Der in der Land- und Forstwirtschaft verwendete Dieselkraftstoff kann rückwirkend zum 1. Januar 2001 um 7 Pfennig auf 50 Pfennig je Liter abgesenkt werden. Dies sieht das geänderte Mineralölsteuergesetz vor, dass der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung billigte. Mit der Absenkung des Steuersatzes soll in erster Linie die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe - insbesondere gegenüber Wettbewerbern aus dem EU-Raum - gestärkt werden. Darüber hinaus wird ein Teil der Mineralölsteuer auf Heizstoffe, die im so genannten Gewächshausanbau verwendet werden, auf zwei Jahre befristet vergütet. Die Vergütung beträgt für Heizöl 8 Pfennig je Liter, für Erdgas 3,60 Mark je MWh und für Flüssiggase 50 Mark je Tonne.
Der Bundesrat forderte die Bundesregierung nachdrücklich auf, auf eine EU-weite Harmonisierung der Besteuerung von Dieselkraftstoffen hinzuwirken, damit Wettbewerbsnachteile für die deutsche Landwirtschaft gegenüber anderen EU-Mitgliedstaaten abgebaut werden.
Das jetzt beschlossene Gesetz sei nur ein erster Schritt zur Verbesserung der Wettbewerbssituation in der Land- und Forstwirtschaft, des Weinbaus, des Gartenbaus und der Fischerei. Der Bundesrat erwartet, dass mit dem Auslaufen der mineralölsteuerlichen Begünstigung für den Gewächshausanbau zum 31. Dezember 2002 der Steuersatz für Agrardiesel auf wenigstens 47 Pfennig je Liter abgesenkt wird, um zumindest das im Gesetz zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes vorgesehene Entlastungsvolumen von 200 Millionen Mark pro Jahr für die Landwirtschaft zu erhalten. Der Bundesrat ersucht die Bundesregierung, hierfür rechtzeitig einen Gesetzentwurf vorzulegen. Diese weitere Absenkung könne aber nur ein erster Schritt zur Verbesserung der Wettbewerbssituation der deutschen Landwirtschaft sein.
Gesetz zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes
Drucksache 455/01 (Beschluss)
1.941 Zeichen