auf eine aufgabenrechte Mittelausstattung grundsätzlich überprüft werden.

Stand: 02.03.2018

Top 8KWK-Neuanlagen

Foto: Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage

© panthermedia | Matthias Krüttgen

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat möchte Rechtssicherheit für KWK-Neuanlagen

Der Bundesrat setzt sich für eine schnelle Neuregelung der EEG-Umlage für KWK-Anlagen ein, die nach dem 1. August 2014 in Betrieb genommen worden sind. In einer am 2. März 2018 beschlossenen Entschließung spricht er sich nachdrücklich dafür aus, dass sie weiterhin anteilig von der EEG-Umlage befreit werden und Beihilfen erhalten. Im Sinne des Vertrauensschutzes müsse die entsprechende Regelung rückwirkend zum 1. Januar 2018 greifen.

Ausnahme der Befreiung für KWK-Neuanlagen

Die Europäische Kommission hatte die Ende 2017 auslaufende Befreiung von der EEG-Umlage für Bestandsanlagen bei der Eigenversorgung im Dezember vergangenen Jahres durch eine neue beihilferechtliche Genehmigung verlängert. Davon ausgenommen sind jedoch Anlagen, die nach dem 1. August 2014 in Betrieb genommen wurden. Für diese bislang ebenfalls privilegierten Anlagen ist deshalb seit dem 1. Januar 2018 die volle EEG-Umlage zu zahlen.

Finanzielle Belastung für die Betreiber

Für die Betreiber habe dies erhebliche finanzielle Folgen, erklären die Länder. Die Bundesregierung solle ihre Gespräche mit der Kommission deshalb zügig fortsetzen, um Brüssel zum Umdenken zu bewegen und so den Betroffenen die erforderliche Rechtssicherheit und wirtschaftliche Grundlage zu gewährleisten.

Änderung des KWK-Gesetzes

Darüber hinaus hält der Bundesrat eine zügige Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen und insbesondere des KWK-Gesetzes für erforderlich. Dies sei Voraussetzung, um die vorhandenen Energieeffizienzpotenziale durch KWK kostengünstig nutzen und den Industriestandort Deutschland sichern zu können.

Bundesregierung am Zug

Die Entschließung wird nun der amtierenden Bundesregierung zugeleitet. Für die Befassung gibt es allerdings keine festen Fristen.

Stand: 02.03.2018

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Top 9Windenergie

Foto: Windräder auf See

© PantherMedia | kruwt

  1. Beschluss

Beschluss

Initiative zur Windenergie auf See abgesetzt

Der Bundesrat hat am 2. März 2018 kurzfristig einen Entschließungsantrag zur Stärkung der Windenergie auf See von der Tagesordnung abgesetzt. Die Initiative geht auf die Länder Schleswig-Holstein, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Niedersachsen zurück.

Anhebung der geltenden Deckelung

Sie möchten darauf hinwirken, dass die eigentlich bis 2030 geltende Deckelung von 15 Gigawatt Offshore-Windenergieleistung angehoben wird - auf mindestens 20 Gigawatt bis 2030 und 30 Gigawatt bis 2035. Andernfalls bleibe die Offshore-Windkraft deutlich unter ihrem wirtschaftlichen Potenzial. Windenergie auf See sei eine Schlüsseltechnologie zur Erreichung der klimapolitischen Ziele, betonen die Initiatoren ihren Antrag.

Beschäftigungsmotor

Zudem müsse berücksichtigt werden, dass die Windenergie-Wirtschaft langfristig mit einer Kostensenkung geplant habe. Eine solche lasse sich nur durch ein höheres Ausbauvolumen gewährleisten. Darüber hinaus unterstreichen die Antragsteller die Bedeutung der Offshore-Windenergie für den Beschäftigungssektor Deutschlands und fordern einen zügigen Netzausbau.

Wie es weitergehen könnte

Um die Initiative erneut auf die Tagesordnung des Plenums zu setzen, muss ein Land einen entsprechenden Antrag stellen.

