BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 966. Sitzung am 23.03.2018

Schienenfernverkehr, Pflegenotstand, BAföG

Schienenfernverkehr, Pflegenotstand, BAföG

Der Bund soll seiner Verantwortung für den Fernverkehr auf der Schiene besser nachkommen. Das ist der Kern eines Gesetzesentwurfes, den die Länder in ihrer Sitzung am 23. März 2018 beschlossen. In einer Entschließung sprachen sie sich zudem für eine umfassende Regelung zur Sicherstellung angemessener Personalschlüssel in der Pflege aus. Außerdem stellten die Länder zahlreiche neue Initiativen vor, unter anderem zur Anhebung des BAföG.

Grünes Licht erteilte der Bundesrat den Änderungen des Konsulargesetzes, welches die gegenseitige Unterstützung europäischer Auslandsvertretungen in Notfällen regelt. Zur Beschleunigung der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse fasste er eine Entschließung, die nun an die Bundesregierung geht.

Jetzt in den Ausschüssen

Zu den neu vorgestellten Initiativen gehörten neben dem Gesetzesantrag zum BAföG eine Vorlage aus Schleswig-Holstein, die auf die Einrichtung von Portalpraxen zur Entlastung der Notfallambulanzen abzielt. Neu in die Ausschussberatungen eingebracht wurden auch Entschließungsanträge zur Verbesserung der Ausbildungsförderung, zur Streichung des Eigenanteils bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung in Kitas, zur Einführung eines humanitären Bleiberechts für Opfer rechtsextremer Gewalt, zur Stärkung der kapitalgedeckten Altersvorsorge sowie zur optimalen Auslastung der Stromnetze.

Brexit und Nikolaus-Paket

Zu den 18 Vorlagen aus Brüssel nahm der Bundesrat Stellung. Umfangreich äußerten sich die Länder zu den Brexit-Verhandlungen und der geplanten EU-Verordnung für eine bessere Marktüberwachung. Außerdem befassten sie sich mit einem Richtlinienvorschlag zur europaweiten Verbesserung der Arbeitsbedingungen, dem Kommissions-Paket zur Zukunft der Bildung und dem so genannten Nikolaus-Paket zur Reform der Euro-Zone.

Unproblematische Verordnungen

Die uneingeschränkte Zustimmung der Länder erhielten die Verordnungen zur Betriebsdatenweiterleitung durch die Arbeitsagenturen, zur Durchführung von Direktzahlungen und zum Finanzausgleichsgesetz 2018.

Vorstandswechsel in der Deutschen Bundesbank

Den Abschluss machte eine wichtigen Personalie: Der Bundesrat wählte Burkhard Bolz in den Vorstand der Deutschen Bundesbank.

Alle Videos in der Mediathek

Die Videos der Redebeiträge und ein Gesamtmitschnitt der Plenarsitzung stehen in PlenumKOMPAKT und in der Mediathek zum Download bereit. Sämtliche Beschlüsse finden Sie in der Tagesordnung.

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 1Hilfe im Ausland

Foto: Reisepass der Bundesrepublik Deutschland

© panthermedia | Astrid Gast

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat billigt Konsularischen Schutz für EU-Bürger

Im Notfall helfen die anderen: Der Bundesrat hat am 23. März 2018 einen Gesetzesbeschluss des Bundestages gebilligt, der die Konsularhilfe unter EU-Staaten gesetzlich regelt. Danach können deutsche Staatsbürger in akuten Notlagen in einem Drittland die Konsulate anderer EU-Mitgliedstaaten in Anspruch nehmen, wenn Deutschland selbst in dem Land nicht vertreten ist.

Und umgekehrt

Umgekehrt helfen deutsche Auslandsvertretungen in Not geratenen EU-Bürgern, deren Heimatland keine eigene Botschaft vor Ort hat. Der Schutz umfasst unter anderem Hilfe bei Todesfällen, schweren Unfällen oder bei Verhaftungen. Bereits seit den 1990er Jahren ist diese gegenseitige Unterstützung Verwaltungspraxis der Auslandsvertretungen. Bislang war sie jedoch lediglich in einer Verwaltungsvorschrift geregelt.

