11.05.2001

Bundesrat: Öffentlichkeit frühzeitig vor Gefahren durch Lebensmittel warnen

Der Bundesrat hat heute auf Antrag Niedersachsens eine Entschließung für eine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung zur öffentlichen Warnung zur Vorsorge gegen Gesundheitsgefahren durch Lebensmittel gefasst. Aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes hält der Bundesrat es für erforderlich, dass über das geltende Produktsicherheitsgesetz hinaus bundeseinheitliche Regelungen zur öffentlichen Warnung und zum Rückruf von Lebensmitteln bei Verstößen gegen das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständerecht getroffen werden. Der Bundesrat spricht sich für eine Lösung auf Bundesebene aus, da entsprechende Maßnahmen einzelner Länder nicht selten bundesweite Auswirkungen nach sich zögen. Ziel müsse es sein, dass die Bevölkerung bereits dann durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden gewarnt werden darf, wenn ein ausreichender Verdacht für konkrete Gesundheitsgefahren durch Lebensmittel besteht. Bislang ist dies nur bei erheblichen konkreten Gesundheitsgefährdungen und gleichzeitigem Vorliegen von "Gefahr im Verzug" möglich.

Vor dem Hintergrund der mit der BSE Krise gemachten Erfahrungen sieht der Bundesrat außerdem im Interesse des Verbraucherschutzes die Notwendigkeit, bei Verstößen gegen Normen, die zum Schutz des Verbrauchers vor Täuschung erlassen wurden, die Öffentlichkeit unter Nennung von Produkt und Hersteller zu informieren, soweit dies aus Gründen des Verbraucherschutzes oder zum Schutz rechtstreuer Marktteilnehmer erforderlich ist. Der Bundesrat fordert deshalb die Bundesregierung auf, das Produktsicherheitsgesetz von 1997 entsprechend zu ändern. Soweit europäisches Recht dem entgegenstehe, möge sich die Bundesregierung dafür einsetzen, geeignete Schritte für eine Änderung des EG Rechts zu ergreifen.

Entschließung des Bundesrates für eine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung zur öffentlichen Warnung zur Vorsorge gegen Gesundheitsgefahren durch Lebensmittel

Drucksache 77/01 (Beschluss)

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