BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 967. Sitzung am 27.04.2018

70 Jahre Israel, § 219a StGB und Straßenverkehrssicherheit

70 Jahre Israel, § 219a StGB und Straßenverkehrssicherheit

"Wir müssen sehr wachsam sein. Wachsamer denn je", mahnte Bundesratspräsident Michael Müller zu Beginn der Bundesratssitzung angesichts der jüngsten antisemitischen Übergriffe. Zugleich versicherte er Israel die unverbrüchliche Solidarität Deutschlands und würdigte den 70. Gründungstag des Staates.

Kontrovers debattierte der Bundesrat über das umstrittene Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche, das fünf Länder abschaffen wollen. Eine Abstimmung über den entsprechenden Gesetzesantrag erfolgte nicht – die Ausschussberatungen werden nun fortgesetzt. Außerdem befassten sich die Bundesratsmitglieder mit der Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr durch die technische Nachrüstung von Lkws.

Neue Themen in den Ausschüssen

Zwei Landesanträge zur Einführung von Abbiegeassistenzsystemen und Notbremsassistenten wurden in die Ausschüsse überwiesen. Gleiches gilt für Initiativen zur Anhebung der Haftentschädigung, zur Gebührenfreiheit für Aufstiegsfortbildungen, zur Besserstellung ausbildungs- und studienwilliger Geflüchteter sowie zur Befreiung privat organisierter Gemeinschaftsantennenanlagen von urheberrechtlichen Gebühren.

Initiative zum Verbraucherschutz geht in den Bundestag

Der Bundesrat beschloss, einen Gesetzentwurf zum Verbraucherschutz gegen unerwünschte Telefonwerbung in den Deutschen Bundestag einzubringen. Zudem fasste er eine Entschließung zur optimalen Auslastung der Stromnetze und zur Eingriffsschwelle für ein Veto gegen Übernahmen deutscher Firmen durch ausländische Investoren.

Länder äußern sich zur Assistierten Ausbildung

Zu der von der Bundesregierung geplanten Verlängerung befristeter Regelungen im Ausbildungsförderungsrecht nahmen die Länder Stellung - dabei ging es insbesondere um die Assistierte Ausbildung.

Baldiges Verbot von Glyphosat gefordert

Außerdem befasste sich der Bundesrat mit zahlreichen EU-Vorlagen, darunter die Vorschläge zur Festsetzung von CO₂-Emissionsnormen für Pkw und zur Einführung einer Digitalsteuer für Internet-Unternehmen. Zur neuen Trinkwasserrichtlinie nahm er umfangreich Stellung, ebenso zum Thema Glyphosat – hier forderte er unter anderem ein Verbot des Pflanzenschutzmittels in öffentlichen Einrichtungen wie Kitas und Parks.

Public Viewing WM 2018 gesichert

Die Länder stimmten einer Verordnung der Bundesregierung zum Lärmschutz beim so genannten Public Viewing während der kommenden Fußballweltmeisterschaft zu. Ihre Zustimmung zur Umsetzung der Weiterbildungspflicht für Makler und Immobilienverwalter sowie zur Anpassung der Fahrerlaubnisverordnung knüpften sie an einige Änderungswünsche. Setzt die Bundesregierung diese um, kann sie die Verordnungen verkünden.

Alle Videos in der Mediathek

Die Videos der Redebeiträge und ein Gesamtmitschnitt der Plenarsitzung stehen in PlenumKOMPAKT und in der Mediathek zum Download bereit. Sämtliche Beschlüsse finden Sie in der Tagesordnung.

Personalien

Top 31Vorsitz Wirtschaftsausschuss

Foto: Staatsminister Franz Josef Pschierer © Bayerische Staatskanzlei (StK) - alle Rechte vorbehalten

Staatsminister Franz Josef Pschierer

© Bayerische Staatskanzlei (StK) - alle Rechte vorbehalten

  1. Beschluss

Beschluss

Neuer Vorsitz im Wirtschaftsausschuss

Franz Josef Pschierer ist neuer Vorsitzender im Wirtschaftsausschuss des Bundesrates. Er wurde am 27. April 2018 einstimmig von den Mitgliedern der Länderkammer gewählt.

Der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler ist seit gut einem Monat bayerischer Staatsminister für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie. Seit 2013 war er dort Staatssekretär, zuvor in gleicher Funktion im Finanzministerium. Damit gehörte er dem Bundesrat seit 2008 als stellvertretendes Mitglied an.

Kabinettsumbildung in Bayern

Notwendig war die Neuwahl, da die bisherige Ausschussvorsitzende Ilse Aigner bei der Regierungsumbildung des neuen Ministerpräsident Markus Söder ins Ministerium für Wohnen, Bau und Verkehr gewechselt ist.

Traditionell hält Bayern den Vorsitz im Wirtschaftsausschuss, der sich federführend mit Vorlagen aus dem Zuständigkeitsbereich des Bundeswirtschafts- und des Entwicklungshilfeministeriums befasst.

