Stand: 1. September 2024
I. Allgemeines
Der Bundesrat gewährt Schüler- und Jugendgruppen, die den Bundesrat im Rahmen der politischen Bildung besuchen, Zuschüsse zu den Fahrkosten. Die Verteilung der Zuschüsse richtet sich nach festgelegten Länderquoten. Gehen mehr Anmeldungen ein, als dem Land nach der Quote Plätze zustehen, entscheidet ein Zufallsgenerator.
II. Voraussetzungen
1) Schüler- und Auszubildendengruppen können auf Antrag Zuschüsse zu den Fahrkosten erhalten, wenn die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
- mindestens der 9. oder einer höheren Klassen- bzw. Jahrgangsstufe angehören oder sich in Berufsausbildung befinden,
- mindestens 14, höchstens jedoch 25 Jahre alt sind und
- nicht erwerbstätig sind.
Die Gruppe muss aus mindestens 10, maximal 50 Personen bestehen.
2) Die Gewährung eines Fahrkostenzuschusses ist nur möglich, wenn die Gruppe
a) an einer Informationsveranstaltung beim Bundesrat (in Verbindung mit einem Rollenspiel oder dem Besuch einer Plenarsitzung - Besuchsdauer jeweils 90 Minuten)
und zusätzlich
b) an mindestens einer weiteren staatspolitischen Informationsveranstaltung in Berlin teilnimmt. Dazu zählen die unter Punkt VI genannten staatspolitischen Informationsveranstaltungen zur Demokratiebildung.
3) Der Besuch beim Bundesrat ist durch die Vermittlung von Grundkenntnissen über den Bundesrat und den Föderalismus vorzubereiten. Entsprechendes Informationsmaterial kann unter www.bundesrat.de/informationsmaterial kostenfrei bestellt werden.
4) Zuschüsse werden nicht gewährt
- für Einzelpersonen,
- für die Anreise mit Personenkraftwagen,
- für Besuchergruppen, die aus dem ABC-Bereich des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg anreisen,
- für mehr als eine Gruppe je Schule / Bildungseinrichtung und Jahr sowie
- bei Gewährung eines weiteren Zuschusses aus Mitteln des Bundes oder eines Landes.
Der Bundesrat ist über die Zahlung weiterer Zuschüsse unverzüglich zu informieren.
5) Auf den Zuschuss besteht kein Rechtsanspruch.
III. Antragstellung und Anmeldung
1) Anträge auf Fahrkostenzuschüsse sind von den Gruppenverantwortlichen ausschließlich im elektronischen Verfahren im Internet zu stellen. Dafür wird in einem festgelegten Zeitraum unter www.bundesrat.de/zuschuss eine Eingabemaske bereitgestellt, über die die Anträge entgegengenommen werden.
- für das Kalenderjahr 2025: vom 17. bis 30. September 2024, 15.00 Uhr
- für das Kalenderjahr 2026: vom 16. bis 29. September 2025, 15.00 Uhr
Für das Kalenderjahr 2024 ist die Frist bereits abgelaufen.
Anträge, die außerhalb dieses Antragszeitraums und/oder nicht unter Nutzung des elektronischen Verfahrens gestellt werden, können nicht berücksichtigt werden.
Die Zuschüsse werden nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und unter Berücksichtigung festgelegter Länderquoten vergeben. Gehen mehr Anmeldungen ein als Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, entscheidet ein Zufallsgenerator.
2) Nach Auswertung der elektronischen Anträge erhalten die berücksichtigten Gruppen eine Terminbestätigung, ein Antragsformular und ein Formular für das Gesamtprogramm, das ausgefüllt und unterschrieben zurückzusenden ist.
IV. Höhe des Zuschusses
1) Für die Berechnung des Fahrkostenzuschusses werden fiktive Fahrkosten in Höhe von 0,04 Euro je Kilometer und Person für die Strecke vom Heimatort (Ortsmitte) nach Berlin, Leipziger Straße 3-4, und zurück zugrunde gelegt. Die Berechnung erfolgt auf Basis von Straßenkilometern unabhängig vom tatsächlich benutzten Beförderungsmittel.
2) Von der nach Nummer IV.1 errechneten Summe wird ein Eigenanteil von 10,00 Euro pro Person abgezogen. Der darüber hinaus gehende Betrag wird als Zuschuss gewährt. Der Zuschuss darf die tatsächlich anfallenden Kosten nicht überschreiten.
3) Zuschüsse können nur für die tatsächlich anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer gezahlt werden. Als obere Grenze gilt die im Antrag genannte Teilnehmerzahl.
4) Für je 10 teilnehmende Jugendliche kann eine Begleitperson einen Zuschuss erhalten.
V. Abrechnung des Zuschusses
1) Die Festsetzung des Fahrkostenzuschusses kann erst erfolgen, wenn die Teilnahme der Gruppe an mindestens einer zweiten staatspolitischen Veranstaltung sowie die tatsächlich entstandenen Fahrkosten durch eine Rechnung (Kopie) nachgewiesen sind. Kostenvoranschläge, Buchungsbestätigungen u.Ä. werden nicht als Rechnung anerkannt.
2) Fahrkostenzuschüsse können grundsätzlich nur auf Klassen- oder Schulkonten, nicht jedoch auf Privatkonten überwiesen werden.
VI. Liste der staatspolitischen Informationsveranstaltungen zur Demokratiebildung
Ländervertretungen beim Bund |
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Bundespräsidialamt |
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Deutscher Bundestag |
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Bundesregierung |
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Bundesnachrichtendienst |
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Bundeszentrale für politische Bildung Berlin |
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Europäisches Haus Berlin |
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Bundeskanzler Willy Brandt Stiftung - Forum Willy Brandt Berlin |
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Deutsches Historisches Museum |
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Dokumentationszentrum Flucht, Vertreibung, Versöhnung |
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Lernort Keibelstraße |
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Gedenkstätte Deutscher Widerstand |
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Stiftung Topographie des Terrors |
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Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas |
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Gedenk- und Bildungsstätte Haus der Wannsee Konferenz |
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Museum Karlshorst |
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Stasi-Unterlagen-Archiv im Bundesarchiv |
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Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen |
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Stiftung Berliner Mauer |
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Service
Kontakt
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