Der Bundesrat hat heute die Einbringung eines Gesetzentwurfs zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Arbeitsförderung beim Deutschen Bundestag beschlossen. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, arbeitsmarktpolitische Instrumente künftig auch grenzüberschreitend einsetzen zu können. Nach der Vorstellung des Bundesrates sollen die Arbeitsämter losgelöst vom Territorialprinzip bestimmte Instrumente der aktiven Arbeitsförderung im grenznahen Ausland einsetzen dürfen. Dieser Leistungsexport soll zunächst auf die Mitgliedstaaten der Europäischen Union - und zwar auf Gebiete, die im Tagespendelbereich liegen - beschränkt bleiben. In angrenzenden osteuropäischen Staaten sollen ausgewählte Modellprojekte gefördert werden können. Auf die Förderung von Existenzgründern durch Gewährung eines Überbrückungsgeldes zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit werde allerdings in einer ersten Phase der Ausweitung grenzüberschreitender Förderung - auch im Hinblick auf einen möglichen Missbrauch - verzichtet. Der Entwurf sieht eine befristete Geltung bis zum 30. Juni 2004 vor. Zur Begründung wird ausgeführt, dass eine dauerhafte Öffnung für grenzüberschreitende Arbeitsförderung innerhalb der Europäischen Union nur in Betracht komme, wenn im Gegenzug auch die anderen Mitgliedstaaten ihr jeweiliges Arbeitsförderungsrecht entsprechend anpassten.
Der Gesetzentwurf wir nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleiten muss. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Arbeitsförderung im Rahmen des SGB III
Drucksache 365/00 (Beschluss)
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