BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 1042. Sitzung am 22.03.2024

Wachstumschancen,
Cannabis, Asyl und Ausbau der Schiene

Wachstumschancen,
Cannabis, Asyl und Ausbau der Schiene

In der zweiten Plenarsitzung des Jahres stehen über 50 Punkte auf der Tagesordnung, darunter gleich drei Einigungsvorschläge des Vermittlungsausschusses: zum Wachstumschancengesetz, zum Krankenhaustransparenzgesetz und zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflicht.

Beschlüsse des Bundestages

Zu den Beschlüssen des Bundestages, mit denen sich der Bundesrat befasst, gehören das Zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024, das Cannabisgesetz sowie Änderungen am Onlinezugangsgesetz und Bundesschienenwegeausbaugesetz.

Vorschläge aus den Ländern

Des Weiteren beraten die Länder Gesetzentwürfe und Entschließungen aus den eigenen Reihen, darunter ein Paket verschiedener Maßnahmen im Asylrecht sowie Initiativen zum Kurzarbeitergeld im Baugewerbe, zum Mutterschutz für Selbständige, zum Klimageld und zur Verbesserung der Arzneimittelversorgung.

Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Stellung nehmen kann der Bundesrat zu Vorhaben der Bundesregierung, etwa zum Schutz von Schwangeren vor Belästigungen beim Betreten von Beratungsstellen, zur Anerkennung beruflicher Fähigkeiten und Digitalisierung in der Berufsbildung sowie zur Reform des Gesetzes gegen Kinderpornografie.

EU-Themen und Verordnungen

Unter den Vorlagen aus Brüssel, zu denen sich der Bundesrat äußern kann, befinden sich Vorschläge zum Kampf gegen die Schleuserkriminalität, für verbesserte Rechte von Fahr- und Fluggästen, sowie zu einheitlichen Regeln bei Zucht, Haltung und Handel von Hunden und Katzen.

Außerdem entscheidet der Bundesrat über eine Verordnung der Bundesregierung zur veränderten Angabe von Doktortiteln in Pässen und Ausweisen.

Livestream - Mediathek - Social Media

Ab 9:30 Uhr wird die Plenarsitzung auf www.bundesrat.de und in der App des Bundesrates live übertragen.

Über den Sitzungsverlauf informieren wir Sie auch über den Kurznachrichtendienst X. Noch während des Vormittags stehen Videos und einzelne Redebeiträge in BundesratKOMPAKT und in der Mediathek zum Download bereit.

Vorlagen aus dem VA

Top 2Wachstumschancengesetz

Geldmünzen mit wachsender Pflanze und prozentualen Angaben

© Foto: AdobeStock | Antony Weerut

  1. Inhalt

Inhalt

Einigungsvorschlag steht zur Abstimmung

In seiner nächsten Sitzung berät der Bundesrat über den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses zum Wachstumschancengesetz vom 21. Februar 2024, dem der Bundestag bereits am 23. Februar 2024 zugestimmt hat.

Vorschläge aus dem VA

Der Kompromiss umfasst zahlreiche Änderungen am Gesetz, unter anderem die

  • Einführung einer degressiven Abschreibung auf Abnutzung (AfA) für Wohngebäude in Höhe von 5 Prozent,
  • Einführung einer degressiven AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter für 9 Monate,
  • auf vier Jahre befristete Anhebung des Verlustvortrags auf 70 Prozent (ohne Gewerbesteuer) sowie,
  • Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung.


Außerdem soll die geplante Klimaschutz-Investitionsprämie aus dem Gesetz gestrichen werden.

Auf der Grundlage dieser vorgeschlagenen Änderungen würde das Wachstumschancengesetz zu Entlastungen in Höhe von 3,2 Milliarden Euro führen.

Wettbewerbsfähigkeit soll steigen

Das Gesetz war am 17. November 2023 vom Bundestag beschlossen worden. Es hat zum Ziel, mit steuerlichen Investitionsanreizen die Wettbewerbsfähigkeit den Standorts Deutschland zu stärken. Es sah unter anderem die Einführung einer Investitionsprämie zur Förderung der Transformation der Wirtschaft vor. Mit dieser Prämie für Energieeffizienzmaßnahmen sollten die Standortbedingungen mit steuerlichen Anreizen für Investitionen in saubere und klimafreundliche Technologien verbessert werden. Der Bundesrat hatte am 24. November 2023 den Vermittlungsausschuss angerufen und eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes gefordert.

