19.10.2001

Bundesrat hat keine grundsätzlichen Bedenken gegen geplanten Atomausstieg

Der Bundesrat hat heute zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen, mit dem die Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen vom Juni letzten Jahres zur geordneten Beendigung der Kernenergienutzung umgesetzt werden soll. Danach ist der Bundesrat grundsätzlich mit den geplanten Vorschriften zum Atomausstieg einverstanden. Eine Empfehlung des Innenausschusses des Bundesrates, wonach der Gesetzentwurf kategorisch abgelehnt werden sollte, fand im Plenum nicht die erforderliche Mehrheit.

Der Bundesrat wünscht lediglich Änderungen im Detail. Zum einen soll ein Kostentatbestand geschaffen werden, wonach auch für die Vorbereitungsarbeiten von Planfeststellungsverfahren Gebühren erhoben werden können. Zum anderen soll im künftigen Gesetz klargestellt werden, dass Sachverständige auch im Planfeststellungsverfahren von den zuständigen Behörden hinzugezogen werden können.

Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung werden in Zukunft für die Errichtung und den Betrieb neuer Kernkraftwerke und Wiederaufbereitungsanlagen keine Genehmigungen mehr erteilt. Es ist geplant, dass die bestehenden Betriebsgenehmigungen eines Kernkraftwerks automatisch erlöschen, wenn die in dem Artikelgesetz festgelegten Reststrommengen produziert worden sind. Dabei ist es möglich, Elektrizitätsmengen von einem auf ein anderes Kernkraftwerk zu übertragen. Die Sicherheit während der Restlaufzeit soll durch eine gesetzliche Pflicht zur periodischen Sicherheitsüberprüfung der Kernkraftwerke gewährleistet werden.

Ab 1. Juli 2005 wird die Abgabe abgebrannter Brennelemente in die Wiederaufbereitung verboten und die Entsorgung auf die direkte Endlagerung beschränkt. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Betreiber von Kernkraftwerken zu verpflichten, standortnahe Zwischenlager einzurichten und die abgebrannten Brennelemente bis zur Abgabe an ein Endlager aufzubewahren.

Außerdem soll die Deckungsvorsorge für mögliche Schäden, die durch Kernkraftwerke verursacht werden, von derzeit 500 Millionen Mark auf 2,5 Milliarden EURO erhöht werden.

Entwurf eines Gesetzes zur geordneten Beendigung der Kernenergienutzung zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität

Drucksache 705/01 (Beschluss)

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