Stand: 27.04.2018

Landesinitiativen

Top 1Bildung und Teilhabe

Foto: Kind mit Schulranzen und Tablett mit Essen

© PantherMedia | Paul Henning

  1. Beschluss

Beschluss

Gesetzesantrag zur Kostenerstattung bei Schulmittagessen abgesetzt

Berlin, Brandenburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Rheinland-Pfalz fordern die Aufhebung des Eigenanteils, den einkommensschwache Familien für ihre Kinder für das Mittagessen in Kitas und Schulen zahlen müssen. Der Gesetzesantrag der Länder stand ursprünglich auf der Tagesordnung für die Plenarsitzung am 27. April 2018, wurde dann jedoch kurzfristig abgesetzt.

Teilhabe fördert soziale Entwicklung und Integration

Trotz Bezuschussung gäbe es etliche Fälle, in denen Erziehungsberechtigte diesen Eigenanteil nicht zahlen, wodurch ihre Kinder vom gemeinschaftlichen Mittagessen ausgeschlossen seien, heißt es zur Begründung der Initiative. Die Kinder und Jugendlichen erlebten dies als reale Ausgrenzung und Stigmatisierung. Tatsächlich sei die Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung ein wesentliches Element der sozialen Teilhabe in Kindertageseinrichtungen sowie Schulen und damit wichtig für die soziale Entwicklung und Integration der Kinder. Außerdem bräuchten sie schon aus gesundheitlichen Gründen ein warmes Mittagessen.

Unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand

Ein weiteres Argument für die Streichung des Eigenanteils sehen die Antragsteller in dem Verwaltungsaufwand, den leistungsberechtigte Personen, Essensanbieter, Schul- und Kitaverwaltungen sowie Leistungsbehörden derzeit dadurch hätten. Er sei völlig ungerechtfertigt.

Zur Erläuterung

Seit dem 1. Januar 2011 erhalten Kinder aus einkommensschwachen Haushalten Leistungen für Bildung und Teilhabe. Im Einzelnen anspruchsberechtigt sind Kinder aus Familien, die Hartz-IV-Leistungen, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder einen Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten. Zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe gehört auch die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Kitas, Schulen und in der Kindertagespflege. Allerdings müssen sich die Familien bislang mit einem Euro pro Mittagessen beteiligen.

Wie es weitergehen könnte

Um die Initiative erneut auf die Tagesordnung des Plenums zu setzen, muss ein Land einen entsprechenden Antrag stellen.

Stand: 27.04.2018

Top 2Asylverfahren

Foto: Reiter für Ordner mit Aufschrift Asylanträge

© panthermedia | breitformat

  1. Beschluss

Beschluss

Absetzung des Gesetzesantrages zur Beschleunigung von Asylverfahren

Hamburg, Berlin, Brandenburg und Bremen setzen sich dafür ein, dass Oberverwaltungsgerichte in Asylverfahren Leitentscheidungen treffen können und dadurch zu einer Beschleunigung der Verfahren insgesamt beitragen. In einem gemeinsamen Gesetzesantrag schlagen sie die erweiterte Möglichkeit von Rechtsmitteln vor. Die Initiative stand ursprünglich auf der Tagesordnung für die Plenarsitzung am 27. April 2018, wurde dann jedoch kurzfristig abgesetzt.

Verfahren nicht mehr zu bewältigen

Die antragsstellenden Länder begründen ihren Vorstoß mit dem erheblichen Anstieg von Asylverfahren in den vergangenen Jahren. So seien bei den Verwaltungsgerichten mittlerweile 324.000 Verfahren anhängig, was verglichen mit den Zahlen aus dem Jahr 2012 eine Steigerung um das 10-Fache bedeute. Allein durch die Schaffung zusätzlicher Richterstellen oder eine gerichtsinterne Umstrukturierung seien die Verfahren nicht mehr zu bewältigen.

Obergerichtliche Klärung

Die erweiterte Zulassung von Rechtsmitteln soll ermöglichen, dass zahlreiche Rechts- und Tatsachenfragen durch Grundsatzentscheidungen der Oberverwaltungsgerichte geklärt werden, auf die sich die Verwaltungsgerichte der ersten Instanz wiederum berufen könnten. Die Grundsatzentscheidungen führten so zu einer Beschleunigung der erstinstanzlichen Verfahren und zugleich zu mehr Rechtssicherheit.

Orientierung fürs BAMF

Darüber hinaus könne sich auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge an der obergerichtlichen Klärung orientieren, führen die Antragsteller weiter aus. So ließen sich Prozesse gänzlich vermeiden.

Hintergrund

Das aktuelle Asylgesetz lässt Rechtsmittel nur sehr eingeschränkt zu. Anders als im allgemeinen Verwaltungsprozess sind sie weder im Hauptsacheverfahren noch im einstweiligen Rechtsschutz möglich. Dies hat zu einer Uneinheitlichkeit der Rechtsprechung geführt, die aus Sicht der Länder nicht mehr hinnehmbar ist.

Wie es weitergehen könnte

Um die Initiative erneut auf die Tagesordnung des Plenums zu setzen, muss ein Land einen entsprechenden Antrag stellen.

