Der Bundesrat hat heute der Vergabeverordnung nur mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Bundesregierung eine Reihe von Änderungswünschen umsetzt. So sollen Flughafenunternehmer nicht - gemessen an den europäischen Vergaberichtlinien - verschärften nationalen Regelungen unterliegen. Die Informationspflicht gegenüber den unterlegenen Bietern ist nach Auffassung des Bundesrates zur Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes notwendig und unverzichtbar. Diese Information soll nach der Verordnung neben dem Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, auch den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung enthalten und - so der Bundesrat - in schriftlicher Form spätestens 14 Tage vor dem Vertragsabschluss erfolgen. Eine weitere Änderungsmaßnahme betrifft Unternehmen, an denen öffentliche Auftraggeber (Länder, Kommunen) beteiligt sind. Der Bundesrat wies darauf hin, dass er nur deshalb der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge und damit den Neufassungen der Verdingungsordnungen zugestimmt habe, um weitergehende nachteilige Folgen im Hinblick auf das von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden.
Mit Bedauern nahm der Bundesrat darüber hinaus zur Kenntnis, dass durch nicht fristgerechte Umsetzung von EU-Richtlinien wiederum ein Zeitdruck entstanden sei, der eine Berücksichtigung früherer Entschließungen verhindere und außerdem zur Folge habe, dass das neue Regelwerk systematische Brüche und Unstimmigkeiten aufweise. Der Bundesrat ist nach wie vor der Auffassung, dass eine Vereinheitlichung und Vereinfachung des Vergaberechts dringend erforderlich sei. Damit, so der Bundesrat, würde auch seiner Forderung nach Einhaltung der verfassungsrechtlich verankerten Mitwirkungsrechte der Länder und der demokratischen Legitimation der materiellen vergaberechtlichen Bestimmungen entsprochen.
Der Bundesrat forderte die Bundesregierung auf, das Legislativpaket der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Novellierung der EG-Vergaberichtlinien zum Anlass zu nehmen, seiner Forderung nachzukommen. Außerdem sollten bei der Erarbeitung der neuen Vorschriften die bisher in den Verdingungsausschüssen vertretenen Kreise der Wirtschaft so weit wie möglich eingebunden werden.
Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung-VgV-)
Drucksache 455/00 (Beschluss)
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