Durch das vom Bundesrat gebilligte Gesetz wird das geltende Signaturgesetz aus dem Jahre 1997 abgeschafft. Die neue Sicherheitsinfrastruktur für qualifizierte elektronische Signaturen soll es möglich machen, im elektronischen Rechts- und Geschäftsverkehr den Urheber und die Integrität von Daten zuverlässig festzustellen. Damit wird die Voraussetzung geschaffen, dass die elektronische Signatur zukünftig die handschriftliche Unterzeichnung ersetzen und dieselben Rechtswirkungen entfalten kann. Die hierfür ebenfalls notwendigen Änderungen der Formvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches sind in Vorbereitung; zu einem entsprechenden Gesetzentwurf gab der Bundesrat im Oktober vergangenen Jahres eine Stellungnahme ab. Das neue Signaturgesetz führt ferner eine freiwillige Akkreditierung für Zertifizierungsdiensteanbieter ein, um den anerkannten Sicherheitsstandard nach dem geltenden Recht zu erhalten. Das Gesetz tritt in seinen wesentlichen Teilen am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen und zur Änderung weiterer Vorschriften
Drucksache 122/01 (Beschluss)
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