Regelung zur Kostenerstattung

Das Gesetz setzt eine entsprechende EU-Richtlinie um. Es enthält auch eine Regelung zur Kostenerstattung: Muss Deutschland einem anderen Land dessen Auslagen erstatten, kann es anschließend diesen Betrag vom betroffenen Bürger wieder zurückholen.

Mehrere Hundert Fälle

Nach Angaben der Bundesregierung hat Deutschland 2015 in 107 von weltweit 616 Konsularhilfefällen EU-Bürgern Hilfe geleistet. In acht Fällen haben Deutsche die konsularische Unterstützung anderer EU-Mitgliedstaaten in Anspruch genommen. Insgesamt fielen jährlich zwischen 60.000 und 70.000 Konsularhilfefälle bei deutschen Auslandsvertretungen an.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde am 24. April 2018 im Bundesgesetzblatt verkündet. Es ist seit 25. April 2018 in Kraft.

Stand: 25.04.2018

Landesinitiativen

Top 2Steuerrecht

Foto:  elektronische Steuererklärung

© dpa | Bernd Wüstneck

  1. Beschluss

Beschluss

Gesetzesantrag zur Vereinfachung des Steuerrechts abgesetzt

Die Länder Hessen, Bremen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein setzen sich für eine weitere Vereinfachung des Einkommenssteuerrechts aus. In einem Gesetzesantrag schlagen sie mehrere Einzelmaßnahmen vor. Über die Vorlage sollte am 23. März 2018 Beschluss gefasst werden, sie wurde dann jedoch kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt.

Vorgeschlagene Maßnahmen

Mit ihrer Initiative möchten die Antragsteller unter anderem Erleichterungen beim Abzug der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer erreichen. Außerdem fordern sie eine Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrages, einen Sockelbetrag von 300 Euro bei der Steuerermäßigung für Handwerkerrechnungen sowie Vereinfachungen beim Nachweis von Pflegekosten.

Fortsetzung des Prozesses

Die Diskussion um eine Vereinfachung der Einkommenssteuer ist nicht neu. 2011 sorgte das Steuervereinfachungsgesetz für Erleichterungen, unter anderem bei der steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten. Nach Ansicht der Antragsteller war dies allerdings nur ein erster Schritt, dem weitere Maßnahmen folgen müssen.

Wiederaufgreifen eines Beschlusses aus 2012

Mit den insgesamt 11 Maßnahmen greift der Gesetzesantrag Vorschläge auf, die der Bundesrat bereits 2012 als Gesetzentwurf beschlossen und beim 18. Bundestag eingebracht hatte. Dort war die Initiative jedoch nicht beraten worden, weshalb sie mit Ablauf der Wahlperiode dem Grundsatz der Diskontinuität unterfiel.

Stand: 23.03.2018

Top 3Notfallambulanzen

Foto: Rettungsstelle Notaufnahme

© dpa | Hannibal Hanschke

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Portalpraxen sollen Rettungsstellen entlasten

Die Notfallambulanzen sind zunehmend überlastet, doch viele der Patienten dort sind nicht wirklich Notfälle. Schleswig-Holstein möchte die Rettungsstellen in den Krankenhäusern nun entlasten. Das Land hat am 23. März 2018 hierzu einen Gesetzesantrag im Bundesrat vorgestellt, der anschließend in die Fachausschüsse zur weiteren Beratung überwiesen wurde.

Bessere Verteilung der Patienten

Er zielt auf die Weiterentwicklung der Portalpraxen ab, indem er die bislang für sie geltende zeitliche Begrenzung aufhebt. Sie dürften dann rund um die Uhr und an allen Tagen als erste Anlauf- und Verteilstelle für Patienten dienen. Auf diese Weise könnten die dort diensthabenden Ärzte echte Notfälle von solchen Patienten trennen, die nur leichte Erkrankungen haben, bergründet Schleswig-Holstein seinen Vorstoß. Die Ressourcen in den Ambulanzen stünden dann wieder den echten Notfällen zur Verfügung.

