14.07.2000

Bundesrat einstimmig für Zwangsarbeiterentschädigung

Einstimmig stimmte der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung dem Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" zu und ermöglichte damit eine schnelle Hilfe für die noch lebenden, hochbetagten Opfer der nationalsozialistischen Zwangsherrschaft. Mit dem Gesetz soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass der nationalsozialistische Staat Sklaven und Zwangsarbeitern durch Deportation, Inhaftierung, Ausbeutung bis hin zur Vernichtung durch Arbeit und durch eine Vielzahl weiterer Menschenrechtsverletzungen schweres Unrecht zugefügt hat. In der Präambel des Gesetzes heißt es weiter, dass deutsche Unternehmen, die an dem nationalsozialistischen Unrecht beteiligt waren, historische Verantwortung tragen, dass die in der Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft zusammengeschlossenen Unternehmen sich zu dieser Verantwortung bekannt haben, dass andererseits das begangene Unrecht und das damit zugefügte menschliche Leid auch durch finanzielle Leistungen nicht wieder gutgemacht werden können. Das Gesetz komme für diejenigen, die als Opfer des nationalsozialistischen Regimes ihr Leben verloren haben oder inzwischen verstorben sind, zu spät. Mit dem Gesetz sei allerdings ein ausreichendes Maß an Rechtssicherheit deutscher Unternehmen und der Bundesrepublik Deutschland insbesondere in den Vereinigten Staaten von Amerika bewirkt worden.

Das Gesetz sieht die Errichtung einer Stiftung unter dem Namen "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" vor, die mit dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes entstehen soll. Sitz der Stiftung ist Berlin. Die Stiftung stellt über Partnerorganisationen Finanzmittel zur Gewährung von Leistung an ehemalige Zwangsarbeiter und von anderem Unrecht aus der Zeit des Nationalsozialismus Betroffene bereitstellen. Innerhalb der Stiftung wird ein Fonds "Erinnerung und Zukunft" gebildet. Dessen dauerhafte Aufgabe besteht darin, vor allem mit den Erträgen aus den Stiftungsmitteln Projekte zu fördern, die der Völkerverständigung, den Interessen von Überlebenden des nationalsozialistischen Regimes, dem Jugendaustausch, der sozialen Gerechtigkeit sowie der Erinnerung an die Bedrohung durch totalitäre Systeme und Gewaltherrschaft und der internationalen Zusammenarbeit auf humanitärem Gebiet dienen. Stifter sind die in der Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft zusammengeschlossenen Unternehmen und der Bund. Beide beteiligen sich jeweils mit 5 Milliarden Mark. Als Organ der Stiftung fungiert neben dem Stiftungsvorstand das Kuratorium, das aus 27 Mitgliedern, davon 2 vom Bundesrat zu benennenden Mitgliedern, besteht. Anträge auf Entschädigung sind innerhalb von 8 Monaten nach In-Kraft-Treten des Gesetzes bei der zuständigen Partnerorganisation zu stellen. Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft"

Drucksache 387/00 (Beschluss) 

2.953 Zeichen

Glossary

Hinweis zum Datenschutz

Sie können hier entscheiden, ob Sie neben technisch notwendigen Cookies erlauben, dass wir statistische Informationen vollständig anonymisiert mit der Webanalyse-Software Matomo erfassen und analysieren. Statistische Informationen erleichtern uns die Bereitstellung und Optimierung unseres Webauftritts.

Die statistischen Cookies sind standardmäßig deaktiviert. Wenn Sie mit der Erfassung und Analyse statistischer Informationen einverstanden sind, aktivieren Sie bitte das Häkchen in der Checkbox „Statistik“ und klicken oder tippen Sie auf den Button „Auswahl bestätigen“. Anschließend wird in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.