Stand: 14.03.2024

Top 3Kfz Haftpflicht

Foto: Gabelstapler

© Foto: AdobeStock | petunyia

  1. Inhalt

Inhalt

Kompromiss zur Kfz-Haftpflichtversicherung im Bundesrat

Der Bundesrat beschäftigt sich in seiner nächsten Plenarsitzung mit dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses zu einem Gesetz, mit dem EU-Vorgaben zur Kfz-Haftpflichtversicherung umgesetzt werden sollen.

Bundesregierung rief Vermittlungsausschuss an

Das Gesetz hatte in der letzten Sitzung des Bundesrates am 2. Februar 2024 nicht die für eine Zustimmung erforderliche Mehrheit erhalten. Daraufhin rief die Bundesregierung am 7. Februar 2024 den Vermittlungsausschuss an, der am 21. Februar 2024 darüber verhandelte.

Was der Bundestagsbeschluss vorsieht

Mit dem Gesetz soll die Richtlinie über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht in deutsches Recht umgesetzt werden. Es sieht ab 2025 eine Versicherungspflicht für zulassungsfreie Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h vor, die bisher von der Kfz-Haftpflicht befreit waren. Des Weiteren soll zukünftig ein Insolvenzfonds Verkehrsopfer auch bei Zahlungsunfähigkeit des Kfz-Versicherers absichern. Zudem soll das Gesetz die Schadensverlaufsbescheinigung der Versicherten harmonisieren und Vorgaben für die Schadenfreiheitsrabattpolitik der Versicherer regeln.

Vermittlungsausschuss empfiehlt Verzicht auf umstrittene Regelung

Im Vermittlungsausschuss haben sich Vertreterinnen und Vertreter von Bundestag und Bundesrat auf einen Kompromiss geeinigt: Die im Bundesratsverfahren kritisierte Versicherungspflicht für selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h soll nunmehr entfallen.

Grünes Licht aus dem Bundestag

Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 23. Februar 2024 den Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses angenommen. Wenn der Bundesrat der Einigung am 22. März 2024 ebenfalls zustimmt, kann das Gesetz nach Ausfertigung und Verkündung in Kraft treten.

Stand: 14.03.2024

Top 4Krankenhaustransparenzgesetz

Blick in den Flur in einem Krankenhaus.

© Foto: AdobeStock | upixa

  1. Inhalt

Inhalt

Bundesrat entscheidet erneut über das Krankenhaustransparenzgesetz

In der nächsten Plenarsitzung des Bundesrates am 22. März 2024 steht erneut das Krankenhaustransparenzgesetz auf der Tagesordnung. Dieses war vom Bundestag am 19. Oktober 2023 beschlossen worden. Der Bundesrat hatte in seiner Sitzung am 2. Februar 2024 den Vermittlungsausschuss angerufen.

Einführung von Transparenzverzeichnissen

Das Gesetz zielt im Kern auf die Einführung eines Transparenzverzeichnisses, durch das die Bevölkerung über die Qualität von Krankenhäusern und verfügbare Leistungen informiert werden soll. So sollen Patienten in die Lage versetzt werden, selbstbestimmte und qualitätsorientierte Auswahlentscheidungen für die gewünschte Behandlung zu treffen.

Kritik des Bundesrates

Der Bundesrat begrüßte das Vorhaben im Grundsatz, bemängelte jedoch, dass das Gesetz in dieser Form die gesteckten Ziele nicht erreichen könne. Kritik übt er auch an der Zuordnung der Leistungsgruppen, dem überbordenden Bürokratieaufwand durch die Meldepflichten für die Kliniken sowie am nicht ausreichenden Rechtschutz für die Krankenhäuser.

Vermittlungsausschuss bestätigt Gesetz

In seiner Sitzung am 21. Februar 2021 einigte sich der Vermittlungsausschuss darauf, das Gesetz ohne Änderungen zu bestätigen. Nun kann der Bundesrat entscheiden, ob er dennoch Einspruch einlegt oder dem Einigungsvorschlag folgt.

Stand: 14.03.2024

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 5Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024

Geldscheine und Münzstücke

© Foto: PantherMedia | Olaf Simon

  1. Inhalt
  2. Ausschussempfehlung

Inhalt

Länder beraten über Finanzierung des Bundeshaushalts 2024

Das am 2. Februar 2024 vom Bundestag beschlossene Zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 steht nun auf der Agenda des Bundesrates.

Reaktion auf Karlsruher Urteil

Es beruht auf einer Initiative der Koalitionsfraktionen und ist eine Reaktion auf die haushaltspolitischen Folgen des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 15. November 2023. Das Gesetz soll die aus dem Urteil resultierenden Finanzierungslücken für den Bundeshaushalt 2024 schließen.