Bislang noch zeitliche Begrenzung

Portalpraxen sind regelmäßig in der Nähe der Krankenhäuser angesiedelt und werden von Vertragsärzten geführt. Derzeit dürfen sie nur während der Notdienstzeiten öffnen – also außerhalb der üblichen Sprechzeiten der niedergelassenen Ärzte.

Stand: 23.03.2018

Video

Top 4Waffenrecht

Foto: Hand mit Pistole

© Panther Media | Dietrich Pietsch

  1. Beschluss

Beschluss

Vorlage Hessens zur weiteren Verschärfung des Waffenrechts abgesetzt

Das Land Hessen hat dem Bundesrat einen Gesetzesantrag vorgelegt, wonach Personen, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden, als waffenrechtlich unzuverlässig gelten sollen. Reichsbürgern, Links- und Rechtsextremisten sowie religiöse Fanatikern könnte so leichter der Waffenschein entzogen oder gar nicht erst erteilt werden. Die Vorlage zur Verschärfung des Waffenrechts stand am 23. März 2018 auf der Tagesordnung des Bundesrates, wurde dann jedoch kurzfristig abgesetzt.

Regelabfrage beim Verfassungsschutz

Neben der Neuregelung der Unzuverlässigkeit bestimmter Personen, beabsichtigt der Gesetzesantrag die Einführung einer Regelabfrage beim Verfassungsschutz. Sie soll die zuständigen Behörden in die Lage versetzen, die Zuverlässigkeit der Antragsteller umfassender als bisher zu überprüfen. Bislang holen die Waffenbehörden entsprechende Auskünfte lediglich beim Bundeszentralregister, zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister und den örtlichen Polizeidienststellen ein.

Ähnliche Initiative bereits beschlossen

Zur Regelabfrage beim Verfassungsschutz hatte der Bundesrat erst am 2. März 2018 eine Gesetzesinitiative beschlossen. Durch die widerlegbare Vermutung, dass die Beobachtung durch den Verfassungsschutz bereits die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit einer Person begründet, geht der hessische Antrag noch weiter. Der Vorschlag orientiert sich an einer ähnlichen, bereits geltenden Regel im Steuerrecht: Bei Körperschaften, die im Verfassungsschutzbericht als extremistische Organisationen aufgeführt sind, besteht die widerlegbare Vermutung, dass sie die Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung nicht erfüllen.

Stand: 23.03.2018

Top 5Altersvorsorge

Foto: Altersvorsorge

© panthermedia | DOC-Photo

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Ausbau der privaten Altersversorgung

Hessen möchte die dritte Säule der Altersvorsorge durch private Kapitalanlagen stärken. Sie soll so ergänzt und ausgebaut werden, dass sie einen flächendeckenden Beitrag zum Versorgungsniveau im Alter leisten kann. Die Bundesregierung müsse baldmöglichst einen Gesetzentwurf vorlegen, fordert das Land in einem Entschließungsantrag, der am 23. März im Bundesrat vorgestellt und anschließend zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen wurde.

Kostengünstiges und einfaches Standardprodukt

Insbesondere die Beschäftigten in kleineren Betrieben sollen einen einfacheren Zugang zur privaten Altersvorsorge erhalten, da sie häufig keinen Anspruch aus betrieblicher Rente haben. Notwendig sei ein einfaches und kostengünstiges Standardprodukt, das von einem staatlich organisierten Fonds angeboten wird. Dabei müsse allerdings sichergestellt sein, dass der Staat keinen Einfluss auf die Anlagepolitik nimmt und den Wettbewerb nicht verzerrt. Starre und einheitliche Garantievorgaben in der Anspar- oder Leistungsphase sollten durch Wahlmöglichkeiten der Betroffenen ersetzt werden, um die Renditechancen der Produkte zu erhöhen.