Stand: 02.03.2018

Top 20OP-Assistent

Foto: Ärzte und Assistenzen bei einer OP

© PantherMedia | Cancerus

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat für bundeseinheitliche Ausbildung zum OP-Assistenten

Die Länder möchten die Ausbildung zum Operationstechnischen Assistenten bundeseinheitlich regeln und staatlich anerkennen lassen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen sie am 2. März 2018.

Zur Sicherung der Fachkräfte

Demografischer Wandel und fortschreitender Fachkräftemangel machten eine Aufwertung der unterstützenden Tätigkeiten im OP erforderlich, heißt es zur Begründung. Mit dem neuen Berufsprofil und der eigenständigen Ausbildung würde der Beruf attraktiver, was wiederum dazu beitragen könne, dass der Bedarf an Fachkräften für den High-Tech-OP-Betrieb gedeckt werde. Bislang findet die Ausbildung an 73 von der Deutschen Krankenhausgesellschaft anerkannten Schulen statt. Die teilweise bestehenden Landesregelungen sind nach Ansicht des Bundesrates zu unterschiedlich und führten deshalb langfristig zur Zersplitterung des Heilberufswesens.

Finanzierung gesetzlich regeln

Darüber hinaus nimmt der Gesetzentwurf den operationstechnischen Assistenten in das Krankenhausfinanzierungsgesetzes auf. Dies soll die Finanzierung der Ausbildung sichern und den Krankenhäusern Planungssicherheit verschaffen.

Schon mehrfach im Bundestag

Der Gesetzentwurf wird nun über die geschäftsführende Bundesregierung an den Bundestag weitergeleitet. Bereits 2014 hatten die Länder eine entsprechende Initiative in den Bundestag eingebracht. Zum Ende der vergangenen Legislaturperiode unterfiel sie jedoch dem Grundsatz der Diskontinuität.

Stand: 02.03.2018

Top 21Asylverfahren

Foto: Justizia

© PantherMedia | Angelika Krikava

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Schnellere und effizientere Asylverfahren

Hamburg, Berlin, Brandenburg und Bremen sprechen sich dafür aus, dass Oberverwaltungsgerichte in Asylverfahren Leitentscheidungen treffen können und dadurch zu einer Beschleunigung der Verfahren insgesamt beitragen. In einem gemeinsamen Gesetzesantrag schlagen sie deshalb die erweiterte Möglichkeit von Rechtsmitteln vor. Die Vorlage wurde am 2. März 2018 im Plenum vorgestellt und zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse überwiesen.

Verfahren nicht mehr zu bewältigen

Zur Begründung ihres Vorstoßes verweisen die Antragsteller auf die in den vergangenen Jahren erheblich gestiegene Anzahl von Asylverfahren. So seien bei den Verwaltungsgerichten mittlerweile 324.000 Verfahren anhängig, was verglichen mit den Zahlen aus dem Jahr 2012 eine Steigerung um das 10-Fache bedeute. Allein durch die Schaffung zusätzlicher Richterstellen oder eine gerichtsinterne Umstrukturierung seien die Verfahren nicht mehr zu bewältigen.

Obergerichtliche Klärung

Die erweiterte Zulassung von Rechtsmitteln soll ermöglichen, dass zahlreiche Rechts- und Tatsachenfragen durch Grundsatzentscheidungen der Oberverwaltungsgerichte geklärt werden, auf die sich die Verwaltungsgerichte der ersten Instanz wiederum berufen könnten. Die Grundsatzentscheidungen führten so zu einer Beschleunigung der erstinstanzlichen Verfahren und zugleich zu mehr Rechtssicherheit.

Orientierung fürs BAMF

Darüber hinaus könne sich auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge an der obergerichtlichen Klärung orientieren, führen die Antragsteller weiter aus. So ließen sich Prozesse gänzlich vermeiden.