Höhere Steuern, weniger Subventionen

Das Gesetz umfasst im Kern folgende Maßnahmen:

Höhere Luftverkehrssteuer - Die Abgaben, welche die Airlines für Abflüge von einem deutschen Flughafen zahlen müssen, erhöhen sich ab 1. Mai 2024.

Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes - Damit werden die Einnahmen aus den Offshore-Ausschreibungen des Jahres 2023 breiter verwendet. Ein Teil fließt in den Bundeshaushalt.

Absenken der Subventionen beim Agrardiesel - Die Steuerbegünstigung von Dieselkraftstoff für Betriebe der Land- und Fortwirtschaft sinkt schrittweise und entfällt ab 2026 vollständig.

Abschaffung des Bürgergeldbonus - Er war für Weiterbildungen von Bürgergeldempfängern eingeführt worden, die nicht auf einen Berufsabschluss abzielen, und entfällt zukünftig.

Verschärfte Sanktionen beim Bürgergeld - Jobcenter dürfen Arbeitsuchenden, die die Aufnahme einer zumutbaren Arbeit willentlich verweigern, den Regelbedarf vollständig für einen Zeitraum von zwei Monaten streichen. Die Kosten für Unterkunft und Heizung bleiben hiervon ausgenommen.

Geringerer Zuschuss für die Rentenversicherung - Der Bundeszuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung wird in den Jahren 2024 bis 2027 um jeweils 600 Millionen Euro abgesenkt.

Einspruchsgesetz

Der Bundesrat hat nun zu entscheiden, ob er zu dem Einspruchsgesetz den Vermittlungsausschuss anruft oder es passieren lässt.

Stand: 14.03.2024

Ausschussempfehlung

Uneinheitliche Voten in den Ausschüssen

Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel anzurufen, die Kürzung bei der Agrardieselrückvergütung zurückzunehmen.

Der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, der Verkehrsausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfehlen, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen.

Im federführenden Finanzausschuss ist eine Empfehlung an das Plenum nicht zustande gekommen.

Welchem Vorschlag der Bundesrat folgt, entscheidet sich in der Sitzung am 22. März 2024.

Stand: 14.03.2024

Top 6Cannabis-Legalisierung

Foto: Richterhammer und Cannabisblätter

© Foto: AdobeStock | tilialucida

  1. Inhalt
  2. Ausschussempfehlung

Inhalt

Länder beraten über Anrufung des Vermittlungsausschusses zum Cannabisgesetz

Am 22. März 2024 berät der Bundesrat das vom Bundestag am 23. Februar 2024 verabschiedete Gesetz „zum kontrollierten Umgang mit Cannabis“.

Legaler Besitz und Konsum begrenzter Mengen

Das Gesetz sieht eine Teillegalisierung von Cannabis vor. Es erlaubt den Besitz von bis zu 25 Gramm, in den eigenen vier Wänden von bis zu 50 g Cannabis. Auch der Anbau von drei Cannabispflanzen in der eigenen Wohnung wird legal, wobei das dabei geerntete Cannabis nur für den Eigenverbrauch bestimmt ist und nicht weitergegeben werden darf.

Verbot gilt weiter für Minderjährige

Für Minderjährige bleiben Besitz und Konsum von Cannabis verboten. In ihrer Gegenwart dürfen auch Erwachsene kein Cannabis zu sich nehmen. Ein Konsumverbot besteht zudem in Sichtweite von Schulen und Kindertagesstätten sowie in Fußgängerzonen vor 20 Uhr.

Anbauvereinigungen statt legalem An- und Verkauf

Ebenfalls verboten bleiben der An- und Verkauf von Cannabis. Wer jedoch nicht selbst Pflanzen anbauen möchte, kann dies in Anbauvereinigungen tun. Diese sind als eingetragene nichtwirtschaftliche Vereine oder Genossenschaften organisiert und dürfen nicht mehr als 500 Mitglieder haben. Minderjährigen ist die Mitgliedschaft untersagt. Volljährige dürfen nur in einer einzigen Anbauvereinigung Mitglied sein und müssen aktiv am Anbau mitzuwirken. Eine passive Mitgliedschaft, die einzig auf den Erwerb von Cannabis gerichtet ist, sieht das Gesetz nicht vor.

Einspruchsgesetz

Das Cannabisgesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Er hat jedoch die Möglichkeit, Einspruch gegen das Gesetz einzulegen. Dies setzt zunächst die Anrufung des Vermittlungsausschusses voraus.

