Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates führt zu den Gesetzentwürfen zur Förderung der ambulanten Hospizarbeit auf Antrag der Länder Baden-Württemberg und Bayern einerseits (Drucksache 407/00) und Rheinland-Pfalz andererseits (Drucksache 578/00) eine öffentliche Sachverständigenanhörung durch. Die Anhörung wird am
Mittwoch, 21. März 2001, 11.00 Uhr,
im Plenarsaal des Abgeordnetenhauses von Berlin,
Niederkirchnerstraße 3, 10111 Berlin,
stattfinden. Zu Worte kommen werden insgesamt zwölf Sachverständige, die sich zu mehr als 60 Fragen zum Thema "Ambulante Hospizarbeit" äußern sollen.
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der ambulanten Hospizarbeit
Antrag der Länder Baden-Württemberg und Bayern
Drucksache 407/00
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der ambulanten Hospizarbeit
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Drucksache 578/00
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