Stand: 27.04.2018

Top 3aBAföG-Wohnpauschale

Foto: Studentinnen mit Wohnungsschluessel

© PantherMedia | Hannes Eichinger

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Keine Einbringung der Initiative zur Erhöhung der BAföG-Wohnpauschalen

Der Bundesrat hat am 27. April 2018 die Einbringung eines Gesetzesantrags von Berlin, Brandenburg und Bremen beim Bundestag abgelehnt, der BAföG-Empfängerinnen und -empfänger mehr Unterstützung bei den Wohnkosten zusprechen sollte. Der Antrag sah vor, Studierenden, die nicht mehr bei ihren Eltern leben, künftig monatlich 300 Euro für ihre Unterbringung zu zahlen. Das wären 50 Euro mehr als bislang gesetzlich vorgesehen.

300 Euro und mehr

In den Fällen, in denen 300 Euro nicht kostendeckend ist, hätte sich der Bedarf nach dem Gesetzantrag um bis zu 100 Euro monatlich erhöhen können. Für zusätzliche Heizkosten sollten monatlich 50 Euro geltend gemacht werden können.

Erheblicher Anstieg der Wohnkosten

Zur Begründung verwiesen die Initiatoren auf den erheblichen Anstieg der Wohnkosten für Auszubildende in den vergangenen Jahren. Die letzte Erhöhung der BAföG-Bedarfssätze im Jahr 2016 reiche nicht mehr aus, um die Kosten zu decken. Im Gegensatz zu Studierenden, die noch bei den Eltern wohnen, könnten allein lebende BAföG-Empfängerinnen und -empfänger keine zusätzlichen Leistungen nach dem SGB II beantragen. Sie seien deshalb auf einen kostendeckenden BAföG-Satz angewiesen.

Stand: 27.04.2018

Video

Top 3bAusbildungsförderung

Foto: Person mit Schild

© PantherMedia | Randolf Berold

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Keine Mehrheit für Verbesserungen bei der Ausbildungsförderung

Die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen und Thüringen hatten dem Bundesrat einen Entschließungsantrag zur Verbesserung der Ausbildungsförderung vorgelegt. Bei der Plenarabstimmung am 27. April 2018 erhielt er jedoch keine Mehrheit. Ziel der Initiative war eine zügige Befassung von Bund und Ländern mit den bestehenden Problemen im Ausbildungsförderungsrecht, um die Situation von Studierenden aber auch Schülerinnen und Schülern aus bildungsfernen und einkommensschwächeren Schichten zu verbessern.

Anpassung der Leistungen

Studien belegten, dass ihr Anteil an der Gesamtzahl der Studierenden abnehme. Aufgrund der bundesweit gestiegenen Mietkosten sei vor allem ihre Wohnsituation immer schwieriger. Für erforderlich hielten die Antragsteller deshalb insbesondere eine Erhöhung des Grundbedarfs, der Wohnbedarfsanteile bzw. Wohnbedarfssätze für Schüler bzw. Studierende sowie der Freibeträge und Sozialpauschalen.
Außerdem müssten die Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung angepasst werden. Vor allem Schülerinnen und Schüler sowie Studierende, die altersbedingt nicht mehr im Studierendentarif versichert seien, bräuchten mehr Unterstützung.

Aufhebung der Altersgrenze

Angesichts der großen Vielfalt der Bildungsbiographien sprachen sich die Initiatoren weiter dafür aus, zu prüfen, ob die im BAföG geltende Altersgrenze aufgehoben oder angepasst werden könne.

Stand: 27.04.2018

Video

Top 4Strafvollzug

Foto: Mann vor einem vergitterten Fenster

© dpa | Daniel Naupold

  1. Beschluss

Beschluss

Gesetzesantrag zur Sicherung des Strafvollzugs abgesetzt

Auf Wunsch von Nordrhein-Westfalen sollte sich der Bundesrat am 27. April 2018 mit dem Thema Sicherheit im Strafvollzug befassen. Der Gesetzesantrag wurde dann jedoch kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt. Er sieht die Einführung eines neuen Straftatbestandes "Vollzugsgefährdung" vor: wer Gefangenen verbotene Gegenstände wie Waffen, gefährliche Werkzeuge, Drogen, Alkohol, Bargeld oder Mobiltelefone verschafft, soll künftig mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe belangt werden können, in besonders schweren Fällen bis zu drei Jahren. Die bisherigen Sanktionsmöglichkeiten als Ordnungswidrigkeit – Geldbußen bis zu 1000 Euro – seien viel zu gering, begründet das Land seinen Vorschlag.

Hierarchiestrukturen eindämmen

Ziel der Initiative ist es, die Sicherheit und Ordnung in sämtlichen Anstalten und Einrichtungen zu verbessern, in denen sich Gefangene aufhalten. Dies betrifft Haftanstalten und Einrichtungen der Sicherungsverwahrung, aber auch psychiatrische Krankenhäuser und Entzugsanstalten. Der Staat müsse gewährleisten, dass Insassen weder aus der Verwahrung entweichen noch die Sicherheit von Mitgefangenen und Bediensteten beeinträchtigen können. Das Land möchte mit seinem Vorschlag Schattenwirtschaften und Hierarchiestrukturen unter den Gefangenen eindämmen und die Erpressung von Vollzugsbediensteten unterbinden.

