Föderalismusreform

Die Föderalismusreformen von 2006 und 2009 hatten die Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung und der Bund-Länder Finanzbeziehungen zum Ziel. Durch sie wurden unter anderem die Gesetzgebungszuständigkeiten zwischen dem Bund und den Ländern klarer abgegrenzt und beispielsweise die so genannte Schuldenbremse in das Grundgesetz aufgenommen.

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