Im Bundesrat gibt es 16 Ausschüsse.
Ein Ausschuss ist eine kleine Gruppe von Fachleuten.
Die Mitglieder dieser Gruppe kennen sich zu einem bestimmten Thema besonders gut aus.
Zum Beispiel gibt es einen Ausschuss für Familie.
Oder einen Ausschuss für Verkehr.
Jedes Gesetz wird in dem Ausschuss besprochen, der sich mit dem Thema am besten auskennt.
Nach der Besprechung gibt der Ausschuss eine Empfehlung.
Man kann auch sagen: Der Ausschuss hat ein Ergebnis.
Er sagt entweder: Das Gesetz ist gut.
Oder er sagt: Das Gesetz muss verbessert werden.
Plenar-Sitzung
In der Plenar-Sitzung wird das Ergebnis aus dem Ausschuss noch einmal besprochen.
Dann stimmen die Mitglieder ab.
Dazu heben sie ihre Hand, wenn sie einverstanden sind.
Einverstanden mit dem Gesetz
Ist die Mehrheit der Mitglieder mit dem Gesetz einverstanden?
Dann schickt der Bundesrat das Gesetz an den Bundes-Präsidenten.
Der Bundes-Präsident unterschreibt das Gesetz.
Das heißt: Das Gesetz tritt in Kraft.
Jedes Bundes-Land muss sich nun an das neue Gesetz halten.
Nicht einverstanden mit dem Gesetz
Manchmal sind die Mitglieder nicht einverstanden mit dem neuen Gesetz.
Dann muss es noch einmal verbessert werden.
Dafür gibt es einen besonderen Ausschuss.
Er heißt Vermittlungs-Ausschuss.
Hier arbeiten Mitglieder des Bundesrates und Mitglieder des Bundestages zusammen.
Sie sprechen noch einmal über das Gesetz.
Sie finden meistens eine Lösung.
Damit das Gesetz doch noch beschlossen wird.
Manchmal finden sie keine Lösung.
Dann wird das Gesetz nicht gemacht.