Wiederaufnahme nach acht Jahren

Der Gesetzentwurf war vor genau acht Jahren von der damaligen nordrhein-westfälischen Landesregierung in den Bundesrat eingebracht, aber in den Fachausschüssen vertagt worden. Die aktuelle Landesregierung hatte nun um Wiederaufnahme der Beratungen und um Abstimmung gebeten.

Wie es weitergehen könnte

Um die Initiative erneut auf die Tagesordnung des Plenums zu setzen, muss ein Land einen entsprechenden Antrag stellen.

Stand: 27.04.2018

Top 5Abtreibungs-Werbeverbot

Foto: Beratungsgespräch beim Arzt

© panthermedia | alexraths

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Straffreie Informationen über Schwangerschaftsabbrüche

Der Bundesrat debattierte am 27. April 2018 über die Frage, ob Ärzte künftig straffrei über Schwangerschaftsabbrüche in ihren Praxen informieren können. Dies fordern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Thüringen in einem Gesetzentwurf zur Abschaffung von § 219a StGB. Er war am 15. Dezember 2017 im Plenum vorgestellt und anschließend in die Fachausschüsse überwiesen worden. Obwohl diese ihre Beratungen noch nicht abgeschlossen hatten, kam der Gesetzesantrag auf Wunsch Berlins am 27. April 2018 erneut auf die Tagesordnung. Eine Abstimmung über die Frage, ob der Entwurf beim Deutschen Bundestag eingebracht werden soll, erfolgte im Plenum allerdings nicht. Daher werden nun die Ausschussberatungen fortgesetzt. Feste Fristvorgaben, wann diese beendet sein müssen, gibt es in der Geschäftsordnung nicht.

Vorschrift aus den dreißiger Jahren

Die Strafvorschrift, die im Wesentlichen aus dem Jahr 1933 stammt, sanktioniert Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft sowie für Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die dafür geeignet sind. Sie sieht eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe vor.

Teil der Aufklärungspflicht

Strafen für das Anbieten auch sachlicher Informationen durch Ärztinnen und Ärzte sind aus Sicht der antragstellenden Länder nicht mehr zeitgemäß. Das Verbot widerspreche den heutigen Vorstellungen von Informationsfreiheit, Selbstbestimmung und freier Arztwahl. Schwangere sollten durch Informationen in die Lage versetzt werden, selbständig zu entscheiden, wie und bei welcher Ärztin oder welchem Arzt sie eine - legale - Abtreibung vornehmen lassen wollen. Medizinerinnen und Mediziner dürften nicht dafür bestraft werden, dass sie ihrer Aufklärungspflicht gegenüber Patientinnen und Patienten nachkommen. Das Medizin-Berufsrecht und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb seien ausreichend, um unangemessene Werbung zu unterbinden. Sachliche berufsbezogene Information hingegen müssten straffrei sein, heißt es zur Begründung des Gesetzesantrags.

Zum Hintergrund

Tatsächlich kommt es in der Praxis immer wieder zu Strafanzeigen wegen eines Verstoßes gegen § 219a StGB. Im letzten Jahr sorgte ein Prozess in Gießen bundesweit für Aufsehen: am 24. November 2017 verurteilte das Gießener Amtsgericht eine Ärztin zu 6.000 Euro Geldstrafe, da sie auf ihrer Webseite einen Link mit Informationen zu Ablauf, Möglichkeiten und Risiken von Schwangerschaftsabbrüchen angeboten hatte.

Stand: 27.04.2018

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Top 7Abbiegeassistenz

Foto: Fahrradunfall mit LKW

© dpa | Tim Brakemeier

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Abbiegeassistenz zum Schutz der Radler und Fußgänger

Mehr Verkehrssicherheit für Radfahrer und Fußgänger. Darum geht es in einem Entschließungsantrag mehrerer Länder, der am 27. April 2018 im Bundesrat vorgestellt wurde. Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen und Thüringen drängen auf die verpflichtende Einführung so genannter Abbiegeassistenzsysteme für Lastwagen. Sie warnen den Fahrzeugführer beim Abbiegen vor Radfahrern und Fußgängern und leiten bei Bedarf eine Notfallbremsung ein.

Handlungsbedarf bei den Lkws

Etwa ein Drittel der jährlich im Straßenverkehr getöteten Radfahrer seien Opfer von Abbiegeunfällen. Die Verantwortung läge in den meisten Fällen bei den Lkw-Fahrern, heißt es zur Begründung der Initiative. Die Bundesregierung solle sich deshalb auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass für Nutzfahrzeuge ab 7,5 t eine Nachrüstpflicht für Abbiegeassistenzsysteme vorgeschrieben wird.

