Verbesserungen bei der Ausbildungsförderung
Die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen und Thüringen setzen sich für Verbesserungen bei der Ausbildungsförderung ein und haben dem Bundesrat hierzu einen Entschließungsantrag vorgelegt. Ziel der Initiative ist eine zügige Befassung von Bund und Ländern mit den bestehenden Problemen im Ausbildungsförderungsrecht, um die Situation von Studierenden aber auch Schülerinnen und Schülern aus bildungsfernen und einkommensschwächeren Schichten zu verbessern.
Anpassung der Leistungen
Studien belegten, dass ihr Anteil an der Gesamtzahl der Studierenden abnehme. Aufgrund der bundesweit gestiegenen Mietkosten sei vor allem ihre Wohnsituation immer schwieriger. Für erforderlich halten die Antragsteller deshalb insbesondere eine Erhöhung des Grundbedarfs, der Wohnbedarfsanteile bzw. Wohnbedarfssätze für Schüler bzw. Studierende sowie der Freibeträge und Sozialpauschalen.
Außerdem müssten die Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung angepasst werden. Vor allem Schülerinnen und Schüler sowie Studierende, die altersbedingt nicht mehr im Studierendentarif versichert seien, bräuchten mehr Unterstützung.
Aufhebung der Altersgrenze
Angesichts der großen Vielfalt der Bildungsbiographien sprechen sich die Initiatoren weiter dafür aus, zu prüfen, ob die im BAföG geltende Altersgrenze aufgehoben oder angepasst werden könne.
Wie es weitergeht
Der Entschließungsantrag wurde am 23. März 2018 im Plenum vorgestellt und anschließend zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse überwiesen. Wenn die Beratungen abgeschlossen sind, befasst sich das Plenum erneut mit der Vorlage.
Stand: 23.03.2018