Der Bundesrat hat heute zu dem Gesetzentwurf für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung Stellung genommen. Danach befürwortet der Bundesrat das Ziel, die ressourcenschonende und umweltfreundliche Form der Energieerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) im liberalisierten Strommarkt abzusichern und Anreize zur Erhaltung und Modernisierung der klimafreundlichen KWK für den Ausbau kleiner Blockheizkraftwerke und von Brennstoffzellen zu geben. Dennoch hält der Bundesrat es für dringend geboten, dass die Bundesregierung die konkreten Vergütungs- und Finanzierungsbestimmungen einer grundlegenden europarechtlichen Überprüfung insbesondere im Hinblick auf die Binnenmarktkonformität unterzieht.
Der Bundesrat befürchtet, dass die komplizierten Regelungen der Umlagefinanzierung zu erheblichen rechtlichen und praktischen Umsetzungsschwierigkeiten führen werden. Weiterhin ist der Bundesrat der Auffassung, dass die neue Förderregelung bei hinreichend klaren gesetzlichen Vorgaben keines Behördenvollzugs bedarf. Auf die zusätzliche Zwischenschaltung einer Verwaltungsbehörde sollte deshalb verzichtet und damit Bürokratie vermieden werden.
Ferner wünscht der Bundesrat Änderungen bei den Definitionen des Blockheizkraftwerks, des "üblichen Preises" und des Betreiberbegriffs. Da auch kleine Gas- und Dampfturbinen-Anlagen bzw. Klein-Dampfturbinen gefördert werden sollten, regt der Bundesrat statt des Begriffs "Blockheizkraftwerk" den Begriff "Klein-KWK-Anlage" an.
Des weiteren hält der Bundesrat die angestrebte Aufspaltung der Einspeisevergütung für KWK-Strom in ein variables (Marktpreis) und ein fixes Element (gesetzlich festgelegter Zuschlag) für problematisch. Die vom Gesetzgeber beabsichtigte Stützung der KWK könnte auf diese Weise zumindest teilweise unterlaufen werden. Darüber hinaus sei die festgelegte Degression der Zahlungen zu stark und durch die Verbändevereinbarung nicht vorgegeben. Die in der Vereinbarung vorgesehene Anpassung der Vergütungshöhe in Abhängigkeit von der Strom- und Brennstoffpreisentwicklung sollte besonders berücksichtigt werden. Schließlich gibt der Bundesrat zu bedenken, dass die gestaffelte Anhebung der Netznutzungsentgelte zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand bei den Netzbetreibern führen wird. Probleme dürfte vor allem die Härtefallregelung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes aufwerfen.
Der Gesetzentwurf ist Teil eines Maßnahmenpaketes, auf das sich die Bundesregierung mit der deutschen Wirtschaft zur Minderung der CO2-Emissionen und zur Förderung der KWK-Kopplung geeinigt hat. Die CO2-Emissionen sollen im Jahr 2010 um 45 Millionen Tonnen verringert werden. Nach dem Gesetzentwurf erfolgt die Förderung, wie nach dem geltenden Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, durch Ausgleichszahlungen des abnahmepflichtigen Netzbetreibers, die als Zuschlag zum Strompreis gezahlt werden. Der Abnahmepreis für den KWK-Strom soll künftig nicht mehr gesetzlich geregelt sein. Der Netzbetreiber wäre, um Marktschwankungen besser Rechnung tragen zu können, zur Zahlung des marktüblichen Preises an den Anlagenbetreiber verpflichtet. Die durch die Förderung entstehenden Mehrbelastungen würden zwischen den Übertragungsnetzbetreibern bundesweit ausgeglichen und könnten über die Netznutzungsentgelte weiter gegeben werden. Anders als nach dem geltenden Recht ist hierbei eine nach Kundengruppen differenzierte Überwälzung gesetzlich vorgesehen. Für Abnehmer mit einem Jahresverbrauch von mehr als 30.000 kWh darf sich das Netznutzungsentgelt höchstens um 0,05 Cent pro kWh erhöhen. Bei Großabnehmern, deren Stromkosten vier Prozent des Bruttoproduktionswertes übersteigen, ist eine nochmalige Halbierung dieses Betrages vorgesehen. Außerdem wird die Bundesregierung in dem Gesetzentwurf verpflichtet, zum 1. Juli 2008 einen Bericht über die Entwicklung der Rahmenbedingungen für den wirtschaftlichen Betrieb von KWK-Anlagen vorzulegen.
Entwurf eines Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft- Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz)
Drucksache 644/01 (Beschluss)
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