Investitionen fördern

Darüber hinaus schlagen die Antragsteller vor, Investitionen in solche Assistenzsysteme durch Förderprogramme zu unterstützen. Dies könne dazu beitragen, dass das Güterkraftgewerbe sie besser annimmt und sie sich auf dem Markt durchsetzen. Denkbar wäre auch, einen Versicherungsrabatt für entsprechend nachgerüstete Lkws zu gewähren. Die Bundesregierung solle sich gegenüber den Versicherern dafür einsetzen.

Ausschussüberweisung

Nach der Debatte im Plenum wurde der Entschließungsantrag in die Fachausschüsse überwiesen. Wenn diese ihre Beratungen abgeschlossen und ein Votum abgegeben haben, kommt die Vorlage wieder auf die Tagesordnung des Bundesrates.

Stand: 27.04.2018

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Top 8Stromnetz

Foto: Strommast

© PantherMedia | KrisChristiaens

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Länder möchten Stromnetz optimal auslasten

Die Energiewende fordert nicht nur einen Ausbau des Stromnetzes, sondern auch eine bessere Auslastung der bestehenden Netzstruktur. Das ist der Tenor einer Entschließung, die der Bundesrat am 27. April 2018 beschlossen hat.

Netzausbau dringend erforderlich

Die zunehmende Anzahl von dezentralen Erneuerbaren-Energie-Anlagen verändere die Planung und den Betrieb der Übertragungsnetze erheblich. Die historisch gewachsene Netzstruktur werde den Erzeugungsschwerpunkten nicht mehr gerecht, heißt es in der Entschließung. Ein schnellstmöglicher Netzausbau sei deshalb dringend erforderlich. Um bis dahin den weiteren Zubau von Erneuerbaren-Energie-Anlagen bei zugleich begrenzten Kosten für die Netzstabilisierung zu ermöglichen, müsse das Bestandsnetz optimal genutzt werden.

Sämtliche Potentiale ausschöpfen

Als mögliche Maßnahmen bezeichnen die Länder den Einsatz von Freileitungsmonitoring und Hochtemperaturleiterseilen. Deren Verwendung könne kurzfristig dazu beitragen, die Übertragungskapazitäten von Bestandsleitungen signifikant zu erhöhen. Die Bundesregierung solle deshalb gemeinsam mit den Netzübertragungsbetreibern geeignete Trassen für den Einsatz dieser Technologien identifizieren und dafür sorgen, dass sie zeitnah zur Anwendung kommen.

Weitere Entlastungsmöglichkeiten prüfen

Darüber hinaus verweist der Bundesrat auf Querregeltransformatoren. Auch sie könnten für Entlastung sorgen. Er appelliert daher an die Bundesregierung, gemeinsam mit den Übertragungsnetzbetreibern die Einsatzmöglichkeiten sowie das Entlastungspotenzial von lastflusssteuernden Elementen unverzüglich zu prüfen. Auch das Auslastungsmonitoring hält er für ein geeignetes Instrument zur Optimierung der Stromnetze. Damit ließe sich die Übertragungskapazität von engpassbildenden Teilstrecken um bis zu 50 Prozent erhöhen.

Wie es weitergeht

Die Entschließung wird nun an die Bundesregierung weitergeleitet. Feste Fristen für die Beratung gibt es jedoch nicht.

Stand: 27.04.2018

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Top 32Mehr Verbraucherschutz bei Telefonwerbung

Foto: unerwünschtes Telefonat

© panthermedia | sawme

  1. Beschluss

Beschluss

Mehr Verbraucherschutz bei Telefonwerbung

Der Bundesrat unternimmt erneut einen Versuch, Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor Werbeanrufen zu schützen. Die bisherigen Maßnahmen hätten die Situation noch nicht ausreichend verbessert, heißt es in einem Gesetzesentwurf, den die Länder am 27. April 2018 beschlossen. Er wird nun dem Bundestag zur Entscheidung vorgelegt.

Bisherige Maßnahmen nicht ausreichend

Trotz der seit 2013 geltenden Verschärfungen, belegten Erhebungen von Verbraucherzentralen eindrücklich, dass das Geschäft mit überraschenden Werbeanrufen oder untergeschobenen Verträgen weiterhin floriert, begründen die Länder ihre Initiative. Mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken hatte die Bundesregierung damals einen Bußgeldbestand für unerlaubte Werbeanrufe eingeführt. Außerdem sind Verträge im Bereich der Gewinnspiele seitdem nur gültig, wenn sie schriftlich gefasst wurden. Der Bundesrat kritisiert, dass das Gesetz bislang noch immer nicht evaluiert wurde. Eine weitere Verzögerung gesetzlicher Maßnahmen sei nicht hinnehmbar. Dabei müsse gezielt auf die Wirksamkeit der Folgeverträge abgestellt werden.

Verbraucher müssen Verträge bestätigen

Der Gesetzentwurf sieht daher vor, dass Verträge, die durch ungebetene Telefonanrufe zustande kommen, nur dann gültig sind, wenn Verbraucher sie ausdrücklich und formgerecht bestätigen. Der Lösungsvorschlag entspreche dem europäischen Ansatz aus der Verbraucherrechterichtlinie. Die Bundesländer halten diese so genannte Bestätigungslösung schon seit Längerem für erforderlich und hatten mehrfach Versuche zu ihrer Einführung unternommen.