Automatische Teilnahme

Hessen schlägt vor, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer automatisch in ein kapitalgedecktes Altersvorsorgeprodukt einzubeziehen – mit der Möglichkeit des so genannten opting out, falls jemand daran nicht teilnehmen möchte. Dieses Konzept würde die Verbreitung der privaten Vorsorge effektiv steigern. Derzeit kümmerten sich immer noch viel zu wenige Menschen aktiv um ihre Altersversorgung. Vereinfachungen soll es auch bei Auswahl und Vertragsabwicklung der neuen Produkte und bei der Auszahlung von staatlichen Zulagen für Riesterrenten geben.

Bisherige Systeme nicht ausreichend

Das umlagenfinanzierte System der gesetzlichen Rentenversicherung als alleinige Sicherung des Lebensstandards stoße auch wegen des demografischen Wandels an seine Grenzen, begründet Hessen seinen Entschließungsantrag. Gesetzgeberische Maßnahmen zur Stärkung der Betriebsrenten reichten nicht aus. Aktuell habe nur jeder zweite Beschäftigte in der Privatwirtschaft Ansprüche aus einer betrieblichen Altersversorgung, bei kleineren und mittleren Betrieben sogar weniger als ein Drittel. Demgegenüber arbeiteten bei diesen KMU rund 19 Millionen Menschen, die gar keinen Anspruch auf eine Betriebsrente haben. Und nicht einmal die Hälfte der Bürgerinnen und Bürger sorge mit einer privaten Zusatzrente vor. Die Vorschläge, die Hessen 2017 mit der so genannten Deutschlandrente formuliert hat, enthielten konkrete Lösungsansätze für das Problem.

Stand: 23.03.2018

Video

Top 6Pflege

Foto: Pflegerin und eine ältere Dame im Rollstuhl

© panthermedia | gilles lougassi

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat fordert angemessene Personalschlüssel in der Pflege

Um die Sicherstellung von angemessenen Personalschlüsseln in der Pflege geht es dem Bundesrat in einer Entschließung vom 23. März 2018. Die im kommenden Jahr einzuführenden Untergrenzen müssten in sämtlichen Bereichen gelten, in denen Pflegepersonal tätig ist. Keinesfalls dürften die Vorgaben nur in den pflegeintensiven Bereichen Anwendung finden. Ansonsten drohe die Gefahr, dass Personal von Stationen ohne Personalschlüssel abgezogen wird. Wichtig sei außerdem, dass die Vereinbarung 24 Stunden gilt und eine bedarfsgerechte Versorgung sowie Pflege der Patientinnen und Patienten sicherstellt.

Keine Aushebelung durch Hilfskräfte

Darüber hinaus machen die Länder deutlich, dass der Personalschlüssel nur durch Fachpersonal und nicht etwa Auszubildende erfüllt werden darf. Um Personalknappheit und mögliche Versorgungsengpässe insbesondere im ländlichen Raum zu vermeiden, seien Bund, Länder und die Partner der Selbstverwaltung gemeinsam in der Verantwortung, umfassende Maßnahmen zur Fachkräftesicherung zu ergreifen. Nur so könnten Personaluntergrenzen umgesetzt und eingehalten werden.

Keine zusätzliche Belastung der Krankenhäuser

Damit die zusätzlichen Personalkosten die Krankenhäuser nicht über Gebühr belasten, soll nach Ansicht des Bundesrates die Gesetzliche Krankenversicherung für deren Finanzierung aufkommen. Außerdem plädiert er dafür, die Sachleistungen in der Pflege an die Personalentwicklung anzupassen. Ansonsten sei zu befürchten, dass die finanziellen Folgen der Personalverbesserung allein von den Pflegebedürftigen getragen werden.

Geltung auch im Kreißsaal

Die Entschließung enthält auch einen Passus zur stationären Hebammenbetreuung: Hier erwartet der Bundesrat ebenfalls die Festsetzung eines angemessenen Personalschlüssels.

