01.12.2000

Halber Steuersatz auf Betriebsveräußerungen und -aufgaben wird wieder eingeführt

Der Bundesrat hat dem Steuersenkungsergänzungsgesetz zugestimmt. Damit können Gewinne aus Betriebsveräußerungen und -aufgaben zukünftig wahlweise wieder mit dem halben durchschnittlichen Steuersatz besteuert werden. Unter der Voraussetzung, dass der über 54-jährige oder dauernd berufsunfähige Steuerpflichtige einen entsprechenden Antrag stellt, kann diese Steuerermäßigung einmal im Leben, gerechnet ab dem Veranlagungszeitraum 2001, für Gewinne bis 10 Mio. Mark (ab 2002: 5 Mio. EURO) in Anspruch genommen werden. Der Steuerpflichtige hat nach der Neuregelung, die auf eine Entschließung des Bundesrates vom 14. Juli dieses Jahres zurückgeht, ein Wahlrecht, ob er die Besteuerung mit dem halben Steuersatz oder die ermäßigte Besteuerung nach der so genannten Fünftel-Regelung beantragt. Das Gesetz wurde auf Empfehlung des Bundesrates dahingehend ergänzt, dass zur Vermeidung von unangemessenen Gestaltungen bei der Veräußerung von im Privatvermögen gehaltenen Anteilen an Kapitalgesellschaften der halbe Steuersatz nicht anzuwenden ist. Darüber hinaus sieht das Gesetz eine weitere Verringerung des Spitzensteuersatzes in der Einkommensteuer ab 2005 von 43 Prozent auf dann 42 Prozent vor. Anträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses, die unter anderem eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes zum Ziel hatten, fanden nicht die notwendige Unterstützung von 35 Stimmen.

Die gesetzliche Neuregelung tritt am 1. Januar 2001 in Kraft.

Gesetz zur Ergänzung des Steuersenkungsgesetzes (Steuersenkungsergänzungsgesetz - StSenkErgG)

Drucksache 722/00 (Beschluss)

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