Hintergrund

Das aktuelle Asylgesetz lässt Rechtsmittel nur sehr eingeschränkt zu. Anders als im allgemeinen Verwaltungsprozess sind sie weder im Hauptsacheverfahren noch im einstweiligen Rechtsschutz möglich. Dies hat zu einer Uneinheitlichkeit der Rechtsprechung geführt, die aus Sicht der Länder nicht mehr hinnehmbar ist.

Stand: 02.03.2018

Video

Top 23Internetpropaganda

Foto:  Eine Lupe vergrößert ein Stopp-Symbol «Rechte Hetze bekämpfen!»

© dpa | Arno Burgi

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat will Propaganda-Tourismus im Internet bekämpfen

Der Bundesrat möchte schärfer gegen den so genannten Propaganda-Tourismus im Internet vorgehen: Wer volksverhetzende Inhalte, die in Deutschland verboten sind, vom Ausland aus ins Internet stellt, soll sich künftig strafbar machen. Die Länder beschlossen am 2. März 2018 einen entsprechenden Gesetzentwurf.

Strafbarkeitslücke schließen

Die Initiative soll eine Lücke im deutschen Strafrecht schließen: bisher ist die Strafverfolgung durch inländische Behörden nur dann möglich, wenn Propagandamaterial wie menschenverachtendes Gedankengut oder Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen von Deutschland aus ins Netz gelangt. Gleiches gilt zum Beispiel für den Hitlergruß vor laufender Webcam.

Schutz vor Verharmlosung

Die Rechtsänderung würde die Umgehung deutscher Vorschriften verhindern: Personen könnten dann nicht mehr straffrei ins Ausland reisen, um von dort verbotene Inhalte im Internet hochzuladen, die sich eigentlich an deutsche Adressaten richten. Zugleich soll sie den Rechtsstaat davor schützen, dass als verfassungswidrig eingestufte Organisationen wiederbelebt werden und die Nutzung ihrer Kennzeichen infolge einer allgemeinen Gewöhnung verharmlost wird.

Neuer Bundestag – neuer Versuch

Genau vor zwei Jahren hatte der Bundesrat einen entsprechenden Vorschlag schon einmal in den Deutschen Bundestag eingebracht. Da dieser ihn aber nicht bis zum Ende der Legislaturperiode abschließend beraten hatte, unterfiel der Gesetzentwurf der Diskontinuität. Mit seiner aktuellen Beschlussfassung greift der Bundesrat das Thema wieder auf.

Der Entwurf wird nun über die Bundesregierung dem Bundestag zugeleitet. Dieser entscheidet, wann er sich damit befasst. Fristen sieht das Grundgesetz dafür nicht vor. Lediglich die Bundesregierung ist gehalten, innerhalb von sechs Wochen eine Stellungnahme zum Vorschlag des Bundesrates abzugeben.

Stand: 02.03.2018

Top 24Internationale Handelskammern

Foto: Gericht

© PantherMedia | Sebastian Duda

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Englisch als Gerichtssprache zulassen

Der Bundesrat möchte, dass Landgerichte Kammern für internationale Handelssachen einrichten dürfen, vor denen in englischer Sprache verhandelt wird. Am 2. März 2018 beschloss er, dem Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.

Gerichtsstandort Deutschland stärken

In Deutschland gibt es zahlreiche Richter, die hervorragend Englisch sprechen und in der Lage sind, eine mündliche Verhandlung sowie das Verfahren entsprechend zu führen, begründet der Bundesrat seinen Vorschlag.
Obwohl das deutsche Recht und die deutsche Justiz international hohe Anerkennung genießen, leide der Gerichtsstandort Deutschland bisher darunter, dass noch immer nur Deutsch als Gerichtssprache bestimmt sei. Dies trage dazu bei, dass bedeutende wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten zumeist im Ausland ausgetragen würden - zum Nachteil des Gerichtsstandortes Deutschland und deutscher Unternehmen. Durch die Einführung von Englisch als zulässiger Gerichtssprache könne sowohl Deutschland als Gerichtsstandort als auch das deutsche Recht in hohem Maße an Attraktivität gewinnen.