Die Bundesregierung hat im Juli 2019 ausführlich zu der Entschließung Stellung genommen (sh. BR-Drs. 333/19 [PDF, 358KB]).

Zum Hintergrund

Das SGB V verpflichtet den Spitzenverband der Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft, unter Beteiligung des Verbandes der Privaten Krankenversicherung zum 1. Januar 2019 Personaluntergrenzen für alle pflegeintensiven Bereiche einzuführen. Die Definition des pflegeintensiven Bereichs obliegt den Vertragsparteien. Sollte die Vereinbarung nicht zustande kommen, muss das Bundesgesundheitsministerium die Personalschlüssel per Verordnung zeitnah regeln.

Stand: 01.08.2019

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Top 7Ausländische Fachkräfte

Foto: Elektrogrundausbildung für Geflüchtete

© dpa | Ford-Werke GmbH

  1. Beschluss

Beschluss

Länder für Beschleunigung der Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, setzt sich der Bundesrat für eine schnelle qualifikationsadäquate Integration von ausländischen Arbeitskräften in den Arbeitsmarkt ein. Auch für Flüchtlinge spiele die Anerkennung ihrer beruflichen Qualifikation eine wichtige Rolle, heißt es in einer Entschließung vom 23. März 2018.

Gemeinsame Verantwortung von Bund und Ländern

Bund und Länder seien gemeinsam in der Verantwortung, die Verfahren zur Anerkennung von Berufsqualifikation zu verbessern und zu beschleunigen. Es müsse zusammen geprüft werden, welche rechtlichen und finanziellen Schritte in der begonnenen Legislaturperiode möglich seien.

Bundesregierung am Zug

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Für die Befassung gibt es allerdings keine festen Fristen.

Stand: 23.03.2018

Top 8Stromnetz

Foto: Strommast

© PantherMedia | KrisChristiaens

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Stromnetz optimal auslasten

Die Energiewende fordert nicht nur einen Ausbau des Stromnetzes, sondern auch eine bessere Auslastung der bestehenden Netzstruktur. Das ist der Tenor eines Entschließungsantrags Hessens, den das Land am 23. März 2018 im Bundesrat vorgestellt hat, bevor die Vorlage zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse überwiesen wurde.

Netzausbau dringend erforderlich

Die zunehmende Anzahl von dezentralen Erneuerbaren-Energie-Anlagen verändere die Planung und den Betrieb der Übertragungsnetze erheblich. Die historisch gewachsene Netzstruktur werde dem nicht mehr gerecht, heißt es in dem Antrag. Ein schnellstmöglicher Netzausbau sei deshalb dringend erforderlich. Um bis dahin den weiteren Zubau von Erneuerbaren-Energie-Anlagen bei zugleich begrenzten Kosten für die Netzstabilisierung zu ermöglichen, müsse das Bestandsnetz optimal genutzt werden.

Sämtliche Potentiale ausschöpfen

Als mögliche Maßnahmen bezeichnet Hessen den Einsatz von Freileitungsmonitoring und Hochtemperaturleiterseilen. Deren Verwendung könne kurzfristig dazu beitragen, die Übertragungskapazitäten von Bestandsleitungen signifikant zu erhöhen. Die Bundesregierung solle deshalb gemeinsam mit den Netzübertragungsbetreibern geeignete Trassen für den Einsatz dieser Technologien identifizieren und dafür sorgen, dass sie zeitnah zur Anwendung kommen.

Weitere Entlastungsmöglichkeiten prüfen

Darüber hinaus verweist das antragstellende Land auf Querregeltransformatoren. Auch sie könnten für Entlastung sorgen. Hessen appelliert daher an die Bundesregierung, gemeinsam mit den Übertragungsnetzbetreibern die Einsatzmöglichkeiten sowie das Entlastungspotenzial von lastflusssteuernden Elementen unverzüglich zu prüfen.