Stand: 14.03.2024

Ausschussempfehlung

Drei Ausschüsse empfehlen Einberufung des Vermittlungsausschusses

Der federführende Gesundheitsausschuss sowie der Innen- und der Rechtsausschuss empfehlen die Anrufung des Vermittlungsausschusses.

Mengenbegrenzungen zu hoch

Der federführende Gesundheitsausschuss hält die im Gesetz festgelegten Mengenbegrenzungen für den Cannabisbesitz (25 g im öffentlichen Raum, 50 g in den eigenen vier Wänden) im Hinblick auf mögliche negative gesundheitliche Folgen des Cannabiskonsums, insbesondere bei jungen Menschen unter 25 Jahren, für zu hoch und fordert eine Reduzierung. Außerdem kritisiert er die vorgesehenen Maßnahmen zur Suchtprävention als nicht ausreichend für einen verbesserten Gesundheitsschutz. Auch die Regelungen zum Mindestabstand zu Schulen, Kitas und Spielplätzen sind seiner Einschätzung nach nicht geeignet, um dem Kinder- und Jugendschutzziel des Gesetzes gerecht zu werden.

Kein Konsum im Umfeld von Schulen und Spielplätzen

Aus dem Innenausschuss kommt die Forderung, den Konsum von Cannabis im öffentlichen Raum zu unterbinden. Für den Konsum in nicht-privaten Innenräumen soll für diese Orte ein Mindestabstand von 500 m zu Schulen, Kitas und Spielplätzen gelten. Er verlangt zudem klarzustellen, dass nur eine Anbauvereinigung am selben Ort bzw. im selben Mietobjekt tätig sein darf, um das Entstehen von „Plantagen“ zu verhindern.

Kein Straferlass und keine Zentralregisterlöschung bestehender Verurteilungen

Der Rechtsausschuss verlangt, dass Eintragungen im Bundeszentralregister, die aufgrund einer Verurteilung erfolgt sind, die so nach der Teillegalisierung von Cannabisbesitz nicht mehr möglich wäre, nicht wie vorgesehen auf Antrag getilgt werden sollen.

Erst durch die umfangreichen Regelungen des Cannabisgesetzes sei eine Rechtslage entstanden, die eine Teillegalisierung des Cannabisbesitzes gesellschaftlich möglich mache. Verurteilungen, die vor dem neuen Gesetz erfolgt sind, sollten nach Ansicht des Ausschusses daher von der Rechtsänderung unberührt bleiben.

Auch sollen vor dem Inkrafttreten des Gesetzes ausgesprochene Strafen weiterhin vollstreckt werden. Ein rückwirkender Straferlass - so die Begründung - wäre für die Justizbehörden der Länder nicht machbar, da eine unüberschaubare Vielzahl von Fällen betroffen sei. In der Datenverarbeitung seien die Verurteilungen oft nur nach der Strafvorschrift des § 29 BTMG erfasst, der aber auch viele Betäubungsmittel beträfe, deren Anbau, Besitz und In-Verkehr-Bringen nach wie vor strafbar sei. Problematisch seien auch Verurteilungen, denen neben dem Cannabisbesitz auch andere Straftatbestände zugrunde lägen, da die Gerichte hier die Strafe neu festzusetzen haben.

Inkrafttreten des Gesetzes verschieben

Aufgrund der vielfältigen Herausforderungen, empfiehlt der Gesundheitsausschuss eine Verlegung des Inkrafttretens auf den 1. Oktober 2024.

Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen.

Ob und zu welchen Punkten der Vermittlungsausschuss angerufen wird, entscheidet das Plenum in seiner Sitzung am 22. März 2024.

Stand: 14.03.2024

Top 7Digitale Verwaltung

links Hände auf Laptop rechts Papierstapel

© Foto: AdobeStock | OleCNX

  1. Inhalt
  2. Ausschussempfehlung

Inhalt

Bundesrat berät Änderungen des Onlinezugangsgesetzes

Die Digitalisierung der Verwaltung ist Thema in der Sitzung des Bundesrates am 22. März 2024. Die Länder befassen sich mit einem Beschluss des Bundestages, der Änderungen am 2017 erlassenen Online-Zugangsgesetz enthält und das Ziel verfolgt, die Digitalisierung der Verwaltung weiter voranzubringen.

