Nach umfangreichen Vorarbeiten und dem Abschluss der parlamentarischen Beratungen ist die Reform der bundesstaatlichen Ordnung Deutschlands am 1. September 2006 in Kraft getreten.
Parlamentarische Beratung
Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD im Deutschen Bundestag und mehrere Länder im Bundesrat hatten Entwürfe zur Änderung des Grundgesetzes (Bundesrats-Drucksache 178/06) und eines Föderalismusreform-Begleitgesetzes (Bundesrats-Drucksache 179/06) eingebracht. Vereinbarte Begleittexte waren in einem Entschließungsantrag (Bundesrats-Drucksache 180/06) enthalten.
Der Deutsche Bundestag hat die Gesetzentwürfe am 30. Juni 2006 angenommen (vergleiche zu den Änderungen Bundesrats-Drucksache 462/06 und 463/06). Der Bundesrat hat am 7. Juli 2006 den Gesetzentwürfen mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit zugestimmt.
Drucksachen des Bundesrates
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Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 22, 23, 33, 52, 72, 73, 74, 74a, 75, 84, 85, 87c, 91a, 91b, 93, 98, 104a, 104b, 105, 107, 109, 125a, 125b, 125c, 143c) | [PDF, 516KB] | Download |
Entwurf eines Föderalismusreform-Begleitgesetzes | [PDF, 172KB] | Download |
Föderalismusreform-Begleitgesetz | [PDF, 102KB] | Download |
Veröffentlichungen im Bundesgesetzblatt
Titel |
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BGBl 2006, Teil I, Nr. 41, S. 2034 | [PDF, 58KB] | Download |
BGBl 2006, Teil I, Nr. 42, S. 2098 | [PDF, 97KB] | Download |
Der Rechtsausschuss des Bundestages und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten des Bundesrates führten Mitte Mai bis Anfang Juni 2006 eine öffentliche Anhörung mit zahlreichen Sachverständigen durch. Folgende Themen standen dabei im Vordergrund:
- Allgemeiner Teil - Neuordnung der Zustimmungsrechte und Gesetzgebungskompetenzen
- Bau und Verkehr
- Europatauglichkeit
- Justiz
- Inneres
- Umwelt / Landwirtschaft
- Bildung, Forschung und Hochschulen
- Finanzen, Haushalt und Wirtschaft
- Soziales Kultur, Medien und Hauptstadt Berlin
Weitere Informationen dazu sind der Internet-Seite des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zu entnehmen, in der auch die Stellungnahmen der Sachverständigen zu finden sind.
Vorgeschichte
Vor dem Hintergrund aktueller Diskussionen über die Notwendigkeit einer Modernisierung des föderalen Staatssystems der Bundesrepublik Deutschland hatten Bundestag und Bundesrat durch Beschluss vom 16. und 17. Oktober 2003 eine gemeinsame Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung eingesetzt.
Aufgabe der Bundesstaatskommission
Die Kommission hatte die Aufgabe, Vorschläge zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung mit dem Ziel zu erarbeiten, die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit von Bund und Ländern zu verbessern, die politischen Verantwortlichkeiten deutlicher zuzuordnen sowie die Zweckmäßigkeit und Effizienz der Aufgabenerfüllung zu steigern.
Im Hinblick darauf sollten vorrangig folgende Materien überprüft werden:
- die Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen auf Bund und Länder;
- die Zuständigkeiten und Mitwirkungsrechte der Länder bei der Gesetzgebung des Bundes;
- die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern.
Dabei sollten sowohl die Weiterentwicklung der Europäischen Union als auch die Situation der Kommunen berücksichtigt werden.
Zusammensetzung der Kommission
Bundesrat: | 16 | Mitglieder |
Deutscher Bundestag: | 16 | Mitglieder |
Bundesregierung: | 4 | beratende Mitglieder mit Rede- und Antragsrecht, ohne Stimmrecht |
Gesamtheit der Landtage: | 6 | beratende Mitglieder mit Rede- und Antragsrecht, ohne Stimmrecht |
Kommunale Spitzenverbände: | 3 | ständige Gäste mit Rede- und Antragsrecht, ohne Stimmrecht |
Sachverständige: | 12 | Sachverständige mit Rederecht, ohne Antrags- und Stimmrecht |
Für die ordentlichen und beratenden Mitglieder sowie die ständigen Gäste wurden je ein Stellvertreter oder eine Stellvertreterin benannt.
Vorsitzende
Dr. Edmund Stoiber | Ministerpräsident des Freistaats Bayern |
Franz Müntefering | Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion |
Arbeit der Kommission
Die Kommission hatte zwei Arbeitsgruppen zu den im Auftrag benannten wesentlichen Aufgabenfeldern eingesetzt:
- Gesetzgebungskompetenzen und Mitwirkungsrechte und
- Finanzbeziehungen.
Darüber hinaus hatte sie sieben Projektgruppen zu folgenden speziellen Schwerpunktthemen eingerichtet:
- Art. 84 GG/Materielle Zugriffsrechte der Länder/Europa;
- Öffentlicher Dienst/Innere Sicherheit;
- Bildung und Kultur;
- Umwelt- und Verbraucherschutz;
- Regionale Themen;
- Finanzthemen sowie dem
- Hauptstadtthema.
Weiteres zur Arbeit der Kommission kann den Kommissionsdokumenten entnommen werden.
Ergebnisse
Die Kommission hat sich nicht auf gemeinsame Vorschläge verständigen können und ihre Arbeit in ihrer Sitzung am 17. Dezember 2004 beendet, ohne Vorschläge zur Änderung des Grundgesetzes zu beschließen. Der damals erreichte Verhandlungsstand ist der Arbeitsunterlage (AU) 104 (neu) zu entnehmen.
Titel |
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Kommission zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung: Vorentwurf für Vorschlag der Vorsitzenden Franz Müntefering, MdB, und Edmund Stoiber, Ministerpräsident, vom 13. Dezember 2004 | [PDF, 66KB] | Download |
Trotz des formalen Abschlusses der Kommissionsberatungen bemühten die beiden vormaligen Vorsitzenden sich weiter um eine Lösung. Die Föderalismusreform wurde sodann als Teil des Koalitionsvertrages der zweiten großen Koalition auf Bundesebene auf der Grundlage der Vorarbeiten der Kommission vereinbart (Seite 93 des Vertrages und Anhang 2).
Titel |
Dateityp |
Download |
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Koalitionsvertrag | [PDF, 637KB] | Download |
Die in Kraft getretenen Gesetze setzen die Vereinbarung der Koalitionspartner um.
Stand: 19.03.2014