Stand: 23.03.2018

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Top 36Bildung und Teilhabe

Foto: Kind mit Schulranzen und Tablett mit Essen

© PantherMedia | Paul Henning

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Streichung des Eigenanteils für gemeinschaftliche Mittagessen

Die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Rheinland-Pfalz starten eine Bundesratsinitiative zum Wegfall des Eigenanteils für Mittagessen in Kitas und Schulen bei Kindern aus einkommensschwachen Familien. Der Gesetzesantrag wurde am 23. März im Bundesrat vorgestellt und anschließend zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen.

Teilhabe fördert soziale Entwicklung und Integration

Trotz Bezuschussung gäbe es etliche Fälle, in denen Erziehungsberechtigte diesen Eigenanteil nicht entrichten, weshalb ihre Kinder nicht an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung teilnehmen könnten, heißt es zur Begründung des Antrags. Die Kinder und Jugendlichen erlebten dies als reale Ausgrenzung und Stigmatisierung. Tatsächlich sei die Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung ein wesentliches Element der sozialen Teilhabe in Kindertageseinrichtungen sowie Schulen und damit wichtig für die soziale Entwicklung und Integration der Kinder. Außerdem bräuchten sie schon aus gesundheitlichen Gründen ein warmes Mittagessen.

Unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand

Darüber hinaus führe die Abrechnung des Eigenanteils zu einem nicht zu rechtfertigenden Verwaltungsaufwand für die leistungsberechtigten Personen, die Essensanbieter, Schul- und Kitaverwaltungen sowie Leistungsbehörden.

Zur Erläuterung

Seit dem 1. Januar 2011 erhalten Kinder aus einkommensschwachen Haushalten Leistungen für Bildung und Teilhabe. Im Einzelnen anspruchsberechtigt sind Kinder aus Familien, die Hartz-IV-Leistungen, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder einen Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten. Zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe gehört auch die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Kitas, Schulen und in der Kindertagespflege. Allerdings müssen sich die Familien bislang mit einem Euro pro Mittagessen beteiligen.

Stand: 23.03.2018

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Top 37aBAföG

Foto: Studentinnen mit Wohnungsschluessel

© PantherMedia | Hannes Eichinger

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Gesetzesinitiative zur Erhöhung der BAföG-Wohnpauschalen

BAfög-Empfängerinnen und -empfänger sollen nach Ansicht von Berlin, Brandenburg und Bremen mehr Unterstützung bei den Wohnkosten erhalten. In einem gemeinsamen Gesetzesantrag schlagen die drei Länder vor, dass Studierenden, die nicht mehr bei ihren Eltern leben, monatlich 300 Euro für ihre Unterbringung erhalten sollen. Das wären 50 Euro mehr als bislang gesetzlich vorgesehen.

300 Euro und mehr

In den Fällen, in denen der Bedarf von 300 Euro nicht kostendeckend ist, könnte er sich um bis zu 100 Euro monatlich erhöhen. Für zusätzliche Heizkosten sollen monatlich 50 Euro geltend gemacht werden können.

Erheblicher Anstieg der Wohnkosten

Zur Begründung verweisen die Initiatoren auf den erheblichen Anstieg der Wohnkosten für Auszubildende in den vergangenen Jahren. Die letzte Erhöhung der BAföG-Bedarfssätze im Jahr 2016 reiche nicht mehr aus, um die Kosten zu decken. Im Gegensatz zu Studierenden, die noch bei den Eltern wohnen, könnten allein lebende BAföG-Empfängerinnen und -empfänger keine zusätzlichen Leistungen nach dem SGB II beantragen. Sie seien deshalb auf einen kostendeckenden BAföG-Satz angewiesen.

Wie es weitergeht

Der Gesetzesantrag wurde am 23. März 2018 im Plenum vorgestellt und anschließend zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse überwiesen. Wenn die Beratungen abgeschlossen sind, befasst sich das Plenum erneut mit der Vorlage.