Erneuter Versuch

Bereits 2017 hatte der Bundesrat einen gleichlautenden Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Dort wurde er jedoch nie beraten, weshalb er zum Ende der vergangenen Legislaturperiode der Diskontinuität unterfiel. Die jetzt nochmals inhaltsgleich beschlossene Initiative wird nun erneut über die Bundesregierung an den Bundestag weitergeleitet.

Stand: 27.04.2018

Top 36aHaftentschädigung I

Foto: Richterhammer und Euroscheine

© panthermedia | zimmytws

  1. Beschluss
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Beschluss

Ausgleich für unrechtmäßige Freiheitsentziehung erhöhen

Der Bundesrat beschäftigte sich am 27. April 2018 mit einem Gesetzesantrag von Hamburg und Thüringen, der eine Verdoppelung der Haftentschädigung vorschlägt: Danach sollen zu Unrecht Inhaftierte 50 statt bisher 25 Euro pro Hafttag erhalten. Bereits im November 2017 hatte sich die Justizministerkonferenz für eine deutliche Erhöhung der Entschädigung ausgesprochen, ohne jedoch konkrete Zahlen zu nennen. Nun legten die beiden Länder einen ausformulierten Gesetzesantrag vor, der im Plenum vorgestellt und debattiert wurde.

Finanzielle Kompensation für staatliche Fehler

Haftentschädigungen werden gezahlt, wenn eine Freiheitsentziehung zu Unrecht erfolgt ist. Anspruch darauf haben zum Beispiel Untersuchungsgefangene, deren Verfahren eingestellt wird oder die freigesprochen werden. Auch nach einer rechtskräftigen Verurteilung können Betroffene Haftentschädigung bekommen, wenn ein Wiederaufnahmeverfahren mit Freispruch oder Aufhebung der Strafe endet.

Die letzte Anpassung der Entschädigung für den immateriellen Schaden der Freiheitsentziehung erfolgte vor neun Jahren.

Vorstellung und Ausschussüberweisung

Nach der Debatte wurde der Gesetzesantrag in die Fachausschüsse überwiesen. Dort kommt er zusammen mit dem bayerischen Entschließungsantrag zum gleichen Thema (sh. TOP 36b, Drs. 136/18 [PDF, 317KB]). Sobald die Ausschüsse ihre Beratungen abgeschlossen und ihre Empfehlungen an das Plenum ausgesprochen haben, wird die Vorlage zur Abstimmung wieder auf die Tagesordnung gesetzt.

Stand: 27.04.2018

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Top 36bHaftentschädigung II

Foto: Entlassung aus dem Gefängnis

© dpa | Marc Tirl

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Höhere Tagespauschale für zu Unrecht Inhaftierte

Der Bundesrat befasste sich am 27. April 2018 mit einen Entschließungsantrag Bayerns, der eine deutlich höhere Haftentschädigung fordert. Die Bundesregierung soll gebeten werden, einen entsprechenden Entwurf auf den Weg zu bringen. Konkrete Zahlen sieht der bayerische Antrag nicht vor – darin unterscheidet er sich von dem Gesetzesantrag Hamburgs und Thüringens (sh. TOP 36a, Drs. 135/18 [PDF, 363KB]), der eine Verdopplung auf 50 Euro pro Tag vorschlägt.

Summe nicht mehr angemessen

Die Anhebung ist aus Sicht von Bayern erforderlich, weil die seit neun Jahren geltende Pauschale von 25 Euro pro Tag nicht mehr angemessen sei. Der neue Betrag soll für sämtliche Fälle zu Unrecht erlittener Haft gelten. Die Anhebung müsse über den bloßen Inflationsausgleich hinausgehen und den Genugtuungs- und Anerkennungsgedanken stärken sowie die Wertschätzung der grundrechtlich garantierten persönlichen Freiheit verdeutlichen, heißt es in der Begründung.

Vorstellung und Ausschussüberweisung

Nach der Vorstellung im Plenum wurde der Entschließungsantrag in die Fachausschüsse überwiesen. Sobald diese ihre Beratungen abgeschlossen und eine Empfehlung an das Plenum ausgesprochen haben, kommt die Vorlage zur Abstimmung auf die Tagesordnung.

Stand: 27.04.2018

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Top 38Notbremsassistenten

Foto: LKW auf einer Landstraße

© panthermedia | Muller_M

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Mehr Verkehrssicherheit durch Notbremsassistenten

Angesichts der zahlreichen Auffahrunfälle durch Lkws besonders auf Bundesautobahnen in jüngster Zeit fordern Brandenburg, Niedersachsen und Baden-Württemberg eine Modernisierung und Erweiterung der Regelungen zu Notbremsassistenten und Abstandswarnern. Ein entsprechender Entschließungsantrag der drei Länder wurde am 27. April 2018 im Bundesrat vorgestellt und in die Fachausschüsse überwiesen.