Deutschlandweites digitales Bürgerkonto

Das Gesetz schafft die Voraussetzungen dafür, dass die gesamte Kommunikation mit der Verwaltung auf sicherem Wege digital erledigt werden kann. Grundlage dafür ist die BundID - ein zentrales digitales Bürgerkonto, das es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, sich über die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises (eID) zu identifizieren und einzuloggen. Die Gesetzesänderung soll den Zugang zu digitalen Verwaltungsleistungen nach der Erstidentifizierung über die eID erleichtern. Zudem ist vorgesehen, über das „Once-Only-Prinzip“ bereits in der Verwaltung vorhandene Nachweise (z.B. Geburtsurkunde) digital zum Abruf bereitzustellen. Auch die Kommunen werden durch die Länder an den Portalverbund angebunden.

Digitales Verwaltungsverfahren

Das Gesetz ebnet den Weg dafür, dass zukünftig noch mehr digitale Anträge die Papierform ersetzen. Es sieht im Verwaltungsverfahrensrecht Regelungen zum elektronischen Ersatz der Schriftform sowie ein qualifiziertes elektronisches Siegel vor. Ziel des Gesetzes ist es, wesentliche Verwaltungsleistungen vollständig elektronisch abzuwickeln (Ende-zu-Ende-Digitalisierung).

Der Bundesrat entscheidet in seiner Sitzung am 22. März 2024, ob er dem Beschluss des Bundestages zustimmt. Er hat auch die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen.

Stand: 15.03.2024

Ausschussempfehlung

Innenausschuss für Anrufung des Vermittlungsausschusses

Der federführende Innenausschuss empfiehlt dem Bundesrat die Einberufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel einer grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes. Er kritisiert, dass sich der Bund zu Lasten der Länder und Kommunen nahezu vollständig aus der Finanzierung der Verwaltungsdigitalisierung zurückziehe. Der Bund mache den Ländern und Kommunen gesetzliche Vorgaben, ohne die daraus entstehenden Folgekosten hinreichend genau zu beziffern.

ELSTER-Identifizierung soll erhalten bleiben

Des Weiteren wendet er sich gegen jegliche faktische Befristung des ELSTER-Verfahrens als Identifizierungs- bzw. Authentifizierungsmechanismus: Ein etabliertes Verfahren mit mehr als 20 Millionen Nutzern dürfe nicht ohne Not durch andere Systeme verdrängt werden, zumal für Unternehmen noch keine technische Alternative zur Verfügung stehe.

Der Finanzausschuss hingegen empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz zuzustimmen.

Stand: 15.03.2024

Top 9Schienenwegeausbau

Foto: Schienengleise

© Foto: AdobeStock | artsterdam

  1. Inhalt
  2. Ausschussempfehlung

Inhalt

Länder beraten Novelle des Bundesschienenwegeausbaugesetzes

Am 22. März 2024 steht die vom Bundestag beschlossene Novelle des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BSWAG) auf der Tagesordnung des Bundesrates.

Mehr Investitionen erforderlich

Sie schafft die rechtliche Grundlage für Investitionen in das ca. 33.800 km lange Schienennetz des Bundes. Die bisherige Ausgestaltung des Gesetzes hat sich nach Auffassung der Bundesregierung zunehmend als Investitionshemmnis erwiesen. Zusätzliche Finanzierungsoptionen sollen dem entgegengetreten und die Leistungsfähigkeit und Verfügbarkeit der Eisenbahninfrastruktur steigern, um das wachsende Personen- und Güterverkehrsaufkommen bewältigen zu können.

Neue Finanzierungsmöglichkeiten für den Bund

Zu den neuen Finanzierungsoptionen des Bundes, die das Gesetz ermöglicht, gehören die Übernahme von Kosten für einmalig anfallenden Aufwand, für Unterhaltung und Instandhaltung, für bauliche Maßnahmen aufgrund rechtlicher Auflagen (Beispiel: Denkmalschutz), für IT-Leistungen im Rahmen der Digitalisierung, für die Herstellung von Barrierefreiheit an Bahnhöfen und freiwillige Lärmsanierungsmaßnahmen sowie für nachhaltige oder erweiterte Ersatzinvestitionen wie die Anpassung von Bahnsteigen.

Stand: 14.03.2024

Ausschussempfehlung

Einberufung des Vermittlungsausschusses empfohlen

Der Verkehrsausschuss des Bundesrates empfiehlt die Einberufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel der grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes.