Stand: 23.03.2018

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Top 37bAusbildungsförderung

Foto: Person mit Schild

© PantherMedia | Randolf Berold

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Verbesserungen bei der Ausbildungsförderung

Die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen und Thüringen setzen sich für Verbesserungen bei der Ausbildungsförderung ein und haben dem Bundesrat hierzu einen Entschließungsantrag vorgelegt. Ziel der Initiative ist eine zügige Befassung von Bund und Ländern mit den bestehenden Problemen im Ausbildungsförderungsrecht, um die Situation von Studierenden aber auch Schülerinnen und Schülern aus bildungsfernen und einkommensschwächeren Schichten zu verbessern.

Anpassung der Leistungen

Studien belegten, dass ihr Anteil an der Gesamtzahl der Studierenden abnehme. Aufgrund der bundesweit gestiegenen Mietkosten sei vor allem ihre Wohnsituation immer schwieriger. Für erforderlich halten die Antragsteller deshalb insbesondere eine Erhöhung des Grundbedarfs, der Wohnbedarfsanteile bzw. Wohnbedarfssätze für Schüler bzw. Studierende sowie der Freibeträge und Sozialpauschalen.
Außerdem müssten die Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung angepasst werden. Vor allem Schülerinnen und Schüler sowie Studierende, die altersbedingt nicht mehr im Studierendentarif versichert seien, bräuchten mehr Unterstützung.

Aufhebung der Altersgrenze

Angesichts der großen Vielfalt der Bildungsbiographien sprechen sich die Initiatoren weiter dafür aus, zu prüfen, ob die im BAföG geltende Altersgrenze aufgehoben oder angepasst werden könne.

Wie es weitergeht

Der Entschließungsantrag wurde am 23. März 2018 im Plenum vorgestellt und anschließend zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse überwiesen. Wenn die Beratungen abgeschlossen sind, befasst sich das Plenum erneut mit der Vorlage.

Stand: 23.03.2018

Video

Top 38Bahnverkehr

Foto: ICE

© panthermedia | JANIFEST

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Länder sehen Bund in der Verantwortung für den Bahnfernverkehr

Der Bundesrat drängt darauf, dass der Bund seiner Verantwortung zur Stärkung des Schienenfernverkehrs nachkommt. Am 23. März 2018 beschloss er einen Gesetzentwurf, der den Bund rechtlich verpflichtet, im Schienenfernverkehr zumindest ein Grundangebot zu gewährleisten sowie einen Schienenpersonenfernverkehrsplan zu entwickeln.

Seit Jahren kontinuierlicher Abbau im Fernverkehr

Zur Begründung der Gesetzesinitiative verweisen die Länder auf den seit 1996 zu beobachtenden Abbau des Fernverkehrsangebots in Deutschland. So habe sich das Streckennetz um rund 3.700 km verkürzt. Acht Großstädte und 21 Oberzentren hätten ihre Fernverkehrsanbindung verloren und bei weiteren 122 Städten habe sich die Zahl der haltenden Fernverkehrszüge halbiert. Ohne gesetzgeberisches Handeln sei eine Fortsetzung dieser Entwicklung zu befürchten. Mit der Bereitstellung der Schienenwege oder der Konzeption von Trassen allein, werde der Bund seiner Verantwortung nicht gerecht. Darüber hinaus gerieten die Länder unter wachsenden Druck, zusätzliche Leistungen anzubieten, die quasi Fernverkehrscharakter haben. Entgegen der Vorgabe des Grundgesetzes habe der Bund bislang kein Gesetz erlassen, um seine Verantwortung für den Fernbahnverkehr zu regeln.

Bundesrat ergreift erneut Initiative

Der Gesetzentwurf soll nun Abhilfe leisten. Er wird über die Bundesregierung an den Bundestag weitergeleitet. Mit dem neuen Beschluss ergreift der Bundesrat in der Sache bereits zum zweiten Mal Initiative: Bereits Anfang 2017 hatten die Länder einen entsprechenden Gesetzentwurf beim Bundestag eingebracht. Dieser griff das Anliegen jedoch nicht auf, weshalb die Vorlage mit Ablauf der letzten Legislaturperiode dem Diskontinuitätsgrundsatz unterfiel.