Reprise der Reprise

Schon zweimal hatte der Bundesrat einen entsprechenden Entwurf beim Deutschen Bundestag eingebracht: 2010 und 2014 beschlossen die Länder jeweils gleichlautende Gesetzentwürfe, die jedoch vom Bundestag nicht verabschiedet wurden und daher mit Ablauf der jeweiligen Wahlperiode der Diskontinuität unterfielen (BR-Drs. 93/14 (B) [PDF, 228KB]).

Um dem Anliegen noch einmal Nachdruck zu verleihen, verabschiedete der Bundesrat nun zum dritten Mal eine entsprechende Initiative. Als nächstes wird sie über die Bundesregierung dem Bundestag zur Entscheidung vorgelegt. Feste Friste für die dortigen Beratungen gibt es nicht.

Stand: 02.03.2018

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Top 25Pflege

Foto: Pflegerin und eine ältere Dame im Rollstuhl

© panthermedia | gilles lougassi

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Umfassende und angemessene Personalschlüssel in der Pflege

Berlin möchte darauf hinwirken, dass die zum 1. Januar 2019 einzuführenden Personalschlüssel in der Pflege umfassend gelten. Ein entsprechender Entschließungsantrag wurde am 2. März 2018 im Plenum vorgestellt und anschließend zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse überwiesen.

Für eine bedarfsgerechte Versorgung

In der Vorlage unterstreicht Berlin, dass die Personaluntergrenzen für alle Stationen und Notaufnahmen gelten müssten, in denen Pflegepersonal tätig ist. Keinesfalls dürfe es dazu kommen, dass die Mindestvorgaben lediglich in den pflegeintensiven Bereichen greifen. Ansonsten drohe die Gefahr, dass Personal von Stationen ohne Personalschlüssel abgezogen würde. Wichtig sei außerdem, dass die Vereinbarung 24 Stunden gilt und eine bedarfsgerechte Versorgung sowie Pflege der Patientinnen und Patienten sicherstellt.

Keine Aushebelung durch Hilfskräfte

Darüber hinaus dürfe der Personalschlüssel nur durch Fachpersonal und nicht etwa Auszubildende oder Hilfskräfte erfüllt werden. Damit die zusätzlichen Personalkosten die Krankenhäuser nicht über Gebühr belasten, müsse die Gesetzliche Krankenversicherung für deren Finanzierung aufkommen.

Geltung auch im Kreißsaal

Der Entschließungsantrag enthält auch einen Passus zur stationären Hebammenbetreuung: Hier erwartet Berlin ebenfalls die Festsetzung eines angemessenen Personalschlüssels.

Zum Hintergrund

Das SGB V verpflichtet den Spitzenverband der Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft, unter Beteiligung des Verbandes der Privaten Krankenversicherung zum 1. Januar 2019 Personaluntergrenzen für alle pflegeintensiven Bereiche einzuführen. Die Definition des pflegeintensiven Bereichs obliegt den Vertragsparteien. Sollte die Vereinbarung nicht zustande kommen, muss das Bundesgesundheitsministerium die Personalschlüssel per Verordnung zeitnah regeln.

Stand: 02.03.2018

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EU-Vorlagen

Top 14bRescEU

Foto: Feldlazarett innen mit Ausrüstung

© PantherMedia | spopov

  1. Beschluss

Beschluss

Länder sind gegen eine europäische Katastrophenschutzreserve

Der Bundesrat wendet sich gegen das Vorhaben der Kommission, eine europäische Katastrophenschutzreserve zur Hilfe nach Naturkatastrophen aufzubauen. Eigene operative Kompetenzen der EU bedeuteten einen Paradigmenwechsel, der weder sachdienlich sei noch eine Grundlage in den europäischen Verträgen finde, heißt es in der Stellungnahme vom 2. März 2018 zu den Brüsseler Vorschlägen.