Regelungen im Gesetz nicht ausreichend

Der Ausschuss kritisiert, dass die umfangreiche Stellungnahme des Bundesrates vom 29. September 2023 in der vom Bundestag beschlossenen Fassung kaum Berücksichtigung gefunden hat. Dem Gesetz fehlten Regelungen zur Kostentragung von Umleitungs- und Schienenersatzverkehr sowie zur finanziellen Förderung der Instandsetzung von Empfangsgebäuden bei Bahnhöfen. Zudem treffe es keine Regelungen zur Ausrüstung der Schienenfahrzeuge und Infrastruktur mit dem Europäischen Zugbeeinflussungssystem (ECTS) im Rahmen der Initiative Digitale Schiene Deutschland (DSD).

Keine Konzentration nur auf Hochleistungskorridore

Der Bundestag hatte den Gesetzentwurf der Bundesregierung dahingehend ergänzt, dass die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel vorrangig für die Generalsanierung sogenannter Hochleistungskorridore, also der Bahnstrecken, die besonders stark frequentiert sind, verwendet werden sollen. Der Verkehrsausschuss des Bundesrates betont hingegen, dass Leistungssteigerungen im gesamten Schienennetz nötig seien und man sich daher nicht nur auf die meistgenutzten Strecken konzentrieren dürfe. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass das Nebennetz der Eisenbahnen des Bundes im ländlichen Raum noch mehr als bisher ins Hintertreffen gerate.

Ob der Bundesrat der Empfehlung auf Einberufung des Vermittlungsausschusses folgt, entscheidet sich im Plenum am 22. März 2024.

Stand: 14.03.2024

Landesinitiativen

Top 13aAsylrecht

Flüchtlinge mit Koffer

© Foto: dpa | Swen Pförtner

  1. Inhalt
  2. Ausschussempfehlung

Inhalt

Vorschläge zur Neuausrichtung der Migrationspolitik

In seiner nächsten Sitzung befasst sich der Bundesrat mit einer Reihe von Vorschlägen aus Bayern zu Änderungen in den Bereichen Asyl und Migration. Der Freistaat begründet seine Forderungen mit aktuellen Folgen der Zuwanderung nach Deutschland. So seien Länder und Kommunen durch unkontrollierte Migration bei der Aufnahme und Integration von Geflüchteten in allen Bereichen an ihrer Belastungsgrenze angelangt; ihre Ressourcen seien nahezu vollständig ausgeschöpft. Bayern spricht sich für einen Kurswechsel in der Asylpolitik aus.

Das im Bundesrat eingebrachte Reformpaket umfasst folgende Vorschläge:

Entwurf zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (TOP 13a)

Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren (TOP 13b)

Entschließung des Bundesrates zur Reform des Asylrechts (TOP 13 c)

Entschließung des Bundesrates "Zurückweisungen an der Binnengrenze" (TOP 13d)

Entschließung des Bundesrates "Zentrale Bundesausreisezentren an den großen Flughäfen" (TOP 13 e)

Entschließung des Bundesrates zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten (TOP 13f)

Entschließung des Bundesrates "Deutschland braucht eine realistische Integrationsgrenze" (TOP 13g)

Stand: 15.03.2024

Ausschussempfehlung

Keine Rückendeckung in den Ausschüssen

Nach Ende der Beratungen in den Ausschüssen zeichnet sich dort keine Unterstützung der Vorschläge ab. So empfehlen die Ausschüsse dem Bundesrat, die Gesetzentwürfe nicht beim Bundestag einzubringen, oder die Entschließungen nicht zu fassen. Teilweise kamen in den Ausschüssen zu einzelnen Punkten keine Empfehlungen zu Stande.

Ob sich die Länder den Voten anschließen, entscheidet das Plenum am 22. März 2024.

Stand: 15.03.2024

Top 18Klimageld

Foto: gestapeltes Geld mit einer Pflanze darauf auf dem Boden, digitale Zeichen für Umwelt und Co2

© Foto: AdobeStock | tanakorn

  1. Inhalt
  2. Ausschussempfehlung

Inhalt

Bundesrat berät Entschließung zur Umsetzung des Klimageldes

Der Bundesrat berät in seiner nächsten Plenarsitzung über einen Entschließungsantrag der Länder Bremen Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen zum Klimageld.

Bundesregierung soll Möglichkeiten zur Auszahlung des Klimageldes schaffen

Die Länder möchten, dass der Bundesrat die Bundesregierung auffordert, noch in diesem Jahr die rechtlichen und technischen Voraussetzungen zur Auszahlung eines Klimageldes im Wege von Direktzahlungen an Privatpersonen zu schaffen. Das Auszahlen des Klimageldes solle im Jahr 2025 beginnen, um die Bürgerinnen und Bürger von den Kostensteigerungen aufgrund steigender CO2-Preise bei Energie und Treibstoffen zu entlasten.

