Richtlinien für die Gewährung von Fahrkostenzuschüssen an Besuchergruppen des Bundesrates

Stand: 22. Februar 2024

I. Allgemeines

Der Bundesrat gewährt Schüler- und Jugendgruppen, die den Bundesrat im Rahmen der politischen Bildung besuchen, Zuschüsse zu den Fahrkosten. Die Verteilung der Zuschüsse richtet sich nach festgelegten Länderquoten. Gehen mehr Anmeldungen ein, als dem Land nach der Quote Plätze zustehen, entscheidet ein Zufallsgenerator.

II. Voraussetzungen

1) Schüler- und Auszubildendengruppen können auf Antrag Zuschüsse zu den Fahrkosten erhalten, wenn die Teilnehmerinnen und Teilnehmer

  • mindestens der 9. oder einer höheren Klassen- bzw. Jahrgangsstufe angehören oder sich in Berufsausbildung befinden,
  • mindestens 14, höchstens jedoch 25 Jahre alt sind und
  • nicht erwerbstätig sind.

Die Gruppe muss aus mindestens 10, maximal 50 Personen bestehen.

2) Die Gewährung eines Fahrkostenzuschusses ist nur möglich, wenn die Gruppe

a) an einer Informationsveranstaltung beim Bundesrat (in Verbindung mit einem Rollenspiel oder dem Besuch einer Plenarsitzung - Besuchsdauer jeweils 90 Minuten)

und zusätzlich

b) an mindestens einer weiteren staatspolitischen Informationsveranstaltung in Berlin teilnimmt. Dazu zählen die unter Punkt VI genannten staatspolitischen Informationsveranstaltungen zur Demokratiebildung.

3) Der Besuch beim Bundesrat ist durch die Vermittlung von Grundkenntnissen über den Bundesrat und den Föderalismus vorzubereiten. Entsprechendes Informationsmaterial kann unter www.bundesrat.de/informationsmaterial kostenfrei bestellt werden.

4) Zuschüsse werden nicht gewährt

  • für Einzelpersonen,
  • für die Anreise mit Personenkraftwagen,
  • für Besuchergruppen, die aus dem ABC-Bereich des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg anreisen,
  • für mehr als eine Gruppe je Schule / Bildungseinrichtung und Jahr sowie
  • bei Gewährung eines weiteren Zuschusses aus Mitteln des Bundes oder eines Landes.

Der Bundesrat ist über die Zahlung weiterer Zuschüsse unverzüglich zu informieren.

5) Auf den Zuschuss besteht kein Rechtsanspruch.

III. Antragstellung und Anmeldung

1) Anträge auf Fahrkostenzuschüsse sind von den Gruppenverantwortlichen ausschließlich im elektronischen Verfahren im Internet zu stellen. Dafür wird in einem festgelegten Zeitraum unter www.bundesrat.de/zuschuss eine Eingabemaske bereitgestellt, über die die Anträge entgegengenommen werden.

  • für das Kalenderjahr 2025: vom 17. bis 30. September 2024, 15.00 Uhr

Für das Kalenderjahr 2024 ist die Frist bereits abgelaufen.

Anträge, die außerhalb dieses Antragszeitraums und/oder nicht unter Nutzung des elektronischen Verfahrens gestellt werden, können nicht berücksichtigt werden.
Die Zuschüsse werden nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und unter Berücksichtigung festgelegter Länderquoten vergeben. Gehen mehr Anmeldungen ein als Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, entscheidet ein Zufallsgenerator.

2) Nach Auswertung der elektronischen Anträge erhalten die berücksichtigten Gruppen eine Terminbestätigung, ein Antragsformular und ein Formular für das Gesamtprogramm, das ausgefüllt und unterschrieben zurückzusenden ist.

IV. Höhe des Zuschusses

1) Für die Berechnung des Fahrkostenzuschusses werden fiktive Fahrkosten in Höhe von 0,04 Euro je Kilometer und Person für die Strecke vom Heimatort (Ortsmitte) nach Berlin, Leipziger Straße 3-4, und zurück zugrunde gelegt. Die Berechnung erfolgt auf Basis von Straßenkilometern unabhängig vom tatsächlich benutzten Beförderungsmittel.

