30.03.2001

Bundesrat stimmt Besoldungserhöhung für Beamte zu

Die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten, Richter, Soldaten und Versorgungsempfänger von Bund, Ländern und Gemeinden werden ab 1. Januar 2001 um 1,8 Prozent und in einem weiteren Schritt ab 1. Januar 2002 um 2,2 Prozent angehoben. Dies ist der Kern des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2000, dem der Bundesrat heute seine Zustimmung erteilte. Die Bezüge werden fünf bzw. vier Monate später erhöht als im Tarifbereich. Die Erhöhungssätze sind zudem jeweils um 0,2 Prozent vermindert. Dieser Anteil wird der Versorgungsrücklage zugeführt. Das Gesetz sieht darüber hinaus eine Einmalzahlung von jeweils 100 Mark für die Monate September bis Dezember 2000 für alle aktiven Beamten und Soldaten der Besoldungsgruppen A 1 bis A 11 vor. Der Regierungsentwurf hatte hierzu noch eine Beschränkung auf die Besoldungsgruppen A 1 bis A 9 vorgesehen. Der Forderung des Bundesrates aus dem so genannten ersten Durchgang des Gesetzgebungsverfahrens, diese Zahlungen auf die Besoldungsgruppen A 10 und A 11 zu erweitern, war der Deutsche Bundestag gefolgt.

Mit dem Gesetz wird im Übrigen das Tarifergebnis für den Arbeitnehmerbereich des öffentlichen Dienstes vom Juni vergangenen Jahres inhalts- und zeitgleich übernommen, was insbesondere die Anhebung des Bemessungssatzes in den ostdeutschen Ländern in drei Schritten auf 90 Prozent bis zum Jahr 2002, die Verlängerung der Festschreibung des Weihnachtsgeldes auf dem Niveau von 1993 sowie die Erweiterung der Altersteilzeitregelungen mit Erstreckung auf Teilzeitbeschäftigte und Verlängerung ihrer Geltungsdauer bis Ende 2009 im Bundesbereich betrifft. Darüber hinaus wird die Sonderregelung zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Familienzuschlag zu Gunsten kinderreicher Beamtenfamilien um ein Jahr verlängert. In die Bezügeerhöhung wird auf entsprechende Forderung des Bundesrates aus dem ersten Durchgang nunmehr auch der Verheiratetenanteil im Familienzuschlag mit einbezogen. Der Regierungsentwurf hatte hierzu im Vorgriff auf eine gesetzliche Änderung der Besoldungsstruktur ein "Einfrieren" dieses Anteils vorgesehen.

Ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses, der darauf abzielte, das Tarifergebnis auf den Besoldungs- und Versorgungsbereich zeit- und inhaltsgleich zu übertragen, weil dies einem althergebrachten Grundsatz der Besoldungspolitik entspreche, fand nicht die erforderliche Mehrheit im Bundesrat.

Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 2000 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2000 - BBVAnpG 2000)

Drucksache 187/01 (Beschluss) 

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