09.11.2001

Bundesrat fordert Gebührensenkungen für grenzüberschreitende Banküberweisungen

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung zu einem Verordnungsvorschlag des Europäischen Parlaments und den Rates über grenzüberschreitende Zahlungen in EURO Stellung genommen. Wie Parlament und Rat hält auch der Bundesrat eine Senkung der Gebühren für grenzüberschreitende Zahlungen für dringend erforderlich. Die bislang europaweit festgestellten hohen Gebühren für solche Zahlungen stünden in deutlichem Widerspruch zu der Erwartungshaltung der Bevölkerung, dass mit Einführung des EURO in einem einheitlichen Wirtschafts- und Währungsraum auch niedrigere Transaktionsentgelte für grenzüberschreitende Zahlungen möglich werden. Zurecht werde die Frage der Transaktionskosten in Zusammenhang mit der Akzeptanz des EURO gestellt. Der Bundesrat begrüßt das Bemühen der Banken und Sparkassen um eine möglichst schnelle EU-weite Anpassung technischer Standards als Voraussetzung künftiger Überweisungen. Banken und Sparkassen sollen bis zur Einführung des EURO entsprechende Gebührensenkungen für grenzüberschreitende Zahlungen festlegen. Der Bundesrat forderte die in Deutschland ansässigen Kreditinstitute dringend dazu auf, die Gebühren für grenzüberschreitende Banküberweisungen in diesem Gebiet entsprechend den bisherigen Gebühren für den Inlandszahlungsverkehr festzulegen und die Laufzeiten deutlich zu verkürzen. Er unterstützt die Initiative der Kommission in dieser Frage und bittet sie und die Europäische Zentralbank, zusammen mit der Kreditwirtschaft schnell gemeinsame Standards zu entwickeln.

Der Verordnungsvorschlag sieht vor, dass für grenzüberschreitende bargeldlose Zahlungen bis zu einem Betrag von 50.000 EURO die gleichen Gebühren wie für entsprechende Zahlungsvorgänge innerhalb des Mitgliedstaates zu erheben sind. Zukünftig sollen im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr internationale Kontonummern und internationale Bankleitzahlen zur Anwendung kommen. Weitere Regelungen des Verordnungsvorschlags betreffen die Anhebung des Grenzbetrags für die Meldepflicht bei grenzüberschreitenden Zahlungen von 12.500 EURO auf 50.000 EURO.

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über grenzüberschreitende Zahlungen in Euro

Drucksache 723/01 (Beschluss)

2.282 Zeichen

Glossary

Hinweis zum Datenschutz

Sie können hier entscheiden, ob Sie neben technisch notwendigen Cookies erlauben, dass wir statistische Informationen vollständig anonymisiert mit der Webanalyse-Software Matomo erfassen und analysieren. Statistische Informationen erleichtern uns die Bereitstellung und Optimierung unseres Webauftritts.

Die statistischen Cookies sind standardmäßig deaktiviert. Wenn Sie mit der Erfassung und Analyse statistischer Informationen einverstanden sind, aktivieren Sie bitte das Häkchen in der Checkbox „Statistik“ und klicken oder tippen Sie auf den Button „Auswahl bestätigen“. Anschließend wird in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.