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Foto:  elektronische Steuererklärung

© dpa | Bernd Wüstneck

  1. Beschluss

Beschluss

Gesetzesantrag zur Vereinfachung des Steuerrechts abgesetzt

Die Länder Hessen, Bremen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein setzen sich für eine weitere Vereinfachung des Einkommenssteuerrechts aus. In einem Gesetzesantrag schlagen sie mehrere Einzelmaßnahmen vor. Über die Vorlage sollte am 23. März 2018 Beschluss gefasst werden, sie wurde dann jedoch kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt.

Vorgeschlagene Maßnahmen

Mit ihrer Initiative möchten die Antragsteller unter anderem Erleichterungen beim Abzug der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer erreichen. Außerdem fordern sie eine Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrages, einen Sockelbetrag von 300 Euro bei der Steuerermäßigung für Handwerkerrechnungen sowie Vereinfachungen beim Nachweis von Pflegekosten.

Fortsetzung des Prozesses

Die Diskussion um eine Vereinfachung der Einkommenssteuer ist nicht neu. 2011 sorgte das Steuervereinfachungsgesetz für Erleichterungen, unter anderem bei der steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten. Nach Ansicht der Antragsteller war dies allerdings nur ein erster Schritt, dem weitere Maßnahmen folgen müssen.

Wiederaufgreifen eines Beschlusses aus 2012

Mit den insgesamt 11 Maßnahmen greift der Gesetzesantrag Vorschläge auf, die der Bundesrat bereits 2012 als Gesetzentwurf beschlossen und beim 18. Bundestag eingebracht hatte. Dort war die Initiative jedoch nicht beraten worden, weshalb sie mit Ablauf der Wahlperiode dem Grundsatz der Diskontinuität unterfiel.

Stand: 23.03.2018

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