Zum Hintergrund

Seit der Bahnreform im Jahr 1994 obliegt dem Bund die Daseinsvorsorge für den Fernverkehr, während die Länder für den Regionalverkehr verantwortlich sind.

Stand: 23.03.2018

Video

Top 39humanitäres Bleiberecht

Foto: Flüchtlinge für Asylunterkunft

© dpa | Stefan Puchner

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bleiberecht für Opfer rassistischer Gewalt

Thüringen, Berlin und Brandenburg fordern in einem gemeinsamen Entschließungsantrag ein humanitäres Bleiberecht für Opfer rassistischer und rechtsextremer Gewalt. Die Vorlage wurde am 23. März 2018 im Plenum vorgestellt und anschließend zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse überwiesen.

Gesicherter Aufenthaltsstatus erforderlich

Zur Begründung ihres Antrags verweisen die drei Länder auf den erneuten Anstieg politisch rechtsmotivierter Gewaltstraftaten in den vergangenen Jahren. Bei den Opfern handele es sich meist um nicht-deutsche Staatsangehörige, wobei viele von ihnen keinen gesicherten Aufenthaltsstatus hätten. Gerade diese bräuchten ihn jedoch, erklären die Initiatoren. Dafür benennen sie mehrere Gründe.

Diverse Gründe

Durch die Gewährung eines gesicherten Aufenthaltsstatus würde den Betroffenen Sicherheit und Schutz angeboten sowie verdeutlicht, dass sie nicht allein gelassen werden. Die aufenthaltsrechtliche Sicherheit sei zudem entscheidend für das Gelingen einer psychotherapeutischen Behandlung, die schwer traumatisierte Opfer rechter Gewalt oftmals benötigten. Darüber hinaus ermögliche ein sicheres Aufenthaltsrecht den Betroffenen einen Wohnortwechsel, um nicht mehr Gefahr zu laufen, dem Täter erneut zu begegnen. Auch für die Durchführung eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens sei die stabile Aufenthaltssituation der Opfer wichtig.

Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Die Bundesregierung solle deshalb Opfer rechtsextremer oder rassistischer Gewalt mit den Opfern einer Straftat nach §§ 232 bis 233a StGB gleichstellen. Diese haben nach dem geltenden Aufenthaltsgesetz Anspruch auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Zu den Straftaten der §§ 232 bis 233a StGB zählen Menschenhandel, Zwangsprostitution und Zwangsarbeit.

Stand: 23.03.2018

Video

Sonstige Vorlagen

Top 33Bundesbank

Foto: Burkhard Balz

© Dominik Butzmann

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat wählt Burkhard Balz in den Bundesbank-Vorstand

Der Bundesrat hat am 23. März 2018 Burkhard Balz zum Vorstandsmitglied der Deutschen Bundesbank gewählt. Damit löst Bolz Andreas Dombret ab, dessen Amtszeit nach acht Jahren Ende April ausläuft.

Burkhard Balz ist derzeit noch Mitglied des Europa-Parlaments und koordiniert dort die konservative EVP-Fraktion im Wirtschafts- und Währungsausschuss. Der 48-jährige Bankkaufmann und Jurist arbeitete vor seinem Wechsel in die Politik als Abteilungsdirektor bei der Commerzbank in Hannover.

Vorschlagsrecht liegt beim Bundesrat

Nach dem Bundesbankgesetz haben Bundesregierung und Bundesrat jeweils Vorschlagsrechte für die Bestellung von Vorstandsmitgliedern. In diesem Fall lag das Recht beim Bundesrat – im Einvernehmen mit der Bundesregierung und nach Anhörung der Bundesbank. Der Bundespräsident muss Burkhard Bolz nun noch als Vorstandsmitglied bestellen.

Stand: 23.03.2018

Glossary

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