Technik vorhanden, rechtlichen Vorgaben fehlen

Die häufigste Unfallursache von schweren Nutzfahrzeugen seien Zusammenstöße mit stehenden Vorausfahrzeugen. Technisch ließen sich diese Zusammenstöße vermeiden. Problematisch sei allerdings, dass es keine verpflichtenden rechtliche Vorgaben zur optimalen Nutzung von Techniken wie Notbremsassistenten gebe, heißt es in der Initiative. Tatsächlich lägen die gesetzlichen Anforderungen an das Notbremssystem mittlerweile sehr weit unter den technischen Möglichkeiten. Die europäischen Vorgaben müssten deshalb dringend angepasst werden.

Ausschalten der Notbremsassistenten verbieten

In diesem Zusammenhang sprechen sich die Antragsteller ausdrücklich dafür aus, dass das Notbrems-Assistenzsystem-Funktion AEBS permanent verfügbar sein muss. Ein manuelles Ausschalten dürfe nicht erlaubt sein. Die weiterhin notwendige Übersteuerbarkeit der AEBS-Bremsfunktion sollte nur durch bewusste Fahrer-Aktion zulässig sein. Außerdem müsste die Identifikation von kollisionsrelevanten Fahrzeugen weiter verbessert und die Kollisionswarnung um eine zeitlich vorgelagerte Abstandswarnung ergänzt werden.

Erneute Aufforderung an die Bundesregierung

Der Bundesrat hatte die Bundesregierung bereits 2016 aufgefordert, sich bei der Kommission für eine Weiterentwicklung der rechtlichen Vorgaben zu den Notbremssystemen einzusetzen. Die Bundesregierung hielt entsprechende Schritte damals jedoch für nicht erforderlich (siehe auch BR-Drs. 676/16 (B) [PDF, 72KB]).

Fachberatungen

In den nächsten Wochen befassen sich die Fachausschüsse mit der Landesinitiative. Sobald diese ihre Beratungen beendet und ein Votum für das Plenum abgegeben haben, kommt die Vorlage zur Abstimmung wieder auf die Tagesordnung des Bundesrates.

Stand: 27.04.2018

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Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Top 10SGB III

Foto: Aktenstapel SGB

© dpa | Uli Deck

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat möchte Assistierte Ausbildung weiterentwickeln

Der Bundesrat spricht sich dafür aus, das Instrument der Assistierten Ausbildung sowohl fachlich als auch inhaltlich weiterzuentwickeln und zu entfristen. Dies geht aus seiner Stellungnahme vom 27. April 2018 zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung hervor, der darauf abzielt, die Assistierte Ausbildung für lernschwache Jugendliche um zwei Jahre zu verlängern.

Erweiterung der Zielgruppe

Verbesserungsbedarf sehen die Länder insbesondere bei der Definition der Zielgruppe der Assistierten Ausbildung und schlagen eine Erweiterung vor. Außerdem solle sich die Unterstützungsdauer nach dem individuellen Bedarf richten. Darüber hinaus plädiert der Bundesrat dafür, in Bedarfsfällen einen niedrigschwelligen Zugang zu ermöglichen und das Instrument bei allen Berufsausbildungen einzusetzen.

Weitere Regelungen werden verlängert

Neben der Assistierten Ausbildung beabsichtigt die Bundesregierung, noch weitere befristete Regelungen der Arbeitsförderung zu verlängern. So gelten die Sonderregelungen zur Eingliederung mit Aufenthaltsgestattung sowie die Ausbildungsförderung von Ausländerinnen und Ausländern voraussichtlich jeweils ein weiteres Jahr. Die Verlängerung der Sonderregeln zum Saison-Kurzarbeitergeld im Gerüstbauerhandwerk ist bis zum 31. März 2021 gewollt. Die Vorgaben zur verkürzten Anwartschaft des Arbeitslosengeldes für überwiegend kurz befristet Beschäftigte sollen noch bis zum 31. Juli 2021 gültig sein.

Umsetzung der EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit

Mit dem Gesetzentwurf setzt die Bundesregierung zudem die europäische Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) um. Dadurch erweitert sich insbesondere der Anwendungsbereich des BGG. Außerdem soll eine Bundesfachstelle Barrierefreiheit geschaffen werden, die die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen der öffentlichen Stellen des Bundes regelmäßig überprüft.

Stand: 27.04.2018

EU-Vorlagen

Top 16Glyphosat

Foto: Unkraut besprühen

© panthermedia | fotogigi85

  1. Beschluss

Beschluss

Länder fordern, den Einsatz von Glyphosat so schnell wie möglich zu beenden

Der Bundesrat möchte, dass der Einsatz glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel deutlich eingeschränkt wird. Ziel müsse sein, die Anwendung so schnell wie möglich grundsätzlich zu beenden. Die Bundesregierung fordert er auf, eine Strategie vorzulegen, die umwelt- und naturverträgliche Alternativen zu Glyphosat aufzeigt. Dies geht aus einer Stellungnahme hervor, die die Länder zu einer Mitteilung der Kommission über die Europäische Bürgerinitiative zum Verbot von Glyphosat am 27. April 2018 beschlossen haben.

