Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Altersvermögensgesetz die Zustimmung verweigert. Gebilligt wurde dagegen das Altersvermögensergänzungsgesetz, in dem unter anderem die neue Rentenanpassungsformel, Regelungen zur Hinterbliebenenrente und zum Rentensplitting unter Ehegatten sowie Detailregelungen zur Erwerbsminderungsrente und Änderungen des Altersteilzeitgesetzes enthalten sind.
Das Altersvermögensgesetz ist das Hauptgesetz der Rentenreform, die durch Beschluss des Bundestages in einen zustimmungsfreien und einen zustimmungsbedürftigen Teil aufgespalten worden war. Im Altersvermögensgesetzfinden sich unter anderem die Regelungen zur sozialen Grundsicherung, zur Förderung der privaten kapitalgedeckten Altersversorgung, zur Zertifizierungsstelle und zur betrieblichen Altersversorgung (einschließlich Pensionsfonds). Die Anrufung des Vermittlungsausschusses zu diesem Gesetz war zwar ebenfalls beantragt worden, fand jedoch keine Mehrheit.
Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersvermögensergänzungsgesetz - AVmEG)
Drucksache 58/01 (Beschluss)
Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersvermögensgesetz - AVmG)
Drucksache 59/01 (Beschluss)
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