Der Bundesrat hat heute dem Gesetz zur Neuregelung der Krankenkassenwahlrechte zugestimmt. Durch das Gesetz soll dem häufigen Kassenwechsel der Versicherten im Jahresverlauf Einhalt geboten werden. Versicherungspflichtige können künftig die Mitgliedschaft bei ihrer Krankenkasse jederzeit mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende des Kalendermonats kündigen. An diese Wahlentscheidung sind die Mitglieder 18 Monate lang gebunden. Anders als noch im Gesetzentwurf bleibt das Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen erhalten. Diese Neuregelungen werden zum 1. Januar 2002 in Kraft treten. Bereits am Tag nach der Verkündung des Gesetzes soll dagegen eine Bestimmung in Kraft treten, wonach die Kündigungsmöglichkeit der Versicherungspflichtigen zum 31. Dezember 2001 aufgehoben wird.
Gesetz zur Neuregelung der Krankenkassenwahlrechte
Drucksache 482/01 (Beschluss)
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