Schutz der Biodiversität besonders berücksichtigen

Der Schutz der Biodiversität sei bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln besonders zu berücksichtigen, unterstreicht der Bundesrat. Seiner Ansicht nach sollte die Anwendung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel auf Flächen öffentlicher Einrichtungen wie Kitas und Parks und öffentlichen Verkehrsflächen verboten werden. Die Bundesregierung müsse ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stellen, um Alternativen zum Einsatz von Glyphosat entwickeln zu können.

Keine gefälligen Studien mehr

Der Bundesrat äußert sich auch zu den Plänen der Kommission, die Transparenz und Qualität der wissenschaftlichen Wirkstoffbewertungen zu verbessern. Er begrüßt, dass die Kommission bei der Bewertung von Pflanzenmittelwirkstoffen auf europäischer Ebene künftig solche Studien nicht mehr berücksichtigen möchte, die von der Industrie selbst in Auftrag gegeben sowie bezahlt wurden. Sie lieferten gefällige Ergebnisse, kritisieren die Länder. Zugleich sprechen sie sich dafür aus, das Bewertungsverfahren insgesamt zu modifizieren. Außerdem sollten die Wirkstoff- und Produktbewertung besser abgestimmt werden. Nur so seien einheitlichere Ergebnisse zu erzielen, die sowohl Umweltschutz- als auch Anwender- und Verbraucherschutzinteressen gerecht werden.

Über eine Million Bürger gegen Glyphosat

Die Europäische Initiative gegen Glyphosat ist die vierte, die alle Anforderungen einer Europäischen Bürgerinitiative erfüllt: Über eine Millionen Bürger aus mindestens sieben Mitgliedstaaten rufen die Kommission damit auf, den Mitgliedstaaten ein Verbot von Glyphosat vorzuschlagen, eine Reform der Zulassungsprozesse für Pestizide anzustreben und EU-weite, verpflichtende Ziele zur Reduktion der Pestizidnutzungen zu setzen. Die Kommission ist jedoch nicht verpflichtet, der Initiative Folge zu leisten.

Zur Erinnerung

Die Zulassung von Glyphosat hatte die EU-Kommission am 27. November 2017 nach wiederholten Anläufen um weitere fünf Jahre verlängert. Deutschland votierte dabei für die Genehmigung, obwohl zu der Frage innerhalb der Bundesregierung ein Dissens zwischen dem Umwelt- und dem Landwirtschaftsministerium bestand. Dies sorgte für politische Diskussionen.

Stand: 27.04.2018

Rechtsverordnungen

Top 23Public Viewing

Foto: Fußballfans beim Public Viewing

© dpa | Wolfgang Kumm

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Länger Fußballgucken während der WM

Öffentliche Übertragungen der kommenden Fußball-Weltmeisterschaft sind auch in den Abendstunden gesichert. Der Bundesrat stimmte am 27. April 2018 einer Regierungsverordnung zu, die Ausnahmen vom Lärmschutz vorsieht und damit das so genannte Public Viewing während der WM ermöglicht.

Auch Abendspiele im Freien übertragen

Fußballfans sollen die WM-Spiele auch am späten Abend und zu Beginn der Nacht im Freien auf Großleinwänden unter freiem Himmel verfolgen können. Gleichzeitig soll es einen akzeptablen Mindestschutz für Anwohner geben. Über die Genehmigung im konkreten Fall entscheiden die Kommunen.

Abwägung im Einzelfall

Die Ausnahmeregelung ist nötig, weil die geltenden Lärmschutzstandards bei Spielen, die am späten Abend und in den ersten Nachtstunden übertragen werden, an vielen Orten nicht eingehalten werden könnten. Die Verordnung erweitert nun den Spielraum für die zuständigen Behörden in den Kommunen, die Veranstaltungen zuzulassen. Sie entscheiden im Einzelfall und sollen dabei zwischen dem öffentlichen Interesse an der Fernsehübertragung und dem Schutz betroffener Anwohner abwägen.
Neben dem Publikumsinteresse müssen beispielsweise auch die Abstände zu Wohnhäusern und schutzbedürftigen Einrichtungen, die Sensibilität des Umfelds, Maßnahmen zur Lärmminderung sowie Umfang, Anzahl und Aufeinanderfolge der zugelassenen Ausnahmen berücksichtigt werden.

Wie in den Vorjahren

Die Verordnung geht auf einen Wunsch der Länder zurück. Diese haben keine landesrechtlichen Möglichkeiten für Lärmschutz-Ausnahmen. Durch die Verordnung wird nun bundesweit Rechtssicherheit geschaffen. Bereits bei den Fußball-Weltmeisterschaften seit 2006 und den Europameisterschaften 2008 und 2016 hatte es vergleichbare Verordnungen gegeben.

Verkündung und Inkrafttreten

Die Verordnung soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft und am 31. Juli 2018 wieder außer Kraft treten.

Stand: 27.04.2018

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