19.05.2000

Bundesrat gibt Stellungnahme zur Änderung des Gerätesicherheitsgesetzes ab

Der Bundesrat hat heute zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gerätesicherheitsgesetzes und des Chemikaliengesetzes Stellung genommen. Die bislang in Deutschland praktizierte Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen mit amtlichen oder amtlich anerkannten Sachverständigen soll abgelöst werden. An ihre Stelle soll künftig ein organisationsbezogenes Prüfwesen mit zugelassenen Überwachungsstellen treten, um das Verfahren den auf europäischer Ebene geltenden Prüfstrukturen anzupassen. Der Bundesrat hatte sich in seiner Entschließung vom Juni 1997 für eine Neuordnung des Rechts der überwachungsbedürftigen Anlagen ausgesprochen.

Die Umstrukturierung soll durch Übergangsbestimmungen erfolgen, um die bislang anerkannten Überwachungsorganisationen in die Lage zu versetzen, in der Vergangenheit auf Grund von Landesorganisationsverordnungen eingegangene Verpflichtungen zur Altersversorgung ihrer Sachverständigen in wirtschaftlich vertretbarer Weise erfüllen zu können. Der Gesetzentwurf sieht zur Entzerrung dieser Konkurrenzsituation ein sog. "Zwei-Stufen-Modell" vor, wonach die Prüfung bestehender oder in ihrer Funktion wesentlich geänderter Anlagen bis zum Jahr 2009 den amtlichen bzw. amtlich anerkannten Sachverständigen vorbehalten bleibt und die zugelassenen Überwachungsstellen nur neue Anlagen (jährlich durchschnittlich 5,6 Prozent) prüfen. In Zukunft sollen technische Ausschüsse eingesetzt werden können, welche die Bundesregierung oder die zuständigen Bundesministerien in technischen Fragen beraten. Der Bundesrat schlägt vor, dass in diese technischen Ausschüsse auch ein Vertreter der Wissenschaftsorganisationen berufen werden sollte. Hierdurch könne sichergestellt werden, dass wissenschaftsübergreifende und allgemeine Aspekte des Forschungsbetriebs der Hochschulen und Forschungsinstitute angemessen berücksichtigt werden. Neben redaktionellen Klarstellungen regt der Bundesrat weitere Änderungen technischer Natur an. Außerdem sollten nach seiner Auffassung die Bußgeldvorschriften um zwei Tatbestände ergänzt werden.

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gerätesicherheitsgesetzes und des Chemikaliengesetzes

- Drucksache 201/00 (Beschluss) - 

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