EU darf lediglich unterstützen

Zwar seien die vielfältigen Katastrophen und insbesondere auch die Waldbrände in Portugal in höchstem Maß bedauerlich. Sie rechtfertigten jedoch keine Abkehr vom bisherigen Gemeinschaftsverfahren, wonach die Mitgliedstaaten primär verantwortlich sind, betonen die Länder. Evaluierungen hätten das bisherige Verfahren mehrfach als positiv bewertet. Deshalb sei auch die Sprachregelung der Kommission bis zuletzt gewesen, es lediglich behutsam weiterzuentwickeln, nicht jedoch neu auszurichten. Dem Vorschlag stünde zudem Artikel 196 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union entgegen, wonach die EU die Mitgliedstaaten lediglich unterstützen darf.

Vollständige Kontrolle der Kommission geplant

Mit ihren Plänen reagiert die Kommission auf die Häufung verheerender Katastrophen insbesondere im vergangenen Jahr. Sie hätten deutlich gemacht, dass das europäische Katastrophenschutzverfahren an seine Grenzen gekommen sei. Die sogenannten rescEU-Teams sollen unter der vollständigen operativen Kontrolle der Kommission stehen und mit Löschflugzeugen, Pumpen, Feldlazaretten, medizinischen Notfallteams sowie Material ausgestattet sein.

Nationale Einheiten auf Anforderung aus Brüssel

Darüber hinaus beabsichtigt die Kommission Neuerungen bei den bereits existierenden nationalen Einheiten: Brüssel soll diese künftig direkt anfordern können. Bislang gilt hier das Prinzip der Freiwilligkeit. Die Finanzierung anderer politischer Bereiche möchte die EU künftig an die Stärkung der Katastrophenprävention knüpfen. So sollen Anstrengungen und Investitionen der Mitgliedstaaten im Bereich Prävention und Vorbereitung zukünftig bei der Mittelvergabe aus den Fonds berücksichtigt werden.

Direkt an die Kommission

Der Bundesrat übermittelt seine Stellungnahme direkt an die Kommission.

Stand: 02.03.2018

Rechtsverordnungen

Top 26Schweinepest

Foto: Wildschweine

© PantherMedia | Martina Berg

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Seuchenprävention: Schonzeit für Wildschweine wird aufgehoben

Um das Einschleppen der Afrikanischen Schweinepest nach Deutschland zu verhindern, wird die Schonzeit für Wildschweine aufgehoben. Der Bundesrat stimmte am 2. März 2018 einer entsprechenden Regierungsverordnung unter der Bedingung einiger Änderungen zu, die die praktische Anwendung verbessern sollen. Die Bundesregierung hat diese Änderungen mittlerweile umgesetzt, so dass die Verordnung am 14. März 2018 in Kraft treten konnte.

Übertragung durch Wildschweine verhindern

Wildschweine können Überträger des Erregers sein. Die für Menschen ungefährliche Erkrankung verläuft bei Haus- und Wildschweinen fast immer tödlich. Einen Impfstoff gibt es nicht. Derzeit ist die Seuche vor allem im Baltikum, der Tschechischen Republik, Rumänien und Polen verbreitet.

Ganzjähriger Abschuss erlaubt

Durch die milden Winter und das umfangreiche Nahrungsangebot ist der Bestand an Wildschweinen in Deutschland erheblich angewachsen. Um das Ansteckungsrisiko zu vermindern, muss die Population ausgedünnt werden, betont die Bundesregierung. Daher soll künftig die Jagd auf Wildschweine ganzjährig möglich sein. Außerdem enthält die Verordnung weitere Hygiene- und Untersuchungsmaßnahmen und Vorgaben für Jäger, Tierhalter und Behörden, die der Seuchenprävention dienen.

Bundesrat betont Ausnahmecharakter

In einer begleitenden Entschließung weist der Bundesrat auf den Ausnahmecharakter der geplanten Maßnahmen hin. Die Verordnung sei der besonderen Gefährlichkeit des Erregers geschuldet. Aus Tier- und Artenschutzgründen müssten erhebliche Reduzierungen von Wildtierbeständen aber auf besondere Ausnahmefälle beschränkt bleiben. Die Entschließung leitet der Bundesrat nun der Bundesregierung zu.

Stand: 15.03.2018

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