Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung der Verordnung über Aufenthaltserlaubnisse für hochqualifizierte ausländische Fachkräfte der Informations- und Kommunikationstechnologie (IT-AV), der so genannten "Green-Card" - Regelung, zugestimmt. Damit kann die Verordnung zur Beseitigung des Mangels an Fachkräften in der Informations- und Kommunikationsbranche zum 1. August 2000 in Kraft treten. Es wird damit gerechnet, dass bis zu 20.000 hochqualifizierte ausländische IT-Spitzenkräfte auf Grundlage dieser Verordnung eine Aufenthaltsgenehmigung für maximal fünf Jahre erhalten werden. Eine Verlängerung des Aufenthalts ist anschließend nach den allgemeinen Regelungen des Ausländerrechts zulässig. Die Verordnung sieht vor, dass die Ausländerbehörde eine Aufenthaltsgenehmigung erteilen muss, wenn eine Arbeitserlaubnis zugesichert oder bereits erteilt wurde, keine Versagungsgründe nach dem Ausländergesetz bestehen und die ausländische Fachkraft die erforderliche Qualifikation besitzt. In der Begründung zur Verordnung heißt es, dass hierfür Hochschul- oder Fachhochschulabsolventen mit einem Abschluss des Bachelor, Master oder einem Diplom in einem IT-relevanten Studiengang in Frage kommen. Darüber hinaus werden auch solche Spitzenfachkräfte berücksichtigt, die ein jährliches Mindesteinkommen von 100.000 Mark nachweisen können. Ausländische Absolventen deutscher Hochschulen erhalten unter den gleichen Voraussetzungen Aufenthaltserlaubnisse, wenn der Schwerpunkt ihres Studiums auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologie gelegen hat. Diese "Green-Card" - Regelung soll befristet bis zum 31. Juli 2008 gelten.
Verordnung über Aufenthaltserlaubnisse für hochqualifizierte ausländische Fachkräfte der Informations- und Kommunikationstechnologie (IT-AV)
Drucksache 335/00 (Beschluss)
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