2) Von der nach Nummer IV.1 errechneten Summe wird ein Eigenanteil von 10,00 Euro pro Person abgezogen. Der darüber hinaus gehende Betrag wird als Zuschuss gewährt. Der Zuschuss darf die tatsächlich anfallenden Kosten nicht überschreiten.

3) Zuschüsse können nur für die tatsächlich anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer gezahlt werden. Als obere Grenze gilt die im Antrag genannte Teilnehmerzahl.

4) Für je 10 teilnehmende Jugendliche kann eine Begleitperson einen Zuschuss erhalten.

V. Abrechnung des Zuschusses

1) Die Festsetzung des Fahrkostenzuschusses kann erst erfolgen, wenn die Teilnahme der Gruppe an mindestens einer zweiten staatspolitischen Veranstaltung sowie die tatsächlich entstandenen Fahrkosten durch eine Rechnung (Kopie) nachgewiesen sind. Kostenvoranschläge, Buchungsbestätigungen u.Ä. werden nicht als Rechnung anerkannt.

2) Fahrkostenzuschüsse können grundsätzlich nur auf Klassen- oder Schulkonten, nicht jedoch auf Privatkonten überwiesen werden.

VI. Liste der staatspolitischen Informationsveranstaltungen zur Demokratiebildung

Ländervertretungen beim Bund
  • Informationsbesuch bei einer der 16 Ländervertretungen
Bundespräsidialamt
  • Informationsbesuch
Deutscher Bundestag
  • Informationsveranstaltung auf der Besuchertribüne
  • Besuch einer Plenarsitzung
  • Informationsgespräch mit einem Mitglied des Deutschen Bundestages
  • die Teilnahme an einem Planspiel beim Deutschen Bundestag
  • eine Führung durch die historische Ausstellung im Deutschen Dom
    Hinweis: Der Besuch der Reichstagskuppel wird nicht als staatspolitische Veranstaltung anerkannt.
Bundesregierung
  • Informationsbesuch beim Presse- und Informationsamt (BPA)
  • Informationsbesuch bei einem Bundesministerium oder beim Bundeskanzleramt oder beim Bundespräsidialamt
Bundesnachrichtendienst
  • Informationsbesuch im Besucherzentrum
Bundeszentrale für politische Bildung Berlin
  • Informationsbesuch
Europäisches Haus Berlin
  • Informationsbesuch Vertretung EU Kommission
  • Information Vertretung Europäisches Parlament
Bundeskanzler Willy Brandt Stiftung -
Forum Willy Brandt Berlin
  • Informationsbesuch
Deutsches Historisches Museum
  • Informationsbesuch mit Führung
Dokumentationszentrum Flucht, Vertreibung, Versöhnung
  • Führung für Schulklassen oder Workshop
Lernort Keibelstraße
  • Teilnahme an einem Workshop
Gedenkstätte Deutscher Widerstand
  • Informationsbesuch oder Seminar
  • Informationsbesuch oder Seminar am Standort Museum Blindenwerkstatt Otto Weidt
Stiftung Topographie des Terrors
  • Standort Dokumentationszentrum Topographie des Terrors:
    Führung oder Seminar
  • Standort Dokumentationszentrum NS-Zwangsarbeit Schöneweide: Führung oder Seminar
Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas
  • Informationsbesuch oder Workshop
Gedenk- und Bildungsstätte Haus der Wannsee Konferenz
  • Informationsbesuch oder Seminar
Museum Karlshorst
  • Informationsbesuch oder Seminar /Workshop
Stasi-Unterlagen-Archiv im Bundesarchiv
  • Projekttag „Stasi-Zentrale. Campus für Demokratie"
Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen
  • Informationsbesuch oder Seminar
Stiftung Berliner Mauer
  • Standort Gedenkstätte Bernauer Straße: Führung oder Seminar
  • Standort Erinnerungsstätte Notaufnahmelager Marienfelde: Führung oder Seminar

Service

Kontakt

Für weitere Informationen oder Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Besucherdienstes gern zur Verfügung.

Bundesrat
- Besucherdienst -

11055 Berlin

workTel:  +49 (0)30 18 9100-185

Häufige Fragen zum Fahrkostenzuschuss

Meine Gruppe ist größer als 50 Personen. Was nun?

