Bundesrat und Bundestag haben am 15. Dezember 2006 die Einsetzung einer gemeinsamen Kommission zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen beschlossen.
Kommission zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen
Im Bundesrat sprachen sich die Länder einstimmig für die Einsetzung der Kommission aus. Im Bundestag wurde ein entsprechender gemeinsamer Antrag von den Fraktionen der CDU/CSU, der SPD und der FDP eingebracht und gegen das Votum der Linken bei Enthaltung der Bündnisgrünen angenommen.
Die Kommission sollte Vorschläge erarbeiten, um die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern den veränderten Rahmenbedingungen - insbesondere für Wachstums- und Beschäftigungspolitik - anzupassen. Ziel war es auch, die Eigenverantwortung der Gebietskörperschaften und ihre aufgabenadäquate Finanzausstattung zu stärken.

Föderalismuskommission II
© Bundesrat | Frank Bräuer | 2009
Die Kommission setzte sich aus je 16 Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates zusammen. Von den Mitgliedern des Bundestages gehörten vier der Bundesregierung an. Aus den Landtagen nahmen vier Abgeordnete mit Rede- und Antragsrecht, jedoch ohne Stimmrecht, an allen Kommissionssitzungen teil. Die Kommunen waren ebenfalls einbezogen.
Der Kommissionsvorsitz wurde gemeinsam von einem Bundestags- und einem Bundesratsmitglied ausgeübt. Entscheidungen in Sachfragen traf die Kommission mit einer Mehrheit von zwei Dritteln ihrer Mitglieder.
Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern im Mittelpunkt
Der Einsetzungsbeschluss enthielt eine offene Themensammlung, die den Beratungen zu Grunde gelegt wurde. Schwerpunkte waren dabei Maßnahmen zur Vorbeugung von zukünftigen und zur Bewältigung von bestehenden Haushaltskrisen etwa durch die Etablierung eines Frühwarnsystems und die Festlegung von Kriterien für eine zulässige Verschuldung. Außerdem sollten Konzepte zur Entbürokratisierung und Effizienzsteigerung der öffentlichen Verwaltung entwickelt werden. Auch das Thema Länderfusionen beschäftigte die Kommission. Hierzu sollten Möglichkeiten zur verstärkten Zusammenarbeit und zur Erleichterung des freiwilligen Zusammenschlusses von Ländern aufgezeigt werden.

Föderalismuskommission II
© Bundesrat | Frank Bräuer | 2009
Hauptsächlich ging es in der zweiten Stufe der Föderalismusreform aber um die Modernisierung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern, um diese an die veränderten Rahmenbedingungen für die Wachstums- und Beschäftigungspolitik anzupassen. Zwischen März 2007 und März 2009 hat die von Bundestag und Bundesrat eingesetzte Föderalismuskommission II ein Maßnahmenbündel erarbeitet, in dessen Mittelpunkt die Einführung einer neuen gemeinsamen Schuldenregel für Bund und Länder ab dem Haushaltsjahr 2011 stand.
Das Gesetzgebungsverfahren zum Gesamtpaket ist mit der 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag am 29. Mai 2009 und der Behandlung in der 859. Sitzung des Bundesrates am 12. Juni 2009 abgeschlossen worden.
Titel |
Dateityp |
Download |
---|---|---|
Abschlussbericht der gemeinsamen Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen |
[PDF, 3MB] | Download |
Der Bericht mit der vollständigen Sammlung der Kommissionsdokumente auf CD-ROM kann beim Bestellservice des Deutschen Bundestages oder telefonisch unter 030 227-33300 angefordert werden.
Stand: 21.03.2014