Fehlender Auszahlungsmechanismus fehlte während der Pandemie

Schon im Zuge der Auszahlung von Entlastungshilfen während der Corona- und dann der Energiekrise habe sich gezeigt, dass es an einem Auszahlungsmechanismus fehle. Ohne einen solchen Mechanismus gestalteten sich die Prozesse zur gezielten Entlastung aufwändig, kompliziert und hätten häufig unerwünschte Mitnahmeeffekte, argumentieren die Antragsteller. Daher müsse schnellstmöglich ein Auszahlungssystem entwickelt werden, damit dieses im nächsten Jahr für Zahlungen genutzt werden könne.

Stand: 14.02.2024

Ausschussempfehlung

Ausschüsse schlagen Ergänzungen vor

Der federführende Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung anzunehmen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit schlägt vor, die Bundesregierung zugleich um Prüfung zu bitten, inwieweit eine Fokussierung auf besonders empfindlich von der CO2-Bepreisung betroffene Bürgerinnen und Bürger mit geringen und mittleren Einkommen erfolgen kann. Er erwägt auch die Einsetzung eines Bürgerrates, um gerechte, gezielte und gesellschaftlich breit getragene Verteilungsgrundsätze für die Ausgestaltung des Klimageldes zu entwickeln und Empfehlungen an den Gesetzgeber zu geben. Die Finanzierung des Klimageldes zulasten der Ausgaben im Klima- und Transformationsfonds sei kein geeigneter Weg. Ergänzend zu den Einnahmen aus den CO2-Preisen sei eine Startfinanzierung aus dem Bundeshaushalt notwendig.

Länderbehörden sollen nicht mit Auszahlung betraut werden

Der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie der Wirtschaftsausschuss empfehlen, die Entschließung mit der Maßgabe anzunehmen, dass der Vollzug in automatisierter Weise durch den Bund erfolge und Behörden der Länder damit nicht betraut werden.

Welchen Empfehlungen seiner Ausschüsse der Bundesrat folgt, entscheidet sich im Plenum am 22. März 2024.

Stand: 14.03.2024

Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Top 26Berufliche Bildung

Foto: Fliesenleger verlegt Fliesen auf dem Boden

© Foto: AdobeStock | redaktion93

  1. Inhalt
  2. Ausschussempfehlung

Inhalt

Bundesrat berät Gesetzentwurf zur Zertifizierung von Berufserfahrung

Der Bundesrat beschäftigt sich in seiner Sitzung am 22. März 2024 mit dem Entwurf des Berufsbildungsvalidierungs- und Digitalisierungsgesetzes. Er hat die Möglichkeit, zu der Vorlage Stellung zu nehmen, bevor der Bundestag über den Gesetzentwurf entscheidet.

Berufserfahrung ohne abgeschlossene Ausbildung

Das Gesetzesvorhaben wendet sich an Personen, die über keine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen, aber bereits Berufserfahrungen über einen Zeitraum gesammelt haben, der dem Eineinhalbfachen der Ausbildungszeit im jeweiligen Beruf entspricht. Für sie soll es möglich sein, in einem geregelten Verfahren feststellen zu lassen, dass ihre berufliche Handlungsfähigkeit derjenigen entspricht, die sie mit Abschluss einer Ausbildung innehätten (sog. Validierung). Auch ohne formalen Berufsabschluss steht ihnen damit der Weg frei, Berufserfahrungen und Kompetenzen auf offiziellem Wege sichtbar zu machen und wieder Anschluss an das Bildungssystem zu bekommen. Mit diesen neuen Regeln möchte die Bundesregierung den Fachkräftemangel verringern.

Verbesserung der Inklusion

Das Gesetz soll somit auch einen Beitrag zur Verbesserung der Inklusion leisten. Menschen mit Behinderungen können berufliche Kompetenzen, die sie beispielsweise in Werkstätten erworben haben, öffentlich-rechtlich zertifizieren lassen und so ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern.

Digitalisierung und Entbürokratisierung

Durch mehr Digitalisierung und Entbürokratisierung soll schließlich auch die Attraktivität einer dualen Ausbildung gesteigert werden. Schriftformerfordernisse in Betrieben und Kammern sollen weitestgehend wegfallen, so dass ein digitaler Ablauf der Ausbildung ermöglicht wird. Dieser umfasst unter anderem den digitalen Ausbildungsvertrag, die digitale mobile Ausbildung sowie eine verstärkte digitale Kommunikation.

