Zukünftig soll grundsätzlich der Einzelrichter über Rechtsbeschwerden in Bußgeldangelegenheiten entscheiden. In der Besetzung mit drei Richtern sollen die Oberlandesgerichte dagegen nur noch beschließen, wenn Geldbußen von mehr als zehntausend Mark verhängt wurden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf brachte der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung auf Initiative des Landes Baden-Württemberg beim Deutschen Bundestag ein. Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus die Einführung einer Auslagenpauschale für den Fall vor, dass die Verwaltungsbehörden auf Antrag hin Bußgeldakten versenden. Für die Akteneinsicht bei der Verwaltungsbehörde ist dagegen auch weiterhin keine Auslage vorgesehen.
Keine Unterstützung fand der Vorschlag, auch die im Bußgeldverfahren angefallenen Verfahrenskosten zukünftig im Wege der Erzwingungshaft beizutreiben. Dies - so wurde argumentiert - trage nicht dem herausragenden Stellenwert der persönlichen Freiheit im Wertsystem der Grundrechte Rechnung.
Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Bundestag weiterleiten muss. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
- Drucksache 302/99 (Beschluss) -
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