Es ist vorgesehen, die Empfehlung des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten zu der Vorlage im Wege der schriftlichen Umfrage gemäß § 43 GO BR herbeizuführen.
Vorschlag für die Wahl des Ausschussvorsitzenden gemäß § 12 Absatz 1 Satz 2 GO BR
Es ist vorgesehen, die Empfehlung des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten zu der Vorlage im Wege der schriftlichen Umfrage gemäß § 43 GO BR herbeizuführen.
Vorschlag für die Wahl des Ausschussvorsitzenden gemäß § 12 Absatz 1 Satz 2 GO BR
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