Stand: 14.03.2024

Ausschussempfehlung

Ausschüsse empfehlen umfangreiche Stellungnahme

Die Ausschüsse für Kulturfragen, für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, für Innere Angelegenheiten und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf umfangreich Stellung zu nehmen.

Keine Schwächung der Ausbildung

Auch wenn es begrüßenswert sei, die berufspraktischen Fähigkeiten von Beschäftigten ohne Abschluss und Quereinsteigern anerkennen zu lassen, warnen sie davor, die Stellung der beruflichen Erstausbildung zu schwächen. Der Vorrang der beruflichen Ausbildung und die Sicherung der Qualität der dualen Ausbildung müsse oberste Priorität haben.

Validierung erst mit 25

Die Ausschüsse fordern, dass nur Personen, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, zum Validierungsverfahren zuzulassen sind. Andernfalls wäre die duale Ausbildung nicht mehr die reguläre Ausbildungsform. Dies hätte Auswirkungen auf Regelungen der Länder zur Schulbesuchspflicht, die sich inhaltlich aus dem neunjährigen Besuch einer allgemeinbildenden Schule und einer dreijährigen Berufsschulpflicht zusammensetze. Wenn nun eine vollständige berufliche Qualifikation mit allen Konsequenzen außerhalb der dualen Ausbildung geschaffen werde, werde faktisch die zwölfjährige Schulbesuchspflicht verkürzt. Regelungen zur Schulbesuchspflicht fielen jedoch in die Kultushoheit der Länder. Zudem solle die für die Validierung erforderliche gesammelte Berufserfahrung mindestens das zweifache der Regelausbildungszeit betragen, um dem relevanten Lernen am Arbeitslatz im Vergleich zur dualen Ausbildung einen angemessenen Zeitraum einzuräumen.

Ausbilder brauchen Ausbildung

Des Weiteren kritisieren die Ausschüsse an den geplanten Regelungen, dass Personen die selbst keine einschlägige Ausbildungsabschlussprüfung abgelegt haben, nach der Validierung zukünftig die Eignung zur Ausbildung zuerkannt werden soll.

Welche Punkte der Bundesrat in seine Stellungnahme zum Gesetzentwurf aufnimmt, entscheidet sich in der Plenarsitzung am 22. März 2024.

Stand: 14.03.2024

Rechtsverordnungen

Top 47Reisepass / Personalausweis

Foto: Reisepass und Personalausweis

© Foto: AdobeStock | studio v-zwoelf

  1. Inhalt
  2. Ausschussempfehlung

Inhalt

Doktortitel nicht mehr Teil des Nachnamens in Ausweisdokumenten

Der Bundesrat beschäftigt sich am 22. März 2024 mit der Verordnung zur Aktualisierung von Dokumentenmustern im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen. Sie ändert die Angabe eines Doktortitels.

Doktorgrad in Namensfeld sorgte für Verwirrung

Bisher erfolgt die Eintragung eines Doktorgrades in Pässen und Ausweisen durch das Voranstellen der Abkürzung „Dr.“ vor dem Nachnamen. Dies führt bei Grenzkontrollen in anderen Staaten häufig zu Komplikationen, da die Abkürzung oft für einen Teil des Nachnamens gehalten wird - heißt es in dem Vorordnungsentwurf der Bundesregierung. Zudem sehe der Standard für Reisedokumente der internationalen Luftfahrtorganisation für das Datenfeld „Name“ keine weiteren Eintragungen als den Nachnamen vor. Die bisherigen Versuche der Bundesregierung, den Doktorgrad zukünftig nicht mehr in die Ausweisdokumente aufzunehmen, fanden keine parlamentarische Mehrheit.

Separates Feld für Doktortitel

Durch die Verordnung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat werden neue Muster für die Reisepässe, Dienst- und Diplomatenpässe, für den Personalausweis sowie für die Reiseausweise für Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose in die jeweiligen Verordnungen mit aufgenommen. Diese neuen Muster weisen ein separates Datenfeld für den Doktorgrad aus. Zu den bisher aufgetretenen Verwechslungen und Irrtümern hinsichtlich des Nachnamens soll es somit nicht mehr kommen.

Stimmt der Bundesrat der Verordnung zu, soll diese zum 2. Mai 2024 in Kraft treten.

Stand: 14.03.2024

Ausschussempfehlung

Innenausschuss empfiehlt Zustimmung

Der Innenausschuss empfiehlt dem Bundesrat, der Verordnung zuzustimmen.

Stand: 14.03.2024

Glossary

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