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Foto: Hand mit Pistole

© Panther Media | Dietrich Pietsch

  1. Beschluss

Beschluss

Vorlage Hessens zur weiteren Verschärfung des Waffenrechts abgesetzt

Das Land Hessen hat dem Bundesrat einen Gesetzesantrag vorgelegt, wonach Personen, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden, als waffenrechtlich unzuverlässig gelten sollen. Reichsbürgern, Links- und Rechtsextremisten sowie religiöse Fanatikern könnte so leichter der Waffenschein entzogen oder gar nicht erst erteilt werden. Die Vorlage zur Verschärfung des Waffenrechts stand am 23. März 2018 auf der Tagesordnung des Bundesrates, wurde dann jedoch kurzfristig abgesetzt.

Regelabfrage beim Verfassungsschutz

Neben der Neuregelung der Unzuverlässigkeit bestimmter Personen, beabsichtigt der Gesetzesantrag die Einführung einer Regelabfrage beim Verfassungsschutz. Sie soll die zuständigen Behörden in die Lage versetzen, die Zuverlässigkeit der Antragsteller umfassender als bisher zu überprüfen. Bislang holen die Waffenbehörden entsprechende Auskünfte lediglich beim Bundeszentralregister, zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister und den örtlichen Polizeidienststellen ein.

Ähnliche Initiative bereits beschlossen

Zur Regelabfrage beim Verfassungsschutz hatte der Bundesrat erst am 2. März 2018 eine Gesetzesinitiative beschlossen. Durch die widerlegbare Vermutung, dass die Beobachtung durch den Verfassungsschutz bereits die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit einer Person begründet, geht der hessische Antrag noch weiter. Der Vorschlag orientiert sich an einer ähnlichen, bereits geltenden Regel im Steuerrecht: Bei Körperschaften, die im Verfassungsschutzbericht als extremistische Organisationen aufgeführt sind, besteht die widerlegbare Vermutung, dass sie die Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung nicht erfüllen.

Stand: 23.03.2018

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