Antwort ansehenAntwort ausblenden

Jede Schule/Bildungseinrichtung kann nur einen Zuschuss für maximal eine Gruppe mit höchstens 50 Personen erhalten. Dabei haben wir uns von dem Gedanken leiten lassen, dass möglichst immer nur ein Klassenverband gefördert werden soll, um bei der großen Nachfrage eine möglichst gerechte Verteilung zu gewährleisten. Erfahrungsgemäß haben Klassen/Jahrgangsstufen Stärken von deutlich weniger als 50 Personen.

Für weitere Klassen schauen wir gerne, ob wir nach Vergabe der Zuschusstermine noch Kapazitäten frei haben, damit Sie uns ohne finanzielle Förderung besuchen können. Bitte nutzen Sie für solche Anfragen nicht das Eingabeformular, sondern schreiben Sie uns ca. Mitte Oktober eine E-Mail oder rufen Sie uns an.

Bitte haben Sie Verständnis, dass die Vergabe der Termine an Zuschussgruppen Vorrang hat.

Meine Gruppe kommt aus Berlin. In der Liste der Länder kann ich Berlin aber nicht finden…

Antwort ansehenAntwort ausblenden

Gruppen aus Berlin können wegen geringer Fahrkosten keinen Zuschuss erhalten. Ein Besuchstermin ist jedoch möglich und kann mit dem Besucherdienst telefonisch vereinbart werden.

Ich möchte den Bundesrat mit einer Schulklasse besuchen, OHNE einen Fahrkostenzuschuss in Anspruch zu nehmen. Wie kann ich mich anmelden?

Antwort ansehenAntwort ausblenden

Der Besuch einer Veranstaltung für Jugendliche ist natürlich auch ohne Fahrkostenzuschuss möglich. Eine Anmeldung kann in diesem Fall wie bisher telefonisch, oder per E-Mail erfolgen.

Bitte beachten Sie, dass wir diese Anfragen erst ab Mitte Oktober nach Abschluss des Zuschussverfahrens bearbeiten können.

Kann ich mich auch telefonisch, per Post oder per E-Mail für einen Fahrkostenzuschuss in Verbindung mit einem Besuchstermin (Rollenspiel) bewerben?

Antwort ansehenAntwort ausblenden

Nein, beim Bundesrat ist nur noch eine elektronische Bewerbung mit einem Internetformular möglich. Anrufe oder andere Einsendungen können wir nicht berücksichtigen.

Dürfen wir Klassen/Jahrgangsstufen zusammenlegen?

Antwort ansehenAntwort ausblenden

Wenn mehrere Klassen oder Jahrgangsstufen gemeinsam einen Besuchstermin bei uns absolvieren möchten, können Sie für diese auch einen gemeinsamen Zuschussantrag stellen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn Sie die Höchstteilnehmerzahl von 50 inklusive Begleitpersonen nicht überschreiten. Antrag und Abwicklung des Zuschusses erfolgen dann über den (einen) von Ihnen zu benennenden Ansprechpartner.

Ich habe alle Felder ausgefüllt und die Daten abgesandt. Wie geht es nun weiter?

Antwort ansehenAntwort ausblenden

Zunächst erhalten Sie eine E-Mail, die Ihnen bestätigt, dass Ihre Daten bei uns eingegangen sind. Im Laufe des Monats Oktober werden wir alle Gruppen über das Ergebnis ihrer Bewerbung unterrichten.

Wann kann ich mich um einen Zuschuss beim Bundesrat bewerben?

Antwort ansehenAntwort ausblenden

Für Ihre Bewerbung beim Bundesrat haben wir eine Frist außerhalb der Schulferien eingerichtet: Anträge für Fahrten im Jahr 2024 können vom 19. September bis 2. Oktober 2023, 15 Uhr, über ein Online-Formular auf dieser Internetseite gestellt werden.

Glossary

Hinweis zum Datenschutz

Sie können hier entscheiden, ob Sie neben technisch notwendigen Cookies erlauben, dass wir statistische Informationen vollständig anonymisiert mit der Webanalyse-Software Matomo erfassen und analysieren. Statistische Informationen erleichtern uns die Bereitstellung und Optimierung unseres Webauftritts.

Die statistischen Cookies sind standardmäßig deaktiviert. Wenn Sie mit der Erfassung und Analyse statistischer Informationen einverstanden sind, aktivieren Sie bitte das Häkchen in der Checkbox „Statistik“ und klicken oder tippen Sie auf den Button „Auswahl bestätigen“. Anschließend wird in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.