Streichung des Eigenanteils für gemeinschaftliche Mittagessen
Die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Rheinland-Pfalz starten eine Bundesratsinitiative zum Wegfall des Eigenanteils für Mittagessen in Kitas und Schulen bei Kindern aus einkommensschwachen Familien. Der Gesetzesantrag wurde am 23. März im Bundesrat vorgestellt und anschließend zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen.
Teilhabe fördert soziale Entwicklung und Integration
Trotz Bezuschussung gäbe es etliche Fälle, in denen Erziehungsberechtigte diesen Eigenanteil nicht entrichten, weshalb ihre Kinder nicht an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung teilnehmen könnten, heißt es zur Begründung des Antrags. Die Kinder und Jugendlichen erlebten dies als reale Ausgrenzung und Stigmatisierung. Tatsächlich sei die Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung ein wesentliches Element der sozialen Teilhabe in Kindertageseinrichtungen sowie Schulen und damit wichtig für die soziale Entwicklung und Integration der Kinder. Außerdem bräuchten sie schon aus gesundheitlichen Gründen ein warmes Mittagessen.
Unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand
Darüber hinaus führe die Abrechnung des Eigenanteils zu einem nicht zu rechtfertigenden Verwaltungsaufwand für die leistungsberechtigten Personen, die Essensanbieter, Schul- und Kitaverwaltungen sowie Leistungsbehörden.
Zur Erläuterung
Seit dem 1. Januar 2011 erhalten Kinder aus einkommensschwachen Haushalten Leistungen für Bildung und Teilhabe. Im Einzelnen anspruchsberechtigt sind Kinder aus Familien, die Hartz-IV-Leistungen, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder einen Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten. Zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe gehört auch die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Kitas, Schulen und in der Kindertagespflege. Allerdings müssen sich die Familien bislang mit einem Euro pro Mittagessen beteiligen.
Stand: 23.03.2018